Staatsaffäre um „Rettungsschirm“ für Eurozone: Konservative Denkfabrik schätzt 148 Mrd Euro-Tribut als verfassungswidrig ein
Der „Euro-Rettungsschirm“ bzw „Rettungsfonds“ in Höhe von insgesamt 750 Milliarden Einheiten der demokratisch-politisch völlig unkontrollierten Einheitswährung für 16 Staaten in der Eurozone, verstößt selbst nach Einschätzung konservativer Euro-Zentristen sowohl gegen das Grundgesetz, als auch gegen geltendes EU-Recht. Der Deal war u.a. durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) eingefädelt worden, der sich mit Zahlungen im Gegenwert von 250 Milliarden Euro beteiligte. Im Gegenzug bekam er als Möchtegern-Weltregierung quasi die finanzielle Kontrolle über die EU-Mitgliedsstaaten, welche Gelder aus diesem „Fonds“ bekommen sollten. Die Brüsseler Räte und Kommissare hatten im gleichen Zeitraum die Kontrolle über die Haushalte der Mitgliedsländer in Form einer „Wirtschaftsregierung“ verlangt.
Nun aber kommt der Staatsstreich von Finanzindustrie, IWF, Brüsseler Räten und Kommissaren gegen die Republik und alle anderen souveränen Mitgliedsstaaten des Verbundes „Europäische Union“ offenbar langsam zum Stehen.
Die „Welt“ wartete heute mit einer, gerade von dieser Zeitung nicht erwarteten, verfassungsfreundlichen Meldung auf. Wie das Springer-Blatt berichtet, schätzt ein Gutachten des von der „Stiftung Ordnungspolitik“ finanzierten „Centrum für Europäische Politik“ (CEP) eine vom Brüsseler Regierungsrat am 11.Mai erlassene Verordnung über eine Bereitstellung von 500 Milliarden Euro für die Finanzmärkte als verfassungswidrig ein. Nicht genug damit: die Ratsverordnung ist offenbar sogar nach EU-Recht illegal.
In der Verordnung – per EU-Recht rechtswirksam in jedem einzelnen EU-Mitgliedsland – wurde die Kommission ermächtigt, bei Banken und Finanzindustrie Kredite aufzunehmen, also sich im Namen aller Mitgliedsländer zu verschulden. Dem Gutachten zufolge war die Behauptung des Obersten Regierungsrates („EU-Gipfel“) falsch, dass die Verordnung die Summe der Verschuldung durch die Kommission auf 60 Milliarden beschränke. Doch diese Beschränkung, so das Gutachten, gibt es in der Verordnung nicht.
Auch die ganze Geltungsdauer der so gern weihnachtlich „Paket“ genannten gigantischen Finanzoperation sei keinesfalls lediglich drei Jahre, so das Gutachten. Vielmehr gebe es überhaupt kein Zeitlimit.
Das war schon mal der erste Klopfer. 27 Regierungen beschliessen zusammen eine Verordnung. Anschliessend belügen sie in 27 Staaten zusammen eine halbe Milliarde Menschen über deren Inhalt. Und die Informationsindustrie natürlich immer hinterher, mitsamt den ganzen Nichtsnutzen von Parteien, Abgeordneten, Beamten, usw, usw.
Das Gutachten des CEP zerriß aber auch das rechtliche Konstrukt des Regierungsrates für die gigantische Finanzoperation in der Luft: die von den Regierungen in Brüssel als Begründung aufgeführten „außergewöhnliche Ereignisse“ (Artikel 122 des durch den Lissabon-Vertrag veränderten “Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union”, 2) hätten niemals stattgefunden. Die Finanznot der Mitgliedsländer sei absehbar und selbst verschuldet gewesen (den letzten Punkt könnte man diskutieren). Auch hätte das EU-Parlament der Verordnung zustimmen müssen. Das geschah ebenfalls nicht.
Nun zum nächsten Punkt.
Der „Rettungsschirm“, der „Rettungsfonds“, der gigantische Tribut an Banken und Finanzindustrie durch die von ihren Mitgliedsstaaten finanzierte „Europäischen Union“, der angeblich zur „Rettung“ einer Währung dienen sollte, die durch Banken und Finanzindustrie vollständig kontrolliert wird, war durch den Brüsseler Regierungsrat in zwei Teile aufgeteilt worden: ein Teil sollten die (angeblich) 60 Milliarden Euro darstellen, welche die Kommission sofort bei den Banken aufnehmen sollte, zur Bezahlung der Banken selbst, bei denen wiederum Mitgliedsländer verschuldet seien. 440 Milliarden Euro sollten direkt von den EU-Mitgliedsländern aufgebracht werden und 250 Milliarden Euro (zunächst hiess es 220 Milliarden) wollte der Internationale Währungsfonds beisteuern. Insgesamt handelte es sich um die gigantische Summe von 750.000.000.000 Einheiten der Währung Euro.
Dieses Vorhaben repräsentierte einen finanziellen Staatsstreich gegen die Republik Deutschland, welche eins zu eins den Forderungen der Banken nach staatlicher Alimentierung und der Schaffung einer „Bad Bank“ bzw Soffin-Behörde auf europäischer Ebene folgten. Eine ausführliche Dokumentation dazu erstellte die Partei „Die Guten“ (2).
Während des Wochenendes vom 7.-9. Mai versuchte die Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) im Zusammenwirken mit Brüsseler Kommissaren und Räten einen Staatsstreich gegen die Bundesrepublik Deutschland. Nachdem das deutsche Parlament am Freitag, dem 7.Mai nach nur drei Tagen Debatte der Bundesregierung eine Finanzermächtigung der Bundesregierung in Höhe von 22.4 Mrd Euro erteilt, der Bundesrat zugestimmt und ex-IWF-Präsident Horst Köhler unterschrieben hatte, eilte Merkel noch am gleichen Abend nach Brüssel. Den Freitag über hatten sich das Bundesfinanzministerium unter Wolfgang Schäuble (CDU) mit den Finanzministerien in Washington, Ottawa, London, Paris, Rom und Tokio, sowie die „Europäische Zentralbank“ (EZB) mit „kommerziellen Banken“ in Telefonkonferenzen abgesprochen.
Innerhalb von nur wenigen Stunden stellten dann alle Beteiligten den Deutschen eine weitere gigantische Summe in Rechnung. Bereits nach Freitag Mitternacht beschlossen EU-Regierungsrat und Kommission Eingriffe in die staatliche Souveränität der EU-Mitgliedsstaaten und einen gigantischen Transfer von Staatsfinanzen in die Finanzindustrie.
In einer Erklärung der Bundesregierung vom Samstag (8.Mai) waren die Ankündigungen noch vage. Von „massiven Unterstützungsmaßnahmen“ für die Währung Euro war die Rede, man wolle „Gemeinschaftsinstrumente“ schaffen und eine „beschleunigte Haushaltskonsolidierung in unseren Mitgliedstaaten durchführen“. Für den Sonntag (9.Mai) kündigte die Berliner Regierung eine Sondersitzung des Ecofin-Wirtschafts- und Finanzrates der EU-Minister an, der auf dieser Grundlage „spezifische Beschlüsse fassen“ werde. Bereits zu diesem Zeitpunkt überschlugen sich die Staats- und Regierungschefs in ihrem Aussagen zur Situation. Silvio Berlusconi, Ministerpräsident von Italien, sprach von einem „Ausnahmezustand“, Frankreichs Staatspräsident Nicolas Sarkozy von einer „Generalmobilmachung“. Der Frage eines Journalisten, auf welcher Rechtsgrundlage nun dieser „ausserordentliche Notstand jetzt erreicht sei“, wich Merkel aus.
Auch alle Wörter mit dem Begriff „Fonds“ vermied die Kanzlerin tunlichst. Dabei hatten explizit ihre Unterhändler während der dramatischen Beratung am Freitag sich für einen „Fonds“ stark gemacht und gleichzeitig die Option Mitgliedsstaaten durch einen Euro-Bond zu helfen vehement bekämpft. Ebenso drangen die deutschen Regierungsvertreter auf einen neuen EU-Vertrag. Allerdings scheiterten sie damit an der Regierung Frankreichs. Mit der Einrichtung eines „Fonds“ aber setzte sich die Merkel-Regierung Deutschlands durch.
Überall in der Presse war von einem „Notfallfonds“ zu lesen, den der Brüsseler Regierungsrat beschlossen habe. Dennoch vermied die deutsche Merkel-Regierung fortan alles, näher zu erläutern, was es denn mit diesem „Fonds“ so auf sich habe.
Am Montag (10.Mai) gaben Kanzlerin Merkel und Aussenminister Guido Westerwelle (FDP) dann ein „beispielloses Paket“ bekannt: neben Geldsummen des Internationalen Währungsfonds, die zu diesem Zeitpunkt noch mit 220 Milliarden Euro angegeben wurden, sollten 440 Milliarden Euro „durch Garantien der Mitgliedsstaaten an eine Zweckgesellschaft bereitgestellt“ werden. Diese „Zweckgesellschaft“ wurde durch die Bundesregierung nicht definiert…
Am Dienstag (11.Mai) legte EU-Kommissar Rehn im öffentlichen Feldzug nach. Offensichtlich versuchte man die Republik in einer Art Blitzkrieg zu übertölpeln. Rehn forderte in einem Interview allen Ernstes die Kontrolle der Haushalte aller 27 EU-Mitgliedsländer durch die Brüsseler Räte und Kommissare aus den Staaten der Eurozone. Dies sei im Interesse aller, sicher würden alle gern mitmachen, ein neuer EU-Vertrag sei gar nicht notwendig und
„die Euro-Gruppe sehr weit davon entfernt, ein Diktator zu sein. Sie sollte endlich tun können, was wir schon lange predigen.“
Kanzlerin Merkel schaffte auch Kommissar Rehn noch zu toppen. Niemand habe vor, die Parlamente zu entmachten, auch wenn diese nichts mehr zu sagen hätten. Pressekonferenz der Kanzlerin am Mittwoch, dem 12.Mai:
„Frage: Sind nicht die Vorschläge von Herrn Rehn so, dass die nationalen Parlamente entmachtet werden, wenn es einen permanenten Krisenmechanismus und eine Haushaltspolitik fernab der nationalen Parlamente geben soll?“
Bundeskanzlerin Dr. Merkel: „Das muss man ja nicht gleich so interpretieren…Wenn die Parlamente wissen, wie die Stellungnahme des Kommissars bzw. der Kommission dazu ist, dann halte ich das für ein Mittel der Transparenz, das möglich ist, ohne dass den Beratungen im nationalen Parlament vorgegriffen wird.“
Die Fraktionsvorsitzenden der Grünen-Fraktion im Bundestag, Renate Künast und Jürgen Trittin, attestierten der Kanzlerin einen Verfassungsbruch, weil sie nach dem Abnicken der letzten Finanzermächtigung am 7.Mai (mit Zustimmung der Grünen) nur Stunden später in Brüssel im EU-Regierungsrat die Geldforderungen an die eigene Bevölkerung durch neue Beschlüsse exponential steigerte, ohne vorher das Parlament überhaupt zu konsultieren. Trittin und Künast in ihrem Brief an die Kanzlerin:
“Das Vorgehen der Bundesregierung verstieß damit gegen verfassungsrechtliche und einfach gesetzliche Vorgaben”
Am 21.Mai bewilligte dann das deutsche Parlament zur “Stabilisierung des Euro” eine Finanzermächtigung in Höhe von insges. 148 Milliarden Euro zugunsten einer nicht näher definierten Zweckgesellschaft, über die noch nicht einmal ein Vertrag vorlag. (Die Bankenrepublik unterwirft sich erneut der Finanzindustrie).
Doch es geht noch weiter. Laut dem Gutachten des konservativen think tanks CEP verstiess das vom Bundestag am 21.Mai abgenickte Finanzermächtigungsgesetz auch gegen das Grundgesetz. Denn zwar stimmte das Berliner Parlament über den bis zu 148 Milliarden schweren Anteil Deutschlands am 440 Milliarden-Tribut der Mitgliedsländer ab, nicht jedoch über die (vermeintlich) 60 Milliarden Euro schwere Kreditermächtigung an die Kommissare. Diese stellt nun dem Gutachten zufolge ein Milliardengrab ohne Boden dar.
Sämtliche Bundestagsparteien, CDU, SPD, FDP, CSU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, sie alle schwiegen zu den Hintergründen dieses finanzielle Ermächtigungsgesetzes. Auch zu der vorher erfolgten EU-Verordnung, der jetzt das das Gutachten des „Centrum für Europäische Politik“ attestierte, dass sie selbst nach EU-Recht illegal gewesen war – kein Wort.
Und wann wurde welche Verordnung durch wen überhaupt erlassen? Erlassen können Verordnungen auch die dem Regierungsrat untergeordneten Ministerräte, wie der Finanz- und Wirtschaftsrat Ecofin. Dieser tagte am Sonntag dem 9.Mai (mit Innenminister Thomas de Maiziere als Vertretung von Wolfgang Schäuble, hallo, hier spricht der politische Radiergummi, Freundchen) und folgte den Vorgaben, die Angela Merkel bereits am Abend des 7.Mai zusammen mit dem Regierungsrat in Brüssel beschlossen hatte, nur Stunden nachdem sie vorher die ersten 22.4 Milliarden Euro „Griechenland-Hilfe“ vom unfassbaren, unfassbaren Bundestag kassiert hatte.
Das Gutachten vom CEP bezieht sich aber auf eine Verordnung des Regierungsrates vom 11.Mai. Also wer ist nun der Urheber dieser Verordnung und wann genau genau trat sie in Kraft?
Kannten die Abgeordneten des deutschen Parlamentes überhaupt diese Verordnung des Brüsseler Regierungsrates? Wenn auch nur ein einziger Abgeordneter davon wusste, wäre dies Beihilfe zum Hochverrat. Schliesslich ging es hier um bis zu 148 Milliarden Euro.
Wenn aber kein einziger Abgeordneter die EU-Verordnung kannte – warum nicht? Die Bundesregierung ist, wenn sie schon durch bloße Reisen nach Brüssel in der Lage ist Teil einer Räteregierung zu werden, so doch zumindest zur Auskunft über die eigenen in Brüssel getroffenen Beschlüsse verpflichtet – gerade bei Verordnungen. Schliesslich werden diese automatisch in Deutschland Gesetz.
Wenn also die Fraktionsvorsitzenden der Grünen-Fraktion im Bundestag, Renate Künast und Jürgen Trittin, nicht vorher über die EU-Verordnung informiert worden waren, dann mussten sie entsprechend ihrer parlamentarischen Pflichten doch wenigstens im Nachhinein sich über den genauen Wortlaut der Verordnung des Regierungsrates informiert haben, genauso alle anderen Bundestagsabgeordneten.
Wer hat also die deutsche Öffentlichkeit belogen? Wer hat diesen Staat beraubt? Und wer hat Beihilfe dazu geleistet? Diese Fragen müssen durch die Justiz geklärt werden – und zwar durch die deutsche Justiz und keine andere Gewalt.
Nicht nur die 27 Regierungen der EU-Mitgliedsländer, nicht nur die Brüsseler Kommissare, nicht nur die Bundesregierung mit ihrem Finanzminister Wolfgang Schäuble, sondern vor allem und in erster Linie die Abgeordneten des deutschen Parlamentes haben verdammt viel zu erklären.
(…)
Artikel zum Thema:
13.06.2010 IWF greift nach Notstand – Unser Politikblog ruft zur Verfassungstreue auf
Am 07.06.2010 hat der Internationale Währungsfonds in einem Concluding Statement nach einer Artikel IV – Konsultation gegenüber der Eurozone in Tz. 16 seiner Stellungnahme gefordert, die geplante neue EU-Finanzaufsichtsbehörde „European Systemic Risk Board“ mit der Befugnis auszustatten, für die Mitgliedsstaaten der Eurozone eigenständig den Notstand ausrufen zu können.
08.06.2010 Macht das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur Zweckgesellschaft des Geldsystems?
Am 14.Mai trat der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle, sein Amt an. Bundespräsident Horst Köhler, ehemals Präsident des “Internationalen Währungsfonds” (IWF), versuchte vor den Augen der Öffentlichkeit den neuen Verfassungsgerichts-Präsidenten zur Bewilligung der in wenigen Tagen anstehenden neuen gigantischen Finanzermächtigung zugunsten des demokratisch nichtkontrollierten Geldsystems, seiner Banken, sowie der von ihr kontrollierten Währung “Euro” zu erpressen.
08.06.2010 Autorin von Radio Utopie Verfassungsklägerin gegen 148 Mrd Euro-Zweckgesellschaft
Wie das Bundesverfassungsgericht gestern gegenüber Radio Utopie bestätigte, wird die Verfassungsklage von Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing gegen die am 21.Mai vom Bundestag bewilligte Finanzermächtigung “Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus” (Drucksache 17/1685) derzeit von Karlsruhe unter dem Aktenzeichen AZ 2BvR 1183/10 behandelt. Eingereicht ist u.a. der Antrag auf Einstweilige Verfügung zur sofortigen Ausserkraftsetzung der Finanzermächtigung. Wie es hiess, liegen in Karlsruhe bisher vier Klagen vor.
29.05.2010 Räteunion: Kommissare bereiten staatlich finanzierten „Bankenrettungsfonds“ und „Bad Bank“ vor
Die Brüsseler Räte und ihre Kommissare planen, exakt nach den Vorgaben der Banken, die weitere Vernichtung der Staatsfinanzen ihrer Mitgliedsländer. Diese sollen als Bundesstaaten der geplanten neue kapitalistische Sowjetunion endgültig übernahmereif geschossen werden. Zur Vernebelung wird eine „Bankenabgabe“ ins Spiel gebracht, welche den vom Kapital geforderten „Fonds“ erst viele Jahre füttern müsste, damit dieser überhaupt operativ einsatzfähig sein könnte. Gleichzeitig versucht die Räteunion die Gesellschaften der Mitgliedsländer und deren Sozialstrukturen wo es nur irgend geht zu ruinieren. Gekaufte Regierungen, gekaufte Partei-Funktionäre, Kommissare, Finanzindustrie, Informationsindustrie, sie alle lügen derweil, was das Zeug hält.
26.05.2010 Der nächste Raubzug: IWF, Geithner, EU und Banken wollen 350 Mrd Euro für “europäischen Fonds”
Kommen die Räuber SCHON WIEDER angewackelt: das Bundesfinanzministerium von Wolfgang Schäuble, EU-Kommissar Michel Barnier (“Binnenmarkt und Dienstleistungen”), der Internationale Währungfonds (IWF), die US-Regierung und natürlich die Deutsche Bank – alle, alle sind sich wieder mal einig: Die Idioten von Deutschland sollen weiter blechen. Der nächste Raubzug beginnt. Hintergrund ist das erneute Scheitern der von Finanzminister Timothy Geithner und Aussenministerin Hillary Clinton angeführten US-Regierungsdelegation in Peking China zur Abwertung des Yuan zu bewegen.
Quellen:
(1) http://www.welt.de/politik/deutschland/article8302944/Euro-Rettungsschirm-verstoesst-gegen-das-Grundgesetz.html
(2) http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:115:0047:0199:DE:PDF
(3) http://www.die-guten-partei.de/index.php/seite/Pressemitteilung_18.05.2010_Chronologie_und_Alternativen_zum_Staatsstreich_der_Finanzindustrie