Gutachten: „Stuttgart 21“-Finanzierung verstößt gegen das Grundgesetz
Die heutige 52. Montagsdemonstration gegen das verkehrsindustrielle und städtebauliche Großprogramm „Stuttgart 21“ (S21) bekommt ein Geschenk mit: laut einem von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg erstellten Gutachten verstößt die Finanzierung von S21 mit mind. einer Milliarde Steuergelder aus dem Landeshaushalt gegen Artikel 104a des Grundgesetzes.
Artikel 104a der Bundesverfassung (1) besagt im ersten Abschnitt:
(1) Der Bund und die Länder tragen gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt.
Die Mitfinanzierung des S21-Programms durch das Land Baden-Württemberg ist somit laut einem Gutachten (2) von Professor Dr. Dr. h. c. Hans Meyer, Humboldt-Universität zu Berlin eindeutig verfassungswidrig. Prof. Dr. Hans Meyer auf einer heutigen Pressekonferenz der Grünen Baden-Württemberg (3):
„In der Konsequenz bedeutet die Mitfinanzierung von Stuttgart 21 und der Neubaustrecke durch das Land einen groben Verstoß gegen die Verfassung. Die Mitfinanzierung verstößt gegen Art. 104a Abs. 1 GG, wonach der Bund und die Länder jeweils gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, selber finanzieren müssen.“
Sinn und Zweck hinter diesem Artikel unserer Verfassung ist u.a. das Verbot für finanzstarke Länder, sich Zuzahlungen des Bundes für eigene Projekte zu erkaufen.
Dazu der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im baden-württembergischen Landtag, Winfried Kretschmann, dazu auf der Pressekonferenz:
„Die Finanzierungsverträge zu Stuttgart 21 und zur Neubaustrecke sind nichtig..Daraus folgt, dass der Anteil des Landes eindeutig verfassungswidrig geleistet wurde..Dadurch ist die Finanzierungsverpflichtung ungültig, das Land darf zukünftig keine Zahlungen leisten und kann die bereits gezahlten Mittel zurückfordern.“
Für die 52. Stuttgarter Montagsdemonstration, die um 18 Uhr auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof beginnt, ohne Zweifel eine gute Nachricht.
Es bleibt nur noch eine Frage übrig: wie lange und was braucht es eigentlich, wenn die Regierungen in Baden-Württemberg und in der gesamten Republik Milliarden Steuergelder des Volkes gegen den Willen des Volkes zum Fenster rausschmeißen wollen, bevor sich irgendeiner im Establishment mal die Verfassung durchliest?
Quellen:
(1) http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg.html
(2) http://www.bawue.gruene-fraktion.de/cms/themen/dokbin/361/361362.rechtsgutachten_prof_hans_meyer_finanzve.pdf
(3) http://www.bawue.gruene-fraktion.de/cms/default/dok/361/361391.winfried_kretschmann_finanzierungsvertra.html