Oberster Gerichtshof von Grossbritannien: bürgerliche Freiheiten Vorrang über Sicherheit
Illegale eigenmächtige Kontensperren der britischen Regierung von Terrorverdächtigen ohne gültige parlarmentarische Legitimation
Der Oberste Gerichtshof von Grossbritannien hat ein Urteil zu Gunsten der immer mehr beschnittenen Bürgerrechte gefällt. Dieses Beispiel zeigt, dass es in diesen Zeiten doch noch möglich ist, einmal erlassene Befugnisse des Staates, die im Namen des „War of Terror“ zur Ausweitung der Kontrolle als einen unrechtmässigen Eingriff in die bürgerlichen Freiheiten zurückgenommen werden können.
Die sieben Richter des Obersten Gerichtshofs stellten fest, das Gordon Brown als Kanzler der Regierung die Befugnisse bei weitem überschritten hätte.
Gordon Brown hatte in seiner Zeit als Kanzler die Vermögenswerte von fünf Terrorverdächtigen ohne die Zustimmung des Parlamentes einfrieren lassen, berichtete heute der Guardian. Sie bezeichneten diese Sicherstellungsentscheidungen als paralysierend, drakonisch und würde die Menschen zu Gefangenen des Staates machen.
Lord Hope of Craighead, der stellvertretende Vorsitzende des Gerichts, sagte
„Selbst im Angesicht der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist die Sicherheit der Menschen nicht das oberste Gesetz. Wir müssen sehr auf der Hut gegen die hemmungslosen Übergriffe auf die persönliche Freiheit sein.
Das war ein deutliches Beispiel für einen Versuch, ohne die klare Autorität durch das Parlament, die grundlegenden Rechte der Bürger zu beschneiden.“
Das Gericht hob auch die Anonymität der Anordnungen gegen Personen auf, denn es würde im starken, öffentlichen Interesse liegen, darüber Kenntnisse zu haben, wann, gegen wen und warum diese erlassen wurden. Die Journalisten feierten das Urteil als einen überwältigenden Sieg der Pressefreiheit.
Das Finanzministerium sagte, dass die „fast-track“-Gesetzgebung eingeführt wurde, um die Guthaben von Terrorverdächtigen einzufrieren, um diese an der Durchführung von Gewalttaten zu hindern.
Vom Obersten Gerichtshof wird eine Verzögerung zur Aufhebung der Anordnungen erwartet, um den Ministern Zeit zu geben, die Zustimmung des Parlamentes für die Entscheidung, den betroffenen Männern den Zugriff auf ihre Mittel zu verwehren, einzuholen.
Die Richter betonten, dass die Entscheidung zum Aufschub nicht dazu da ist, den Willen des Parlaments zu verdrängen:
„Im Gegenteil, das Gericht stärkt mit seinem Urteil den Vorrang des Parlaments gegenüber der Exekutive bei der Festlegung, unter welchen Umständen Grundrechte rechtmässig eingeschränkt werden dürfen.“
sagte der Präsident des Obersten Gerichtshofs, Lord Phillips.
Die beiden Sicherstellungsentscheidungen über die Vermögen der Männer wurden ohne parlarmentarischen Beschluss zwischen 2005 und 2007 als Teil der Massnahmen zur Umsetzung einer UN-Resolution getroffen.
In der Praxis sah es dann so aus, das den Männern erlaubt wurde, nur 10 Euro pro Woche von ihren Konten abzuheben. Durch das Einfrieren ihrer Vermögenswerte erwarben sie Sozialhilfeempfängerstatus. Sie hatten Anspruch auf Unterstützungsleistungen und mussten alles, was sie ausgegeben hatten, mit Quittungen belegen.
Der Beschluss umfasst zwei Arten von Guthaben-Sicherstellungsentscheidungen. Die erste betrifft etwa 40 Personen entweder mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich oder mit einem britischen Bankkonto. Sie ist das Ergebnis einer UK-spezifische Massnahme und wurde im Jahr 2006 mit Beschluss des Rates eingeführt, ohne dazu eine Abstimmung im Parlament abgehalten zu haben.
Die zweite Richtlinie setzt die globale UN-Liste der 500 internationalen Terrorverdächtigen in britisches Recht um, wenn diese versuchen sollten, das britische Bankensystem zu nutzen.
Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte:
„Es ist wichtig, das klar ist, dass dieses Urteil nicht die Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs aus der UN-Charta in Frage stellt, die Vermögenswerte von mutmasslichen Terroristen, einzufrieren. Diesem Anspruch werden wir weiterhin gerecht werden.“
Quelle: http://www.guardian.co.uk/uk/2010/jan/27/terror-suspect-asset-freezing-illegal