Bundeswehrsoldat von Kameraden erschossen
Rekonstruktion des Vorgangs und der Verursacher des tödlichen Unfalls lagen bereits am 27.Dezember 2010 im Ermittlungsbericht der Bundeswehrleitung vor.
Der Hauptgefreite Oliver O. der Bundeswehr, der am 17. Dezember 2010 auf einem Aussenposten nördlich des Regionalen Wiederaufbauteams (PRT) Pol-e-Chomri in Kunduz durch einen Schuss in den Kopf getötet wurde, kam durch Fremdverschulden ums Leben.
Nach zehn Tagen, am 27. Dezember 2010 lag ein achtseitiger Untersuchungsbericht vor. In diesem Feldjägerbericht stand, dass der tödliche Kopfschuss in einem Mannschaftszelt des „A-Zuges“ durch „die Nichteinhaltung von Sicherheitsbestimmungen und die Unachtsamkeit“ des Schützen abgegeben wurde.
Im Lauf der Dienstpistole vom Typ P8 befand sich noch eine Kugel, die aus einer Entfernung von nur zwei Metern den Bundeswehrsoldaten in den Kopf traf.
Die Ermittler hatten am Tatort den Unfall nachvollzogen und die rekonstruierte Flugbahn des Projektils bestätigt, berichtete der Spiegel am 22.Januar.
Eine vorsätzliche Tat wird ausgeschlossen. Der Hauptgefreite Patrick S. ging davon aus, dass sich in seiner Pistole keine Kugel befand, als er in die Richtung seines Kameraden zielte.
Man zielt nicht aus Spass mit der Waffe auf andere Menschen – das bekommen schon kleine Kinder von verantwortungsvoll denkenden Erwachsenen zu hören, jeder Sportschütze im Schützenverein wird vom Trainer darüber belehrt und erst recht Polizisten und Soldaten in der Ausbildung mit echten Waffen.
Ganz sicher handelt es sich hier um einen Unfall, der durch einen geistig unreifen Menschen verursacht wurde – besonders aber wiegt schwer, wenn Patrick seine Waffe nicht reinigte sondern ein wenig „Krieg“ gespielt hatte.
Der Öffentlichkeit wurden einen Monat lang diese Erkenntnisse vorenthalten und der durch die Medien gemutmassten Todesursache durch einen vermutlich selbstverschuldeten Unfall nicht widersprochen.
„Er wurde aufgefunden“ war die gängige Schreibweise ohne weitere Hinweise auf Anwesende, als ob der Soldat sich allein an diesem Ort befunden hätte.
Besonders tragisch dabei ist auch, dass den Überlegungen der Hinterbliebenen, der Familienangehörigen und Bekannten, ob es sich um einen Suizid gehandelt haben könnte, nicht mit der Bekanntgabe des tatsächlichen Hergangs ein Ende bereitet wurde und diese mit ihren Zweifeln allein gelassen wurden – ein menschlich sehr grausamer Vorgang der seelischen Aufarbeitung der Trauer für diejenigen, die Oliver sehr nahe standen und von Zweifeln zerrissen wurden, ob sie alles ihren Möglichkeiten Stehende getan haben, einen Selbstmord des Einundzwanzigjährigen zu verhindern.
Gerade in diesen vier Wochen wurde sehr intensiv über die psychische Belastung und posttraumatischen Störungen der Bundeswehrsoldaten, die im Aghanistaneinsatz waren, berichtet.
20.01.2011 Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera zu Unfalltod in Kunduz
18.01.2010 Bundeswehrsoldat in Kunduz ums Leben gekommen
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,740984,00.html