Erwerbslosen Forum widerspricht der BA heftig: Widersprüche gegen Hartz IV-Bescheide sind begründet

Das Erwerbslosen Forum Deutschland widerspricht der Bundesagentur heftig, wonach Widersprüche gegen Hartz IV-Bescheide ab 1. Januar unbegründet wären.

„Fakt ist, dass insbesondere die Regelleistungen für alle Altersgruppen ab 1. Januar verfassungswidrig sind und durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar auch keine Rechtsgrundlage mehr besteht. Außerdem wurde auch der Auftrag nicht erfüllt, wonach Kindern und Jugendlichen aus Hartz IV-Haushalten Bildung und kulturelle Teilhabe (z.T. Bildungspaket) ermöglicht werden muss. Da die BA aber Bescheide auf Grundlage des bisherigen Rechts versandt hat, ohne die Bescheide für vorläufig zu erklären, bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Und diese Bedenken können nur durch Sozialgerichte geklärt werden. Zudem können, wegen des verfassungswidrigen Zustands, auch einzelne Sozialgerichte die Höhe der Leistungen bestimmen“,

so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland stimmt der heutigen Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit nicht zu, wonach die Bescheide nach geltendem Recht erteilt und Widersprüche unnötig wären und die Arbeit in den Jobcentern beieinträchtigen würden.

„Die BA braucht ja nur die Widersprüche ruhend zu stellen, so wie wir sie auch in den Widersprüchen auffordern und die Bescheide für vorläufig zu erklären. Damit hat sie keinen unnötigen Verwaltungsaufwand und der Rechtsweg ist gewahrt. Leistungsbezieher muss es nicht interessieren, welche organisatorischen Aufgaben Behörden übernehmen müssen, wenn der Gesetzgeber seinen Aufgaben nicht nachgekommen ist. Zeit dazu hatte er genügend gehabt“,

so Behrsing weiter.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat auf seinen Seiten (erwerbslosenforum.de) einen Musterwiderspruch bereit gestellt.

28.Dezember 2010

Kontakt: Martin Behrsing 0160/99278357 (Erwerbslosen Forum Deutschland)

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