Was fünf Jahre nicht funktionierte soll nun durch eine Grundgesetzänderung festgezurrt werden
Das Erwerbslosen Forum Deutschland wirft der Bundesregierung und der SPD vor, mit ihren Plänen zur Zukunft der Jobcenter abermals Politik ohne Einbeziehung der Betroffenen zu machen.
„Eine fünfjährige Behörden-Katastrophe für Hartz IV-Betroffene soll nun durch eine Grundgesetzänderung festgezurrt werden. Wir haben Null Verständnis dafür, dass man uns Betroffene erst gar nicht mit einbezieht. Wir hätten schon sagen können, warum die Kommunen unbedingt aus der Arbeitsmarktpolitik, sowohl in den bisherigen Arbeitsgemeinschaften als auch erst recht in den Optionskommunen herausgehalten werden müssen“
so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. Das Erwerbslosen Forum Deutschland wirft der herrschenden Politik vor, dass es keine Ansätze für Bewegung in der Arbeitsmarktpolitik geben würde und jetzt Erwerbslose in Arbeitslose erster und zweiter Klasse einteilen würden. Die Kritik des Bundesrechnungshofs an den Optionskommunen, wonach die Betreuung und Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt der Hartz IV-Bezieher noch wesentlich schlechter abschnitten, werde überhaupt nicht zur Kenntnis genommen. Durch Sozialverbände und Gewerkschaften würden sich Erwerbslosen mittlerweile nicht menr vertreten fühlen.
Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslose Forum Deutschland:
„Hartz IV hat sich in seinem fünfjährigen Bestehen als unfähig erwiesen. Dies betrifft auch die neu geschaffenen Behördenstrukturen. Dies gilt um so schlimmer für die Optionskommunen, die kaum nachweisbare und nachhaltige Vermittlungserfolge aufweisen können. Letztere zeichnen sich jedoch dadurch aus, dass sie in ihren Repressionen sich quasi in einem rechtsfreien Raum bewegen können und Hartz IV-Bezieher sich nicht auf bundeseinheitliche Rechtsauffassungen verlassen können. Es gab gute Gründe, warum man die Arbeitsvermittlung als Angelegenheit des Bunds haben wollte. Damit nicht kommunale Eigen- oder private Interessen Vorrang haben. Dies sollte bitte auch so bleiben. Der Missbrauch der Ein-Euro-Jobs im kommunalen Bereich wäre kaum möglich gewesen, wenn nicht die Kommunen entweder in allen Bereichen oder als Arbeitsgemeinschaften beteiligt gewesen wären. Wir benötigen keine Grundgesetzänderung, dies kann die Bundesagentur für Arbeit alleine bewältigen. Sofern die Kosten der Unterkunft durch die Interessen der Kommunen betroffen sind, kann dies – ohne Grundgesetzänderung – auf Grundlage qualifizierter Mietspiegel auch vom Bund übernommen werden. Wir wüssten kein Grund, warum die Betreuung von Erwerbslosen vor Hartz IV durch die Arbeitsagenturen schlechter gewesen sein sollte. Im Gegenteil, durch Hartz IV ist sie für die Betroffenen schlechter geworden, während die Verfolgungsbetreuung mittlerweile unerträglich geworden ist“.
Bonn, 21.03.2010
Kontakt: Martin Behrsing (0160/99278357)