Sozialgericht mutmasst „rechtsfreien Raum Hartz IV“- altes Gesetz nicht mehr gültig
Armer Scherbenhaufen eines zerbrochenen Deutschlands: Unsicherheiten über Gesetzeslage bei den Sozialgerichten zu Widersprüchen gegen Hartz IV-Bescheide – Ursula von der Leyen: „Die Wünsche der Opposition machen die Regelsätze nicht verfassungsfester, sondern nur um 2,3 Milliarden Euro teurer.“
Nach Angaben des Direktors des Sozialgerichtes Osnabrück, Wolfgang Ruff, bewegen sich die im vergangenen Jahr eingereichten Hartz IV-Klagen im Zusammenhang mit zum Beispiel fehlerhaften Bescheiden oder Berechnungen in einem hohen Eingangsbereich von ungefähr eintausendfünfhundert, was in etwa auch der Anzahl der Widersprüche des Jahres zuvor in seinem Amtsbereich entsprechen würde.
Somit würde man bisher noch so „vor sich hindümpeln“ im Gegensatz zu der Berliner Klageflutwelle, was aber nicht so bleiben müsse, so Ruff laut der Neue Osnabrücker Zeitung vom 13.Januar 2011 und hoffte, dass das wohlmöglich an der guten Arbeit der hiesigen Behörden liegen könnte.
Grund zur Entwarnung sieht der Direktor des Sozialgerichtes noch nicht, denn er ahne, dass bereits „viele mit den Füßen scharren“ würden.
Den Grund dazu nennt Ruff ebenfalls:
Das Bundesverfassungsgericht hatte der Bundesregierung eine Frist bis zum 31. Dezember vergangenen Jahres gesetzt. Bis zu diesem Datum sollte eine Reform der Hartz-IV-Regelung durchgesetzt werden. Aber die Regierung hat die Reform nicht durch den Bundesrat gekriegt, sodass einige Anwälte sagen: „Wir bewegen uns derzeit in einem rechtsfreien Raum“, erläuterte Ruff zurückhaltend ohne in der Lage zu sein, eindeutigere juristische Stellung zu dem auf dem Rücken der Erwerbslosen angerichteten Fiasko zu nehmen – die sind nämlich noch viel ratloser als Ruff.
Da es nämlich noch keine neue Regelung gibt, wird derzeit altes Recht angewendet – allerdings ist dieses ja nicht mehr gültig, so die Zeitung. (1)
Ein Ende der Auseinandersetzung um eine deutlich höhere Anhebung um mindestens 35 Euro ist nicht abzusehen. Von der Leyen lehnte wiederum eine neue Bewertung kategorisch ab.
Die Opposition forderte das Arbeitsministerium auf, neu zu rechnen: mit der Variante für die untersten 20 Prozent. Zudem sollten die „Aufstocker“ herausgenommen werden, also Hartz-Empfänger, die staatliche Grundsicherung erhalten und einen Mini-, Teilzeit- oder Vollzeitjob haben. Schliesslich unterscheide sich das Lebensniveau dieser Menschen kaum von denen, die allein von Hartz IV leben. hiess es laut Focus. (2)
Quellen:
(1) http://www.noz.de/lokales/50677882/sozialgericht-noch-keine-klagewelle
(2) http://www.focus.de/politik/weitere-meldungen/soziales-von-der-leyen-gegen-hartz-iv-erhoehung_aid_589986.html