20 Euro zurück, meint Bundesarbeitsministerin, ehemals Bundesfamilienministerin von der Leyen

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) besteht auf die Rückzahlung des zuviel ausgezahlten Betrages von 20 Euro im Zuge der Kindergelderhöhung zum 1.Januar 2010 an Hartz IV-Empfänger.

Leyen war unter der vorherigen Regierung Bundesfamilienministerin. Dieser Posten bedeutet die Verantwortung über verschiedene Entscheidungen zur Familienpolitik.

Besonderes Augenmerk müsste eine Familienministerin auf die Lage von einkommensschwachen Familien und Alleinerziehenden legen und diese besonders fördern, um den heranwachsenden Kindern in Schule, Ausbildung und Studium zu helfen, um sie nicht auszugrenzen. Auf vieles müssen Familien mit Kindern verzichten, was mit Geld verbunden ist. Das fängt mit dem Besuch eines Eiscafés an und geht über Kinobesuche, Betätigung in Sport- und Freizeitvereinen, die Monatsbeiträge erheben bis zu Anschaffungen eines Fahrrades oder Computers mit Internetanschluss. Jeder weiss, wie teuer das Leben ist.

Dadurch entsteht ein Gefühl des hilflosen Ausgegrenztseins, dass sich in psychischen Problemen niederschlagen könnte, besonders dann, wenn deswegen in der Schule noch Hänseleien hinzukommen. Nicht jedes Kind verkraftet das. Viele Eltern geben sich Mühe, das zu kompensieren und dem Kind möglichst nicht das „Anderssein als die anderen“ anmerken zu lassen.

Das alles müsste Frau Ursula von der Leyen allerspätestens als Bundesfamilienministerin kennengelernt haben, wenn sie es nicht schon zuvor ab 2003 in den Jahren als Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit des Landes Niedersachsen mitbekommen hat.

Verständnis mit der Situation der nun von der Rückzahlung Betroffenen lässt sie als Bundesarbeitsministerin nicht erkennen, sie forderte am Donnerstag die 20 Euro zurück, wie verschiedene Medien berichteten.

„Das ist einfach Geld, das zu viel ausgezahlt worden ist und das jetzt von den Behörden – auch als Geld des Steuerzahlers – wieder zurückgeholt werden muss. Kosten und Nutzen der Rückforderung liegen in einem vernünftigen Rahmen.“

sagte sie in Berlin. (1)

Hier stellt sich die Frage, wieviel ihr Aufwand als Bundesministerin den Steuerzahler kostet. Muss es immer eine Dienstfahrt in einer grossen Limousine sein oder ein repräsentatives Dienstessen im Restaurant, wo ein gereichter Imbiss im eigenen Dienstzimmer auch reichen würde? Es ist kaum anzunehmen, dass sie sich in diesen Situationen Gedanken darüber macht, wer das alles bezahlt – eher ist davon auszugehen, dass man das ganz selbstverständlich als „einem zustehend“ betrachtet.

Die betroffenen Familien können nach Darstellung des Bundesarbeitsministeriums nicht gezwungen werden, den zu viel erhaltenen Betrag sofort zurückzuzahlen.

Wer das Geld bereits ausgegeben habe, dem könne die Rückerstattung gestundet werden, hiess es vom Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Hans-Joachim Fuchtel (CDU).

Solange es die Kassenlage der Familien nicht erlaube, kann das Geld nicht beigetrieben werden.

Eine Verrechnung mit künftigen Zahlungen sei ohnehin nicht möglich, da die Betroffenen den Fehler nicht selbst verursacht hätten.

Die Aktion ist mit beträchtlichem Aufwand verbunden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) geht von rund 1,3 Millionen Bedarfsgemeinschaften aus, die davon betroffen sind.

Für sie müssen nach Einzelfallprüfung zunächst „Aufhebungs- und Erstattungsbescheide“ erstellt werden, in denen die Rückforderung festgehalten ist. Danach wird ein neuer „Bewilligungsbescheid“ mit den aktuellen Beträgen erlassen.

In eins, zwei Stunden Arbeitszeit eines Mitarbeiters der Arbeitsagentur ist das Geld in Bezug auf seine Lohnkosten schon „verplempert“, da hätte man es auch gleich den Kindern als Geschenk überlassen können und die Angestellten mit der Verwaltung ihrer restlichen Aufgaben beschäftigen können. Diese sind nicht weniger geworden, würde man meinen.

Abgeordnete verschiedener Fraktionen des Bundestags hatten am Mittwoch einen Verzicht auf die Rückforderung angeregt, schrieb die Märkische Allgemeine. (2)
Sie schätzten ein, dass pro Fall etwa 80 Euro Bearbeitungskosten entstehen, allein ohne die Einlegung eines Widerspruchs gegen die Rückzahlung.

Die Familien sollten nicht die vierwöchige Einspruchsfrist versäumen, um den Widerspruch einzulegen.

Frau von der Leyen outet sich als kinder- und familienunfreundlich und trägt dazu bei, den sozialen Frieden in der Bundesrepublik zu stören, denn die Volksseele sieht nur zu genau, für welche unnützen und sogar schädliche Dinge Hunderte von Millionen Euro sonst noch so ausgegeben werden.

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…dass Hartz-IV-Empfänger das von der Bundesagentur für Arbeit zu viel ausgezahlte Geld, welches diese wieder mit Rückzahlungsbescheiden zurückfordert, mit Hilfe eines Widerspruches, der innerhalb von vier Wochen eingelegt werden muss, noch nicht zurück überweisen sollten.

09.08.2009 „O weh, das tut weh!“ Konjunkturpaket II-Missbrauch der Bundesregierung

Die derzeit noch amtierende Bundesregierung hat einen tiefen Griff für eigene unsinnige Anschaffungen in den Geldbeutel der Steuerzahler getan, um damit die Konjunktur anzukurbeln.

Laut Medienberichten werden 31 gepanzerte Luxuslimosinen angeschafft. 275000 Euro soll ein solches Glanzstück etwa kosten. Fürsten- und Königshäuser erblassen vor Neid, wie gut es den Deutschen geht, Wohlstand für alle und der restliche Überschuss fliesst in einen solchen Firlefanz.

Quellen:
(1) http://www.abendzeitung.de/politik/162261
(2) http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11717570/492531/Ministerium-besteht-auf-Rueckzahlung-Kindergeld.html

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