Präsident Hamid Karzai hätte sich bisher seit fünfzehn Monaten geweigert, jede Hinrichtung von zum Tode verurteilten Straftätern zu unterschreiben, hiess es nach Angaben des Obersten Gerichtshofes in Afghanistan.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt betreffe diese Entscheidung über zweihundert Verurteilte, von denen einige „Terrorakte“ begangen hätten.
Nach afghanischen Recht und der Gerechtigkeit der traditionellen Systeme ist die Todesstrafe eine Option für schwere Verbrechen wie Mord und bewaffneter Rebellion und dient als abschreckendes Beispiel.
„Wir haben dem Präsidenten viele Urteile zur Ausführung geschickt, aber er hat diese seit über einem Jahr alle nicht unterschrieben.“
hätte Abdul Rasheed Rashid, ein Mitglied des Supreme Court des Hohen Rates nach Angaben eines Presseberichtes mitgeteilt.
Karzai hat bisher ein Moratorium nicht offiziell bestätigt, sagte ein anonymer Beamter aus Karzais Büro und dass „der Präsident entschieden hat, bis auf Weiteres keine Todesurteile zu unterschreiben.“
Menschenrechtsaktivisten meinten, die Todesstrafe sei ein irreversibler Akt der Gewalt und eine zu stark vereinfachende Antwort auf komplexe menschliche Probleme, bei der meistens die Armen und die Minderheiten den Kürzeren ziehen würden.
In Afghanistan, wo jeder gegen jeden unter tatkräftiger Mithilfe verdeckter in- und ausländischer Spionagedienste und Söldnertruppen kämpft und gegeneinander ausgespielt wird – wobei noch hinzukommt, dass der politische Wind und die Bündnisse sich ständig drehen – ist es unmöglich, von einem heutigen „Terroristen“ zu sprechen, der schon morgen als ein Befreiungsheld gefeiert werden könnte oder umgekehrt. Jüngstes Beispiel in der afghanischen Geschichte sind die Mudschaheddin. Karzai wird sich hüten, derartige Urteile zur Ausführung des Todesurteils zu bestätigen. Dennoch ist seine Entscheidung zu begrüssen, ganz gleich, welche Beweggründe ihn dazu veranlasst haben.
Dazu kommt noch die Korruption in dem Beamtenapparat des Landes. Beamte des Supreme Court sagten, dass in den vergangenen drei Jahren dreihundertsiebzig Richter wegen des Vorwurfes der Bestechung, Plünderungen und des Machtmissbrauches verhaftet worden sind. Wie leicht ist unter diesen Umständen ein Unschuldiger zur Hinrichtung verurteilt worden, um einen gegnerischen Clan zu treffen.
Generell ist die Todesstrafe in jedem Land abzulehnen, denn sie verstösst gegen dass, was den Menschen ausmacht – die Menschlichkeit – und zeigt die Ohnmacht einer Gesellschaft, mit ihren Mitgliedern auf andere Weise umgehen zu können.
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Quelle: http://alertnet.org/thenews/newsdesk/IRIN/064640e0f08dfb1c4d6d924734dd18ab.htm