Bürgerrechtlerin kündigt Verfassungsbeschwerde gegen Supranationalisierung der IWF-Auflagen an (Drucksachen 17/1685 und 921/10)
Am 21.05.2010 hat die Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing angekündigt, Verfassungsbeschwerde einzulegen gegen das Gesetz, welches sich selbst „Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus“ nennt (Drucksachen 17/1685 und 921/10).
Nur auf den ersten Blick gehe es dabei um Finanzhilfen für durch überdimensionierte Bankenrettungspakete überlastete Staatshaushalte der Euro-Mitgliedsstaaten. Das Gesetz enthalte jedoch in seinem §1 Abs. 1 S. 2 eine Blanko-Zustimmung für die Schaffung eines Systems, in welchem IWF-Kreditauflagen mit dem Rang von EU-Sekundärrecht zu den Opferländern transportiert würden.
Kreditauflagen des IWF sieht die Bürgerrechtlerin als weitaus drakonischer für die Bevölkerung der betroffenen Staaten an, als ein Staatsbankrott dies jemals sein könnte. Das Beispiel Argentiniens zeige, wie ein Staat auch nach einem Bankrott wieder in Würde aufstehen könne.
IWF-Auflagen jedoch nehmen oft keinerlei Rücksicht auf nationale Verfassungen und universelle Menschenrechte. Im Niger z. B. habe der IWF der kostenlosen Nahrungsmittelversorgung für Hungernde aus Angst vor Marktverzerrungen entscheidend entgegengewirkt. Im Weltmaßstab seien die Kreditauflagen des IWF ganz offiziell laut einem offiziellen Bericht der Menschenrechtsabteilung der Vereinten Nationen eines der sieben Haupthindernisse für die Verwirklichung des universellen Menschenrechts auf Nahrung aus Art. 11 Uno-Sozialpakt.
In einer Rede vor dem Europaparlament sagte der US-Vizepräsident Joe Biden mit Blick auch auf das grosse Stabilisierungspaket für Europa, „eine schreckliche Schönheit“ sei „geboren“. Diese seltsame, mehrfach wiederholte, Aussage seiner Rede mag vielleicht auf eine Transformation der Euro-Mitgliedsländer im Stile von Südafrika oder Russland zzgl. eines Übergangs zum neo-feudalistischen, weitgehend entkernten, Gewährleistungsstaat hindeuten.
Die unverhältnismäßige Geschwindigkeit, mit welcher das erst am 11.05.2010 entworfene „Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus“ bereits am 21.05.2010 durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht werden soll, deutet darauf hin, dass jemand das Parlament, unter mißbräuchlicher Ausnutzung schockstrategischer Elemente, überrumpeln will.
Dem grünen Bundestagsabgeordneten Jürgen Trittin ist es zu verdanken, dass die Öffentlichkeit jetzt wenigstens weiß, dass das Geld über eine Zweckgesellschaft nach luxemburgischem Recht laufen soll, und dass die Abgeordneten sich jetzt darüber im klaren sind bzw. sein müssen, dass sie noch nicht einmal darüber informiert worden sind, dass und zu welchen bereits existierenden oder noch zu schaffenden Verträgen die Drucksache 17/1685 von ihnen eine Blanko-Zustimmung verlangt.
V.i.S.d.P:
Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal, 0202 / 2502621
Menschen- und Bürgerrechtlerin