Leichtverletztes Staats“organ“: Student schlägt BGH-Richter
Eklat an Universität Passau: angehender Jung-Jurist schlägt richterlichen alten Hasen
Der siebenundfünfzigjährige stellvertretende Vorsitzende des Zweiten Strafsenats beim Bundesgerichtshof (BGH), Thomas Fischer, hielt am Nachmittag des 8.Februar 2011 einen Vortrag an der Universität Passau über die Rechtssprechung des BGH in Bezug auf Sterbehilfe (hier ein Videobeitrag des ZDF zum Urteil mit Freispruch des BGH für Elke Gloor) und zur Präimplantationsdiagnostik.
Am Ende des Vortrages, als die Zuhörer ihre Fragen zum Thema stellen konnten, traf den Richter nicht etwa ein Schuh sondern ein kräftiger Faustschlag auf das linke Ohr des Richters, der dabei nur leicht verletzt wurde und nach eigenen Aussagen „nur“ leichte Schmerzen im Gesichtsbereich verspürte.
Der Angriff auf das Staats“organ“ galt dabei nicht dem Inhalt des Vortrages.
Der zweiundzwanzigjährige, vorläufig festgenommene, Jura-Student der Universität gab laut Medienberichten an, dass nach Aussage der Krimanalpolizei Passau nach ersten Erkenntnissen eine politisch motivierte Tat vorliegen würde, da nach den ersten Angaben des Mannes dieser „sich gegen die fortschreitende Unterdrückung und Entziehung der Lebensgrundlagen in Deutschland wehren würde“. Einer Partei oder Organisation gehöre der Student nicht an, hiess es.
Körperliche Gewaltanwendung gegen Politiker werden so gut wie immer aus den verschiedensten Gründen auf den gestörten Geisteszustand eines verwirrten Einzeltäters zurückgeführt. So auch in diesem Fall. Der Student wurde noch am gleichen Abend wegen seines emotionalen und psychischen Zustand in das Bezirksklinikum Mainkofen eingeliefert.
Nach Angaben der Passauer Neue Presse wäre gegen den Mann schon in der Vergangenheit wegen Körperverletzung ermittelt worden. Über einen Ausgang oder eine Verurteilung in diesen Ermittlungsverfahren wurde nichts gesagt.
Diesmal dürfte es nicht so glimpflich für den Zweiundzwanzigjährigen verlaufen, denn der betroffene Richter des Bundesgerichtshofes stellte gegen ihn einen Strafantrag und die Staatsanwaltschaft Passau hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wegen vorsätzlicher Körperverletzung eingeleitet.
In der Regel werden die Verfahren bei Anzeigen wegen derartiger kleinen Tätlichkeiten aufgrund „mangelnden öffentlichen Interesses“ eingestellt.
Auf den Ausgang dieses Ermittlungsverfahrens darf man gespannt sein, ob auch hier die weitverbreitete Ansicht „mit zweierlei Mass messen“ zutreffen wird.