In Malaysia tritt Whistleblower-Gesetz in Kraft

Wie Bernama am 6.Dezember berichtete, wird in Malaysia am 15.Dezember im Rahmen der Transformationsprogramme der Regierung zur Bekämpfung von Korruption ein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern in Kraft treten.

Der Whistleblower Protection Act wurde Mitte diesen Jahres vom Parlament angenommen. Der stellvertretende Innenminister Datuk Liew Vui Keong sagte, dass Gesetz gibt Informanten Immunitität bei den Ermittlungen der Zivil- und Strafgerichte und schützt sie vor anderen gefährlichen Nachstellungen.

„Das ist eine Initiative, um die weit verbreitete Korruption zu bekämpfen“, sagte Keong. „Wenn ein Whistleblower eine Mitteilung über ungebührliches Verhalten bei einer dafür zuständigen Strafbehörde machen will, sind Identität, Anschrift und Beruf automatisch geschützt.“

Auf Wunsch des Hinweisgebers kann die Strafverfolgungsbehörde diesem eine andere Beschäftigungsstelle vermitteln, hiess es.

Auf der Pressekonferenz wurde mitgeteilt, dass Malaysia somit seinen Verpflichtungen gegenüber dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (United Nations Convention against Corruption; UNCAC) nachkommt, welches bisher von 143 Staaten ratifiziert wurde.

Quelle: http://www.bernama.com.my/bernama/v5/newsindex.php?id=548208

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