Ab 2011 sollen die Hartz IV – Sätze nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu berechnet werden. Von den meisten Konzernmedien ignoriert wird dabei, dass Hartz IV gegen den Uno-Sozialpakt noch weitaus mehr als gegen das Grundgesetz verstösst, was nur leider bisher noch niemand vor dem Bundesverfassungsgericht geltend gemacht hat. Ein Zeichen, wie weit sich Regierung und Parlamente, vor allem aber auch bestimmte Medien, von deren Gunst sich manche Politiker abhängig fühlen, von jeglichem Gespür für die universellen Menschenrechte und deren Unveräußerlichkeit gem. Art. 1 Abs. 2 GG entfernt haben.
Dieses Video leistet einen spürbaren Beitrag dazu, dass sich Hartz IV – Empfänger wirksamer und durchsetzungsfähiger als bisher auf ihre stärksten sozialen Menschenrechte berufen, die sie haben – die Menschenrechte des Uno-Sozialpaktes.
Verbreiten Sie dieses Video und den Link zu diesem Video bitte, soweit sie können. Insbesondere auch, bevor die Neuregelung von Hartz IV beschlossen wird bzw. in Kraft tritt.
Der Staat, und damit in besonderem Parlament und Regierung gegenüber dem Souverän (dem Volk), ist in besonderem Maße verpflichtet, auch die sozialen Menschenrechte nicht nur zu achten, sondern auch zu schützen und zu gewährleisten.
Machen Sie Ihre Verbandsvertreter und die Politiker Ihres Vertrauens munter, sich endlich auch für die Durchsetzung Ihrer Menschenrechte aus dem Sozialpakt einzusetzen – oder wählen Sie diese einfach ab. Wenn die Politiker gar nicht in der Lage sein sollten, unsere Grundrechte und unsere uni versellen Menschenrechte durchzusetzen, wird uns bald vielleicht nichts anderes mehr übrig bleiben, als alle Gesetze in die Hände des Souveräns zu geben, d. h., Volksabstimmungen zu unterwerfen.
Quelle: Unser Politikblog