Bundesverfassungsgericht entscheidet heute zu Gentechnik-Gesetz

Am heutigen Mittwoch, den 24.November wird das Bundesverfassungsgericht die Urteilsverkündung zu der Verfassungsklage des Landes Sachsen-Anhalt verkünden, das eine Lockerung des Gentechnikgesetzes zu Gunsten der Monsanto & Co -Jünger eingereicht hatte.

Deren Berufsfreiheit und der Eigentumsschutz der Gentechnik-Landwirte wäre angeblich gefährdet und das würde gegen das Grundgesetz verstossen.

Das hätten sie halt früher wissen müssen, ehe sie Geld mit derartigen abnormen Kunstprodukten scheffeln wollen – es gibt genügend andere Samensorten auf dem Markt und sie kannten die berechtigten – für sie plötzlich rigiden – Vorschriften. Die dümmsten und frechsten Bauern wollen eben auf Kosten der anderen die grössten Kartoffeln ernten.

Die Gentechnik-Lobbyistenapostel forderten mit ihrer dreisten Klageeinreichung Ungeheuerliches:

Zum einen verlangten sie, dass die Gefährdungshaftung ihrer Produkte aufgehoben wird, die eintritt, wenn zum Beispiel durch Pollenflug die Felder der Landwirte mit herkömmlichen Pflanzen kontaminiert werden und diese entschädigt werden müssen. Die Gentechnik-Befürworter wollen dafür nicht gerade stehen, obwohl sie der Verursacher sind.

Die rationalen Versicherungs-Vorstandsetagen sind halt kühl kalkulierende Taschenrechner genauso wie die dafür bekannten Bankenbosse und nicht so blöd, dieses Auskreuzungs-Risiko zu übernehmen. Wie man sieht, ein unberechenbares hohes Risiko – wo doch sonst für alles und jeden eine Versicherungspolice ausgeheckt und aufgedrängt wird – was für jeden Botaniker und logisch denkenden Mensch mit ein wenig Bildungsbiologie eine Binsenweisheit ist.

Dieses Problem hat nicht nur zur Folge, dass die „traditionellen“ Erzeuger gentechnisch verunreinigte Nahrungsmittel anbauen und diese nicht mehr als gentechnikfrei anbieten können sondern hat noch viel grössere Tragweiten, die bis zur Existenzvernichtung führen können.

Ein Beispiel dafür ist die eingereichte Klage von Imkern vor dem Europäischen Gerichtshof, die die Auswirkungen des unersättlichen Molochs Monsanto auf dem Hals haben. Diese konnten ihren unfreiwillig mit seinem Gentechnik-Pflanzenpollen á la Marke Genmais MON810 versauten Honig nicht mehr verkaufen, da es dafür keine Zulassung als Lebensmittel gibt.

Zum anderen verlangte Sachsen-Anhalt, dass das Standortregister nicht mehr die genaue Lage der Objekte beinhalten soll, damit Umweltschützer nicht mehr ihre Felder zertrampeln und vergessen dabei ganz, dass diese damit verhindern, dass sich unkontrolliert Gentechnikpflanzen ausbreiten können.

Am 23. Juni 2010 hatte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes eine mündliche Verhandlung durchgeführt.

Die Sachsen-Anhaltiner sollten sich möglichst schnell nach einer lebensfreundlicheren Regierung umsehen, die nicht die falschen Töne der Oberflöte für Konzerne spielt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert