US-Gericht: Europäische Raumfahrtbehörde nicht immer Kaiser von China
Sternenbehörde ESA unterliegt dem Sternenbanner der Vereinigten Staaten von Amerika zu ihrem Immunitätsstatus in Software-Lizenz-Prozess
Das Berufungsgericht des 3.Bezirks von New Jersey stellte vor ein paar Tagen fest, dass die Europäische Raumfahrtagentur ESA nicht durch Immunität in ihrem Vertragsbruch gegenüber einem US-Softwareentwickler geschützt ist.
Das Gericht erklärte am Montag, den 16.August 2010 in dem Fall „OSS Nokalva, Inc. v. European Space Agency, 09-3601“, dass die Verhandlung ein im Jahr 1976 verabschiedetes Gesetz zur begrenzten Immunität von internationalen Organisationen zum Gegenstand hatte.
Die Firma OSS Nokalva mit Stammsitz in Somerset, New Jersey, hatte mit der ESA einen Vertrag zur Lieferung von Software-Tools, dazugehöriger geschützer Software und Informationen abgeschlossen und vereinbart, die Raumfahrtagentur mit der Entwicklung eigener Software zu unterstützen. Neben vielen anderen Leistungsangeboten zeichnet sich das Unternehmen OSS Nokalva auch mit der Erfassung biometrischer Daten zur Personenerkennung aus, wirft man einen Blick auf den Internetauftritt der Software-Spezialisten.
Die Unternehmen ESA und OSS Nokalva unterzeichneten zwischen 1996 und 2004 in vier Abkommen Lizenzverträge und Software-Wartungsverträge, die der Europäischen Raumfahrtagentur „individuelle, nichtübertragbare und keine exklusiven“ Rechte an den lizenzierten Programmen einräumten.
Im Mai 2008 verklagte das Unternehmen OSS Nokalva die ESA beim Oberlandesgericht von Somerset und behauptete, dass seine Lizenzen durch die Verteilung von Software an Dritte verletzt und dass für bestimmte Software nicht gezahlt wurde. OSS Nokalva forderte dafür einen Schadenersatz von 2 Millionen Dollar.
Der Streitfall ging bis vor das Bundesgericht in Trenton, New Jersey im Juni 2008, bei dem die ESA die Einstellung des Verfahrens aus Gründen der Immunität forderte.
Dort entschied die Richterin Mary Little Cooper, dass die Europäische Raumfahrtagentur ESA im Rahmen des International Organizations Immunities Act Anspruchsberechtigung auf volle Immunität hat.
International Organizations Immunities Act IOIA:
The International Organizations Immunities Act is a United States federal law since 1945. It „established a special group of foreign or international organizations whose members could work in the U.S. and enjoy certain exemptions from US taxes and search and seizure laws“. These advantages are usually given to diplomatic bodies.
Dieses Gesetz bietet bestimmten internationalen Einrichtungen die gleiche Immunität und somit Schutz vor Klagen wie sie die ausländischen Regierungen geniessen.
Cooper stellte aber fest, dass die ESA auf ihre Immunität durch die Auftragsvergabe an OSS Nokalva verzichtet hat. Die Richterin führte jedoch eine Entscheidung des US-Berufungsgerichts des DC Districts im Fall „Atkinson v. Inter-American Development Bank, 156 F. 3d 1335 (1998)“ an, und vertrat die Position, dass das Immunitätsgesetz Organisationen mit der gleichen Immunität ausgestattet hat wie sie ausländische Souveräne geniessen, als das Gesetz im Jahr 1945 in Kraft trat.
Die beiden Richter des 3.Bezirksgremiums von Dolores Sloviter, Maryanne Trump und Barry Thomas Hardiman stimmten Cooper‘s Schlussfolgerungen zu, aber aus verschiedenen Gründen und kritisierten ihr Vertrauen auf Atkinson.
„Selbst wenn das Atkinson-Urteil richtig war, dass im Jahr 1945 ausländische Souveräne absolute Immunität genossen haben, und wir es anerkennen, muss die Frage nach dem Unternehmen sein und es folgt daraus nicht, dass durch die nachträglichen Änderungen an dem Umfang der Immunität bei einem ausländischen Souverän nicht die Immunität der internationalen Organisationen im Rahmen des IOIA reflektiert wird.“
schrieb Sloviter für das Gericht und sagte, dass das IOIA unter Einbeziehung eines späteren Gesetzes, dem Foreign Sovereign Immunity Act of 1976, verstanden werden muss.
Diese spätere Satzung, die vom US-Präsidenten Gerald Ford am 21.Oktober 1976 unterzeichnet wurde, bietet ausländischen Regierungen Immunität vor der Gerichtsbarkeit der US-Gerichte ausser bei besonderen Umständen, wie z.B. eine Aktion, die auf einer gewerblichen Tätigkeit basiert und in den Vereinigten Staaten durch den ausländischen Staat durchgeführt wird.
„Wir finden keinen zwingenden Grund, warum eine Gruppe von Staaten, vertreten durch eine internationale Organisation, eine breitere Immunität geniessen soll, als wenn ihre Mitgliedstaaten allein agieren würden.“
Die Europäische Raumfahrtbehörde hat das Urteil, dass der International Organizations Immunities Act durch den Foreign Sovereign Immunity Act geändert wurde, nicht angefochten, schrieb Sloviter.
Die ESA, an der sich achtzehn Staaten beteiligen, hatte sich auf den International Organizations Immunities Act in seiner Verteidigung berufen, durch den über achtzig Organisationen, angefangen von der Internationalen Atomenergiebehörde (International Atomic Energy Agency) über die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization) bis hin zur International Pacific Halibut Commission geschützt sind.