S21-Sprecher Dietrich lügt vor laufender Kamera
Auch bei den gestrigen Baumverpflanzungen hat die Bahn wieder gegen Umweltauflagen verstoßen: Nach einem am 7. Dezember 2010 geschlossenen gerichtlichen Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. ist die Bahn seit dem 1. Februar 2011 verpflichtet, für sämtliche S21-Arbeiten ausschließlich Fahrzeuge und Maschinen mit Rußpartikelfilter einzusetzen. Wie schon bei allen bisherigen Arbeiten, wurden auch bei den Baumverpflanzungen wieder Fahrzeuge eingesetzt, die mit keinem entsprechenden Filter ausgestattet sind. Viele der Fahrzeuge hatten nicht einmal die in Stuttgart für alle vorgeschriebene Plakette oder nur eine gelbe. Trotzdem behauptete Projektsprecher Wolfgang Dietrich am 9. Februar gegen 8 Uhr auf dem Kurt-Georg-Kiesinger-Platz gegenüber Bürgern, alle Fahrzeuge hätten die Plakette, die sie brauchen.
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Das sogenannte Kommunikationsbüro behauptete darüber hinaus, es gäbe eine Ausnahmegenehmigung für nicht nachrüstbare Fahrzeuge. Diese Aussage ist bzgl. der Partikelfilter falsch. Der gerichtliche Vergleich sieht eine Ausnahmeregelung nur für den Fall vor, dass am Markt kein vergleichbares Gerät mit Filter verfügbar ist und auch eine Nachrüstung nur als Einzelanfertigung möglich wäre. Konkurrierende Unternehmen bestätigten den Parkschützern, dass es für alle eingesetzten Fahrzeuge Alternativen mit Rußpartikelfilter gäbe, d.h. die Ausnahmeregelung des Vergleichs trifft selbst auf die Verpflanzmaschinen nicht zu, auf die verwendeten LKW erst recht nicht. Es gibt Hinweise, dass die Bahn die geforderten Rußpartikelfilter bereits in Ausschreibungen nicht erwähnte.
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. beantragte heute beim Verwaltungsgericht Stuttgart die Zwangsvollstreckung des Vergleichs. Die zugehörige Pressemitteilung finden Sie unter (1).
„Es ist ein Skandal, mit welcher Dreistigkeit die bundeseigene Bahn AG gegen Auflagen und Gesetze verstößt“,
sagt Carola Eckstein, Parkschützerin und Mitglied der Ingenieure für den Kopfbahnhof.
„Egal, ob es um Umweltauflagen geht, Sicherheit und Arbeitszeitregelungen, Schwarzarbeit oder Artenschutz, die Bahn hält sich an nichts, verstößt laufend gegen Gesetze, und alle schauen tatenlos zu: Die Polizei schützt dieses illegale Treiben seit Monaten mit beliebig vielen Hundertschaften, das zuständige Eisenbahnbundesamt schreitet nicht ein und auch die Bundesregierung hat offenbar kein Problem damit, dass ihr Unternehmen Bahn arbeitet wie die Mafia – Hauptsache, der Gewinn stimmt. Auf der anderen Seite haben Polizei und Staatsanwaltschaft offenbar nichts besseres zu tun, als Handtaschen nach Aufklebern zu durchwühlen, die ‚illegal‘ aufgeklebt werden könnten und ähnliche Banalitäten zu ahnden. Diese Unverhältnismäßigkeit ist inakzeptabel. Sie lässt die Bürger an unserem Rechtsstaat zweifeln.“
Bereits bei den Abrissarbeiten am Nordflügel stellte der Zoll Schwarzarbeit, Sozialversicherungsbetrug und illegale Arbeitnehmerüberlasssung fest. Im Vorfeld der Baumfällungen im Mittleren Schlossgarten am 1.10.2010 hatte die Bahn nicht für die gesetzlich vorgeschriebenen landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz der Fledermäuse und des Juchtenkäfers gesorgt und ein Fällverbot des Eisenbahnbundesamtes missachtet. Nach Aussage der Polizei hätte bei den Baumverpflanzungen ein Sicherheitsabstand von 8 Metern zu den arbeitenden Maschinen eingehalten werden müssen.
Quelle:
(1) http://www.bei-abriss-aufstand.de/2011/02/10/vergleich-zw-deutsche-umwelthilfe-e-v-und-bahn-ag/