Löschen statt Sperren – Gesetz zu Seiten kinderpornografischer Inhalte wird geändert
Das Zugangserschwerungsgesetz ist vom Tisch.
Unzählige Bürgerrechtler und Bürger, die sich an einer e-Petition mit 130000 Unterschriften beteiligten, der Wahlkampf, der der Piratenpartei auch mit diesem Thema viele neue Anhänger einbrachte, haben dafür gesorgt, dass das vor der Bundestagswahl noch von der Grossen Koalition CDU und SPD durchgepeitschte Gesetz zum Sperren von Internetseiten nach der Wahl erst einmal für ein Jahr ausgesetzt wurde. Die FDP musste damit ihr Wahlversprechen in den Koalitionsverhandlungen einlösen, die Sperren zu verhindern – was aber mit der Aufschiebung um ein Jahr nur halbherzig geschehen war.
Mit diesem Gesetz hätte das BKA jeden Tag aktualisierte Seiten zum Sperren an die Provider weitergeleitet, die geheim waren und Missbrauch Tor und Tür geöffnet hätten.
Die Netzaktivisten haben stets gefordert, Seiten mit kinderpornografische Inhalten im Internet zu löschen, was aus „unerfindlichen“ Gründen von der Politik nicht gewollt war.
Das Gesetz wurde vom Bundespräsidenten bisher noch nicht unterschrieben. Die Bundesregierung lenkt jetzt ein und setzt auf das Löschen der entsprechenden Seiten.
„Die gegenwärtige Bundesregierung beabsichtigt eine Gesetzesinitiative zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet. Man werde sich bis dahin auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes ausschliesslich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen, Zugangssperren aber nicht vornehmen. Die damit gemachten Erfahrungen werden in die Gesetzesinitiative einfließen.“
meldete heute der Spiegel unter Berufung auf eine Stellungnahme des Bundeskanzleramts.
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Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,676669,00.html