Prof. Dr. Hankel ist einer der Verfassungskläger gegen den sogenannten Euro-Stabilisierungsmechanismus. Seine Klage, die er zusammen mit Prof. Dr. Joachim Starbatty, Prof. Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider, Prof. Dr. Wilhelm Nölling und Dr. Dieter Spethmann eingelegt hat, konzentriert sich u.a. auf das Bail-Out-Verbot des Art. 125 AEUV.
Der aktuelle Anlass für Unser Politikblog, auch nach dem Staateninsolvenzverfahren zu fragen, ist, dass wir für den 29. September 2010 mit der Veröffentlichung der in Deutschland erarbeiteten und im Rahmen der Sonderarbeitsgruppe der Finanzminister unter Leitung von Hermann van Rompuy eingebrachten Vorschläge für ein Staateninsolvenzverfahren rechnen.
Im Bundesfinanzministerium und im Bundesjustizministerium in Deutschland werden Pläne für ein Staateninsolvenzverfahren erarbeitet. Dabei sollen die Besitzer von Staatsanleihen auf Teile ihrer Ansprüche verzichten. Die verbleibenden Ansprüche soll dann ein „Berliner Club“ garantieren, an welchem sich entweder die G 20 — Staaten oder die Euro-Mitgliedsstaaten beteiligen würden. Der „Berliner Club“ soll entpolitisiert und rechtlich selbständig sein.
Wenn der teilweise Forderungsverzicht nicht zu einer „Besserung“ (der Zahlungsschwierigkeiten) führt, würde der zweite Teil des Staateninsolvenzverfahrens in Kraft treten, in welchem der „Berliner Club“ eine Persönlichkeit oder mehrere Persönlichkeiten, welche die Verhältnisse des Schuldnerlandes kennen, ermächtigt, die Vermögensinteressen des Schuldnerlandes wahrzunehmen.
Sorgen Sie für die Verbreitung dieses Artikels und für den Youtube Kanal UNSER POLITIKBLOG TV
28. September 2010