Glaubwürdigkeit und Vertrauen in Politik und Bahn in Frage gestellt

Beim vierten Gespräch zu Stuttgart 21 ging es heute um das Alternativprojekt Kopfbahnhof 21 (K21).
Nachdem die Bahn bei der letzten Schlichtungsrunde mit einem Film aus Stuttgart Bad-Cannstatt beweisen wollte, dass Zughaltezeiten unter einer Minute realisierbar seien, wurde anhand eines Films vom Stuttgarter Hbf gezeigt, dass in der Hauptverkehrszeit für Ein- und Ausssteigen schon bei einem Regionalzug 5 Minuten nötig sind (10:43 Uhr). Palmer (Verkehrsexperte der Grünen) bezeichnete diese Taktik der Bahn als das „Werfen von Nebelkerzen“ (10:48 Uhr), was Geißler ausdrücklich so stehen ließ und Palmer recht gab. Geißler bat in diesem Kontext die Bahn zukünftig um vollständige Informationen, weil es auch um „Glaubwürdigkeit und Vertrauen“ ginge (10:52 Uhr).

Bahn sucht hilflos Argumente gegen K21 und verrennt sich sich in widersprüchlichen Details
Um 13:45 Uhr bemängelte Rechtsexperte Kirchberg, dass bei K21 nicht bedacht wurde, dass das Gleisvorfeld ein wertvolles Biotop sei und zum Problem im Genehmigungsverfahrens werden könne (Dieses Biotop würde bei Verwirklichung der S21-Planungen komplett zubetoniert).
Dies führte insgesamt so weit, dass Geißler um 16:20 Uhr meinte „ach, jetzt hören sie doch auf“.
Die S21-Betreiber bemängelten mehrfach bei K21 die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen auf bestehenden Strecken. Um 16:40 Uhr führte Frau Gönner dann an, dass Lärm das größte Problem der Bevölkerung in Baden-Württemberg sei.

Flexibilität von K21
Bahn und Land fragten unaufhörlich nach der gültigen Version von K21 bis selbst Geißler entnervt darauf verwies, dass die Flexibilität gerade das Konzept von K21 sei (14:25 Uhr). (Flexibilität = bedarfsgerechte und von einander unabhängige Ausbaustufen)

Kosten der Modernisierung des Kopfbahnhofs
Nachdem die Betreiber von Stuttgart 21 fortlaufend die enormen Kosten einer Modernisierung des Kopfbahnhofs und seiner gesamten Gleisanlagen ins Feld führten, legte Palmer (15:12 Uhr) Zahlen der DB Netz für den Deutschen Bundestag aus dem Jahr 2009 vor, die die notwendigen Mittel auf 340 Mio. € bis 2020 und eine Mrd. € 2020-2054 beziffern.

Fazit des Tages
Bahnvorstand Kefer fasste als Fazit des Tages zusammen: lediglich Kosten, Planfeststellbarkeit & Zeitrahmen wären die Punkte, die beim Alternativkonzept K21 noch weiter erörtert werden müssten (17:04 Uhr).

Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH)
Nach diesem Fazit von Kefer führte Umwelt- und Verkehrsministerin Gönner ein Urteil des VGH Mannheim von 2006 (http://bit.ly/cCqBJc) an, um erneut die Legalität von S21 zu beweisen. Geißler stellte darauf hin fest, dass die ständige Berufung auf Legalität der Grund sei, warum man in den Faktenschlichtungen zusammensäße (17:29 Uhr).
Obwohl nicht Aufgabe des VGH, enthielt das Urteil die Empfehlung, dass S21 der damaligen Version von K21 (2006) vorzuziehen sei. Alle drei für das Urteil herangezogenen Gutachter waren allerdings von der Bahn beauftragt; die Kläger konnten aus Kostengründen keine eigenen Gutachter stellen. Bemerkenswert ist, dass Prof. Heimerl in diesem Prozess seine eigenen Planungen begutachtete.

Termine der nächsten Faktenschlichtungsrunden
Freitag, 19.11. 10-17 Uhr
Samstag, 20.11. 10-13 Uhr

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert