Pakistan ratifizierte alle UN-Menschenrechtskonventionen
Freie Meinungsäusserung, Schutz des Privatlebens und Folterverbot – grosse Herausforderung für das Land, das auf dem am 8.Juni veröffentlichten Global Peace Index auf Platz 145, dem viertletzten von 149 erfassten Staaten rangiert.
Der Präsident von Pakistan, Asif Ali Zardari, unterzeichnete am Donnerstag, den 3.Juni zwei kürzlich ratifizierte internationale Konventionen. Mit diesen letzten beiden Dokumenten gehört Pakistan nun zu den Ländern, die alle internationalen Konventionen in Bezug auf gute Regierungsführung, nachhaltige Entwicklung und Menschenrechte ratifiziert haben.
Diese beiden bisher noch nicht verabschiedeten Konventionen sind zum einen die Internationale Konvention über bürgerliche und politische Rechte und die andere ist die Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.
Das erste Übereinkommen verbietet es den Unterzeichnerstaaten, die Todesstrafe über unter achtzehnjährige Gefangene zu verhängen.
Das Kabinett in Islamabad hatte in einer Sitzung am 24. März die Konventionen mit gewissen Vorbehalten ratifiziert. Die Ratifikationsurkunde, die vom Präsidenten unterzeichnet wurde, wird nun an die Vereinten Nationen geschickt werden.
Die wesentlichen Merkmale der Internationalen Konvention über bürgerliche und politische Rechte sind: Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung, Respekt für den Einzelnen, ohne irgendeinen Unterschied z. B. Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand; Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu allen bürgerlichen und politischen Rechten; jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. In Ländern, die nicht die Todesstrafe abgeschafft haben, dürfen Todesurteile nur für die schwersten Verbrechen verhängt werden. Jeder zum Tode Verurteilte hat das Recht, um Begnadigung oder Umwandlung der Strafe zu bitten. Todesurteile dürfen nicht unter achtzehnjährige Gefangene verhängt werden.
Die Konvention sieht auch vor, dass niemand der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und insbesondere ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden darf ; niemandem darf das Recht, in sein eigenes Land einzureisen, willkürlich entzogen werden; niemand darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, das seiner Familie oder seinem Schriftverkehr ausgesetzt werden; jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und niemand darf durch Zwang in seiner Freiheit beschränkt werden und jeder hat das Recht auf ungehinderte freie Meinungsäusserungen oder in der eigenen Wahl einer Religion oder einer Weltanschauung.
Die Ratifikationsurkunde, die vom Präsidenten unterzeichnet wurde, enthält auch Vorbehalte: der Schutz der nationalen Rechte in Bezug auf (a) das islamische Recht und Ideologie (b) Frage der Selbstbestimmung und (c) einige Abweichungen zu den Bestimmungen der Verfassung von Pakistan.