Wolf darf nicht ins Jagdrecht
Scharfe Kritik an Vorstoß des Deutschen Jagdschutzverbandes
„Geschützte Arten gehören nicht ins Jagdrecht“, betont NABU-Präsident
Olaf Tschimpke. Scharf kritisiert er die Forderung des Deutschen Jagdschutzverbandes, den Wolf in Sachsen der Jägerschaft zu unterstellen.
„Das macht weder Sinn für den Schutz des Wolfes, noch hilft es der Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Jagd“,
erklärt Tschimpke. Vielmehr gefährdeten der Deutsche Jagdschutzverband und der Landesjagdverband Sachsen damit den seit vielen Jahren erfolgreichen gesellschaftlichen Konsens des Wolfsmanagements in den Wolfsregionen Deutschlands.
Das Jagdrecht sei dazu da, die Bejagung von Tieren zu regeln. Die Zahl der sächsischen Wölfe stelle aber nach wie vor nur eine kleine, bedrohte Teilpopulation dar. Eine Bejagung sei damit ausgeschlossen.
„Welchen Sinn macht es dann den Wolf ins Jagdrecht zu stellen?“
stellt der NABU-Präsident fest.
Gegen die Aufnahme ins Jagdrecht spräche auch die mangelnde Qualifikation der Jägerschaft, die bundesweit oft nicht in der Lage sei, den Schutz bedrohter Arten zu gewährleisten, wie illegale Abschüsse zeigten. Selbst einzigartige, streng geschützte Tiere wie die Großtrappe seien nicht sicher, es fehle gerade Hobby-Jägern oft an Tierkenntnissen und nicht zuletzt dem Wissen, wie man gutes Monitoring betreibt.
„Nicht jeder vierbeinige Schatten am Waldrand ist gleich ein Wolf und nicht jeder Hobby-Revierinhaber ist ein qualifizierter Wolfsbeobachter“,
unterstreicht Tschimpke.
„Es gibt in Sachsen eine ganz andere Notwendigkeit, nämlich die alte Liste der Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, endlich zu bereinigen“,
betont Bernd Heinitz, Vorsitzender des NABU Sachsen. Diese Liste enthält 76 Tierarten, die inzwischen streng geschützt sind und nicht geschossen werden dürfen. So müssten etwa der Fischotter und der Seeadler dringend von der Liste gestrichen werden, statt mit dem Wolf noch eine weitere streng geschützte Tierart hinzuzufügen.
„Es gibt im Naturschutz einzigartige Erfolge, etwa beim Schutz von Elbebiber, Fischadler, Graukranich – und auch dem Wolf“,
unterstreicht der NABU-Präsident. Diese Arten sind allein dem Naturschutzrecht unterstellt. Dagegen geht der Bestand etwa von Feldhasen, Rebhuhn und Wachtel, die dem Jagdrecht unterliegen, immer mehr zurück.
„Das beweist, dass Jäger mit dem Artenschutz überfordert sind und das Jagdrecht den Schutz gefährdeter Arten sogar behindert“,
argumentiert Tschimpke. Konsequent fordert der NABU:
„Die Bundesländer müssen jetzt alle bedrohten Arten aus dem Jagdrecht entfernen.“
Auch das Bundesjagdgesetz müsse entsprechend novelliert werden.
Für Rückfragen:
Magnus Wessel, NABU-Referent für Natur- und Artenschutz: Telefon
030-2849841618,
mobil 0172-9422694 Email: Magnus.Wessel@NABU.de
Bernd Heinitz, Vorsitzender des NABU Sachsen: Telefon: 0341-2411999,
E-Mail: heinitz@NABU-Sachsen.de
Link: http://www.nabu.de/themen/jagd/
Rechtsgutachten zum Wolf:
http://www.nabu.de/aktionenundprojekte/wolf/news/11517.html