„Wir müssen unsere freiheitliche Demokratie nur mit unseren auf den Grundrechten fußenden Prinzipien verteidigen können. Wenn wir uns auf eine Spirale von Terrordrohungen und Freiheitsbeschränkungen einlassen, werden wir das verlieren, was wir schützen wollen: den liberalen Rechtsstaat.“ Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger am 20.November 2010
In einem aktuellen Interview mit der Welt betont die Bundesjustizministerin noch einmal in aller Deutlichkeit, dass es wegen der jüngsten Terrorwarnung-Orgien keine Gesetzesänderungen zu Ungusten der Bürgerrechte geben wird.
Zugleich betonte sie, dass der Aufruf zur Besonnenheit gerade auch für die Politiker zu gelten habe. Dieser Seitenhieb ging auch an den Berliner Innensenator Ehrhart Körting, der schliesslich nur was Sinnvolles beizutragen hätte, wenn er umfassend informiert wäre, was nicht der Fall ist.
Die Justizministerin warnte vor einem Überbietungswettbewerb an Terrorwarnungen, der nur der Panikmache dienen würde sowie der Zermürbung, um wieder neue Überwachungsgesetze einzuführen.
„…Alles andere führt zu einer völlig unnötigen Verunsicherung. Und was die Vorratsdatenspeicherung angeht: Wir haben jetzt alles zu unterlassen, was nicht im Zusammenhang mit der Terrorgefahr steht. Jeder Versuch, die angespannte Lage für Projekte zu instrumentalisieren, die man immer schon mal durchsetzen wollte, ist verantwortungslos. Verantwortlich ist es zu sagen, dass unsere Behörden für die Bekämpfung dieser Bedrohung sehr gut aufgestellt sind.“
sagte Leutheusser-Schnarrenberger und führte weiter aus
„Das Bundesverfassungsgericht hat die anlasslose, sechsmonatige Speicherung von Telefon- und Internetdaten als grundrechtswidrig kassiert. In der kurzen Zeit, als das Gesetz in Kraft war, ist die Aufklärungsrate von Straftaten im Internet prozentual zurückgegangen – nicht jeder Datenberg bringt offenbar Erkenntnisgewinn. Die Vorratsdatenspeicherung wird völlig überschätzt.“
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01.11.2010 Hintergrund: In Deutschland laufen die Terror-Gesetze aus
„In Deutschland laufen nächstes Jahr die Ende 2001 beschlossenen und Ende 2006 verlängerten Terror-Gesetze aus, das “Terrorismusbekämpfungsgesetz”, bzw das “Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz” (TBEG). Sie entsprachen ähnlichen Sondergesetzen in allen ab 2001 kriegführenden Ländern, wie dem Patriot Act in den USA. “
Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article11087749/Es-wird-kein-neues-Paket-gegen-den-Terror-geben.html