Petition und Video-Wettbewerb – Initiative §108e
Gulli macht heute auf eine Initiative aufmerksam, die weiterer Verbreitung bedarf, geht es doch um nichts anderes als die Entscheidungen von Amtsträgern und Abgeordneten in diesem Land, die es zu kontrollieren gilt und die transparenter gestaltet werden müssen, ins Visier des Objektivs zu nehmen.
Die erzeugte Politikverdrossenheit hat dazu geführt, dass niemand genau hinschaut, wer welche Entscheidungen trifft und somit einer „Anarchie“ in der Gesetzgebung und der Durchführung von Massnahmen Tür und Tor geöffnet, vor deren Ergebnis die Gesellschaft jetzt steht: ein solidarischer Scherbenhaufen.
Für viele beginnt „Die da Oben machen sowieso was sie wollen“ bereits vor der eigenen Haustür auf kommunaler Ebene mit dem Gewährenlassen dieser Politiker und Beamten. Selbstverständlich werden durchaus diese Stellungen in dem einen oder anderen Fall missbraucht, sobald bemerkt wird, dass es keine Nachfragen für die Gründe ihres Handelns gibt. Das ist Allzumenschlich und nicht ohne Grund muss Demokratie jeden Tag aufs Neue verteidigt werden.
Damit diese Erkenntnis nicht nur zur hohlen Phrase verkommt, kann jeder Einzelne Initiative je nach seiner Fasson ergreifen.
Ein Weg wird mit der Initiative §108e angeboten, die hier vorgestellt werden soll:
Dein Video gegen Abgeordnetenbestechung:
Die Initiative 108e ruft zum Videowettbewerb gegen Abgeordnetenbestechung auf! Was ärgert dich besonders an der Gesetzeslage? Wo werden die Bürger hinter‘s Licht geführt? Wie können wir das ändern?
Deiner Kreativität sind keine Grenzen gesetzt! Ob Animation, Schauspielerei oder Zeichentrick – schick uns bis zum 8 August 2010 Dein Video an video@108e.de und der Ruhm wird dir sicher sein!
Zwei Wochen lang kann nach Einsendeschluss online über alle eingereichten Videos abgestimmt werden. Garantiert bestechungsfrei! Das Siegervideo wird prominent auf unseren Webseiten und durch unsere Unterstützer beworben. Der Sieger erhält dazu noch ein THE T.BONE SC450 USB welches von Benjamin Stöcker, Beisitzer im Bundesvorstand der Piratenpartei, zur Verfügung gestellt wird.
Unterstütze die Petition zur Verschärfung von §108e StGB!
Mit Hinblick auf die aktuellen Sponsoringskandale in der deutschen Politik ist das eine Haltung des Bundestages, die für uns nicht verständlich ist. Klare Regelungen die Abgeordnetenbestechung verbieten sollten in einer Demokratie zum Standard gehören. Die Weigerung selbige zu erlassen hinterlässt einen bitteren Beigeschmack. Ende Februar reichte daher der ehemalige Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss eine Petition beim Bundestag ein, die eine Ratifizierung der UN-Konvention und eine angemessene Regelung des StGB §108e forderte. Zu unser aller Verblüffung lehnte der Petitionsausschuss es ab diese Petition öffentlich zu behandeln – weshalb auch die gewohnte Behandlung als ePetition auf dem Bundestagsserver unmöglich ist. Das Thema Abgeordnetenbestechung ist aber zu wichtig um es hinter verschlossenen Türen zu verhandeln. Die Initiative 108e setzt sich daher für eine offene und ehrliche Auseinandersetzung mit dem Thema ein. Wir fordern eine öffentliche Behandlung der Petition – aber vor Allem fordern wir eine Neuregelung der strafrechtlichen Rahmen zur Abgeordnetenbestechung.
Abgeordnetenbestechung? Das ist doch illegal, oder nicht? Schließlich leben wir in einem demokratischen Rechtsstaat.
Zumindest sollte man das meinen, doch dem ist leider nicht so. Die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung regelt in Deutschland der §108e StGB. Dieser verbietet den direkten Kauf und den Verkauf der Stimme bei einer Abstimmungen im Parlament.
Nicht strafbar ist jedoch:
* Die Bestechung über Vorteilsnahme von Dritten oder zu Gunsten Dritter (Ehefrau, Kinder, etc)
* Die nachträgliche Bestechung (Dankeschöngeschenk für eine Stimme)
* Der Kauf der Stimme bei Abstimmungen in den Fraktionen. Diese sind durch den „Fraktionszwang“ sehr wichtig.
Das muss sich ändern! Deutschland hat hierzu die UNCAC (United Nations Convention against Corruption) unterschrieben. Mit der Unterschrift 2003 unter diesem Übereinkommen gegen Korruption hat Deutschland sich dazu verpflichtet die oben genannten Dinge zu ändern. Bisher ist aber nichts passiert.
Seit 2003 gibt es das UN-Abkommen UNCAC (United Nations Convention against Corruption), das Deutschland zwar unterzeichnet, aber bis heute nicht umgesetzt hat. Wir fordern die Umsetzung, um wirksam gegen Abgeordnetenbestechung vorgehen zu können!
Mit Hinblick auf die aktuellen Sponsoringskandale in der deutschen Politik ist das eine Haltung des Bundestages, die für uns nicht verständlich ist. Klare Regelungen die Abgeordnetenbestechung verbieten sollten in einer Demokratie zum Standard gehören. Die Weigerung selbige zu erlassen hinterlässt einen bitteren Beigeschmack. Ende Februar reichte daher der ehemalige Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss eine Petition beim Bundestag ein, die eine Ratifizierung der UN-Konvention und eine angemessene Regelung des StGB §108e forderte. Zu unser aller Verblüffung lehnte der Petitionsausschuss es ab diese Petition öffentlich zu behandeln – weshalb auch die gewohnte Behandlung als ePetition auf dem Bundestagsserver unmöglich ist. Das Thema Abgeordnetenbestechung ist aber zu wichtig um es hinter verschlossenen Türen zu verhandeln. Die Initiative 108e setzt sich daher für eine offene und ehrliche Auseinandersetzung mit dem Thema ein. Wir fordern eine öffentliche Behandlung der Petition – aber vor Allem fordern wir eine Neuregelung der strafrechtlichen Rahmen zur Abgeordnetenbestechung.
Ziel der Initiative §108e ist es das zu ändern! Eine Petition an den Bundestag wurde nicht zur öffentlichen Online-Unterzeichnung zugelassen, deshalb ist umso mehr Dein Engagement gefragt, um das Thema auf die Tagesordnung zu bringen!
…und so lange wir auf eine Gesetzesreform noch warten müssen, ein freundlicher Warnhinweis an unsere Abgeordneten: Der Empfang von Schmiergeldzahlungen kann umsatzsteuerpflichtig sein!