Schreiben an Bundesarbeitsministerin: Auch bei Hartz IV gilt Schutz des ungeborenen Lebens!
Völliger Leistungsentzug in der Schwangerschaft ist nicht mit dem Schutz des ungeborenen Lebens in Einklang zu bringen! ? Sofortiger Stopp der Sanktionen gegen werdende Mütter gefordert
Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat sich in einem Schreiben an die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und dem Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, gewandt, und den sofortigen Stopp von Sanktionen gegen schwangere Hartz IV-Bezieherinnen gefordert. ?
„Der völlige Leistungsentzug ist kaum mit dem Schutz des ungeborenen Lebens vereinbar?“,
so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.
Dazu soll das Bundesarbeitsministerium zusammen mit der Bundesagentur eine entsprechende Dienstanweisung an alle Jobcenter herausgeben. Eine Durchschrift des Briefes haben auch alle Bundestagsfraktionen erhalten.
In jüngster Vergangenheit war das Erwerbslosen Forum Deutschland immer wieder damit konfrontiert, dass junge schwangere Frauen, die im Hartz IV-Bezug stehen, von Jobcentern auf Null sanktioniert wurden. In einigen Fällen wurden den werdenden Müttern rechtliche Hilfe besorgt. Daraufhin mussten die Jobcenter die Sanktionen zurück nehmen. Ebenso häuften sich auch Beschwerden von jungen Schwangeren, wonach es den Mitarbeitern in Jobcentern an der notwendigen Sensibilität und Respekt gegenüber werdenden Müttern mangelte, Anträge zum Teil unvollständig oder viel zu spät bearbeitet wurden und Mitarbeiter mangelhaftes rechtliches Fachwissen aufwiesen.
Die Beobachtungen der Initiative decken sich mit den Ergebnissen der von der ?Mutter-Kind-Stiftung? in NRW in Auftrag gegebenen Befragung an Schwangeren und ihren Erfahrungen mit den Jobcentern. Von rund 14.000 Fällen, in denen im ersten Quartal 2010 bedürftige schwangere Frauen Kontakte mit den ARGEN hatten, mussten in knapp 5600 Fällen Beratungsstellen intervenieren, damit die Frauen die ihnen rechtlich zustehende Hilfe erhielten – oder überhaupt davon erfuhren. ?
„Diese hohe Zahl an Falschberatung und Rechtsverweigerung ist erschreckend. Wenn hilfsbedürftige werdende Mütter beinahe zwingend rechtliche Hilfe der Schwangerschaftsberatungsstellen benötigen, wirft dies ein beschämendes Licht auf die Jobcenter“?,
so Behrsing in Bonn.
Es folgt das Schreiben an die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und dem Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit Heinrich Alt:
Sanktionen an schwangeren Hartz IV-Bezieherinnen stehen nicht mit dem Schutz des ungeborenen Lebens im Einklang – Stopp der Sanktionen bei werdenden Müttern
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
Sehr geehrter Herr Alt,
in den letzten Tagen mussten wir wiederholt feststellen, dass junge schwangere Frauen, die im Hartz IV-Bezug stehen, von Jobcentern auf Null sanktioniert wurden. Wir haben in einigen Fällen den werdenden Müttern rechtliche Hilfe besorgt. In allen Fällen mussten daraufhin die Jobcenter die Sanktionen zurück nehmen. Bei uns häufen sich auch Beschwerden von jungen Schwangeren, dass es den Mitarbeitern in Jobcentern an der notwendigen Sensibilität und Respekt gegenüber werdenden Müttern mangelt, Anträge zum Teil unvollständig oder viel zu spät bearbeitet werden und Mitarbeiter mangelhaftes rechtliches Fachwissen aufweisen. Unsere Beobachtungen decken sich mit den Ergebnissen der von der ?Mutter-Kind-Stiftung? in NRW in Auftrag gegebenen Befragung an Schwangeren und ihren Erfahrungen mit den Jobcentern. Von rund 14.000 Fällen, in denen im ersten Quartal 2010 bedürftige schwangere Frauen Kontakte mit den ARGEN hatten, mussten in knapp 5600 Fällen Beratungsstellen intervenieren, damit Frauen die ihnen rechtlich zustehenden Hilfen erhielten – oder überhaupt davon erfuhren. Die Befragung liegt der Arbeitsagentur NRW vor. Diese hohe Zahl an Falschberatung und Rechtsverweigerung ist erschreckend. Wenn hilfsbedürftige werdende Mütter beinahe zwingend rechtliche Hilfe der Schwangerschaftsberatungsstellen benötigen, wirft dies ein beschämendes Licht auf die Jobcenter. Es gehört zum Selbstverständnis unseres Staates, dass er sich schützend vor werdende Mütter und ihr noch ungeborenes Leben stellt. Hier müssen aber junge schwangere Frauen ihre Rechte selbst erkämpfen und sind dabei hohen psychischen Belastungen ausgesetzt.
Wir sind der Meinung, dass Sanktionen auf Null bei Schwangerschaft sich kaum im Einklang mit dem Schutz des ungeborenen Lebens vereinbaren lassen. Dies stellt eine krasse Missachtung des Artikels 2 GG dar. Deshalb fordern wir Sie auf, unverzüglich dafür zu sorgen, dass überhaupt keine Sanktionen bei werdenden Müttern erfolgen dürfen. Auch die psychischen Folgebelastungen, die derartige Maßnahmen auslösen, können zu Aborten führen und für Traumatisierungen bei den jungen Frauen führen.
Wir fordern Sie auf, den sofortigen Stopp der Sanktionen bei werdenden Müttern per Dienstanweisung zu veranlassen. Wir halten es auch für sinnvoll, die gesamte Sanktionsproblematik (§ 31 SGB II) mit einem Moratorium zu belegen. Wenn Betroffene sich rechtlichen Beistand suchen, müssen in der Mehrheit der Fälle die Sanktionen zurückgenommen werden. Sanktionen wirken wie Strafen, allerdings mit dem fatalen Unterschied, dass der Staat hier vielfach willkürlich und rechtlich fehlerhaft als Bestrafer auftritt. Das sollte auch Ihnen zu denken geben, denn es erschüttert bei den Betroffenen das Vertrauen in den Staat.
Beispielhaft möchten wir Ihnen drei Fälle wiedergeben, die das sinnlose Dilemma der Sanktionen an Schwangern verdeutlichen. Wir sind uns sicher, dass derartige Vorkommnisse keineswegs im Interesse unseres demokratischen Rechtsstaats sein können.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Martin Behrsing
(Geschäftsführer Erwerbslosen Forum Deutschland)
Auszüge aus unserer Pressemitteilung vom 19.01.2011:
Gut eine Woche, nachdem das Erwerbslosen Forum Deutschland den Fall einer jungen Schwangeren aus Braunschweig, der wegen des Nichtantritts eines unzumutbaren Ein-Euro-Jobs die Hartz IV-Leistungen gestrichen wurden, mehren sich die Fälle von jungen werdenden Müttern, denen die Leistungen entzogen wurden. Erneut wurden dem Erwerbslosen Forum Deutschland Fälle vom kompletten Leistungsentzug von Schwangeren bekannt. Im Passauer Land strich das Jobcenter einer 21jährigen den Regelsatz und die Unterkunftskosten, weil sie einen Ein-Euro-Job in einer Großküche nicht antrat, obwohl sie in ca. sechs Wochen ihr Kind erwartet. Das Brisante: Der Einsatz von Schwangeren in Großküchen unterliegt beispielsweise nach den Mutterschutzrichtlinien des Universitätsklinikums Heidelberg einem generellen Beschäftigungsverbot.
Auch in Berlin wurde eine Schwangere auf Null gekürzt, obwohl dem Jobcenter bekannt war, dass sie schwer psychisch krank war und sich im Sanktionszeitraum in einer Psychiatrie wegen akuter Psychosen befunden hat. Erst vor zwei Tagen hatte das Jobcenter Berlin-Neukölln den Sanktionsbescheid vom September aufgehoben. Für die 24jährige wenig tröstlich, denn inzwischen hatte sie ihre Wohnung verloren und war von Oktober bis Ende Dezember nicht krankenversichert. Ob und wann sie ihre Leistungen rückwirkend erhält, ist nicht klar, da bisher nur der Sanktionsbescheid aufgehoben wurde. Die junge Frau wurde inzwischen wieder von ihrer Mutter aufgenommen, da sie keine Wohnung mehr hat und sich in einem äußerst kritischen psychischen Zustand befindet.
Zum Vorgang im Passauer Land
Die junge Frau war seit Beginn ihrer Schwangerschaft fast durchgängig krankgeschrieben gewesen und hatte es einmal versäumt, ihrem Sachbearbeiter eine Folgekrankmeldung vorzulegen. Daraufhin schnappte die Sanktionsfalle sofort zu. Der gegen die Mittelstreichungen eingelegte Widerspruch läuft seit November, bisher aber ohne jedes Ergebnis. Auch hier hat das Erwerbslosen Forum Deutschland inzwischen einen Anwalt besorgt, der heute eine Eilklage beim zuständigen Sozialgericht eingereicht hat. Die junge Frau erwartet gegen Ende Februar ihr Baby und wird seit Dezember mit Lebensmittelgutscheinen abgespeist.
Abschließend noch eine Zuschrift einer jungen Frau, die uns gestern erreichte. Wir haben mit der Frau aus Ostwestfalen vereinbart, dass sie uns ihren Vorgang zukommen lässt. Nach einem ersten Telefongespräch mit ihr sind wir uns sicher, dass auch hier der Fall im Sinne der jungen Mutter gelöst werden kann:
schönen guten tag,
mein name ist eva und ich bin 29 jahre alt ich bin ebenfalls im 4.monat schwanger und mir wurde ebenfalls seit letztes jahr oktober das komplette hartz4 geld auf 100% sanktioniert von dem arbeitsamt in ??..lippe
ich weiß einfach nicht mehr weiter und jetzt wo ich den bericht gelesen habe weiß ich das ich nicht die einzigste bin die so schikaniert wird.
ich bin weder krankenversichert noch wird meine miete überwiesenGrund: fehlende mitwirkung
ich habe am 01.12.2010 einen neuen antrag bekommen aufgrund von mehrbedarf den ich brav ausgefüllt habe und alle notwendigen unterlagen beigefügt habe
am 03.12.2010 bekam ich post von der arge wo geschrieben wurde das die kontoauszüge nicht vollständig seien..obwohl ich die kompletten kontoauzüge vorgelegt habe..!!
ich habe mehrfach bei der arge angerufen und nachgefragt was mit meinem antrag ist und ob er schon bearbeitet worden wurde und das ich das geld brauche wie ebenfalls die krankenversicherung mir wurde von meinem sachbearbeiter geantwortet es sei nicht sein problem das ich nicht krankenversichert sei und wortwörtlich: „erstmal abwarten ob das kind überhaupt bis mitte januar überlebt“!!
ich habe ihn in kenntnis davon gesetzt das ich letztes jahr im november und dezember 2009 2 fehlgeburten hatte und seine antwort daraufhin war „ja sehen sie also ist es ja noch garnicht sicher ob das kind auch überlebt und selbst wenn werden sie sobald ich den antrag bearbeitet habe eine erneute 100% sanktion verhängt bekommen“
ich fragte warum? und das wurde mir geantwortet:
„sie haben von dezember bis januar 2011 zehn termine nicht wahrgenommen“
ich sagte das geht doch garnicht was sie da sagen und der sachbearbeiter sagte:
„wenn ich das sage dann ist das auch so“
ich weiß einfach nicht mehr weiter und hoffe das mir geholfen wird denn ich habe riesengroße angst das baby auch jetzt noch zu verlieren obwohl ich fast den 4.monat erreicht habe..
ebenfalls habe ich riesengroße angst das ich meine wohnung verliere weil die miete nicht überwiesen wird..
ich bin zwar jetzt zum frauenarzt gegangen aber ich habe angst das ich demnächst eine rechnung bekomme wo gesagt wird das ich die untersuchung selber bezahlen muss.bitte helfen sie mir!!
mit freundlich grüßen
eva
Nachrichtlich an:
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Frau Renate Künast, Herr Jürgen Trittin
Platz der Republik 1
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Herr Volker Kauder
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Herr Dr. Gregor Gysi
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Fraktionsvorsitzender der Bundestagsfraktion FDP
Frau Birgit Homburger
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Herr Frank-Walter Steinmeier
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