Bundespräsident wartet auf Erklärungen – Änderungsgesetz muss Sperrgesetz aufheben
Bundespräsident Horst Köhler setzt seine Unterschrift nicht unter das Sperrgesetz.
(Bild: Mit Siegellack versiegelte Briefe auf einem Gemälde von Cornelis Norbertus Gysbrechts (1665), Wikipedia)
Die neue Regierung hatte in ihren Koalitionsverhandlungen festgelegt, das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“, welches von der ehemaligen Familienministerin Ursula von der Leyen auf den Weg gebracht wurde, vorläufig nicht zur Anwendung kommen zu lassen.
Das Gesetz ist nach Ansicht von Bürgerrechtlern und Juristen verfassungswidrig, ist aber trotzdem durch die Abstimmung im Bundestag gegangen und hat danach auch den Bundesrat passiert. Seitdem liegt es zur Ratifizierung in der Unterschriftenmappe beim Bundespräsidenten.
Heute wurde bekannt, dass er das Gesetz vorläufig nicht unterschreiben wird und auf „ergänzende Informationen“ wartet, schreibt „Der Spiegel“:
„Bundestag und Bundesrat müssen eine neue Regelung verabschieden, mit dem das Gesetz über die Internetsperren wiederaufgehoben wird. Köhler könnte warten, bis dieses Änderungsgesetz bei ihm eingeht, dann könnte er dieses ausfertigen – und das Internetsperrgesetz hätte sich erledigt.“
(…)
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Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,663980,00.html