Plant die SPD eine Hartz IV-Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht?

SPD-Parteichef Sigmar Gabriel und NRW-Sozialminister Guntram Schneider (SPD) haben große Bedenken mit Blick auf die geplante Anhebung der Hartz IV-Regelsätze geäußert. Er habe Zweifel, ob die generelle Erhöhung der monatlichen Regelsätze den Vorgaben der Verfassungsrichter entspreche, so Schneider.

Nach seinen Worten wird die rot-grüne NRW-Landesregierung am Dienstagabend entscheiden, wie sie sich bei der kommenden Abstimmung im Bundesrat verhalten wird.

Nach Informationen des Erwerbslosen Forum Deutschland könnte entweder die SPD-Bundestagsfraktion oder auch das Bundesland NRW eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht gegen die geplante Hartz IV-Reform anstreben. Dies erkläre auch den vorzeitigen Ausstieg von Bündnis 90/Die Grünen aus den Gesprächen von Sonntag.

Nach dem Erwerbslosen Forum Deutschland zugetragenen Informationen wüsste die SPD schon seit Ende September 2009, dass der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene deutlich über 400 Euro liegen müsste. Sie hätte allerdings im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens erkannt, dass sie sich im Vermittlungsausschuss gegenüber Union und besonders der FDP nicht hätte durchsetzen können. Deshalb hätte sie dafür gesorgt, dass Sachen wie Mindestlohn für 1, 2 Millionen Beschäftigte in der Leiharbeit, beim Wachschutz und in der Weiterbildung sowie im Bildungspaket, die Jugendsozialarbeit, durch bekommen würde.

Nach den Informationen könnte es jetzt ein mögliches Szenario geben:
Die SPD könnte, wenn der Vermittlungsausschuss einen Kompromissvorschlag dem Bundestag vorlegt, entweder dagegen stimmen oder sich enthalten. Im Bundesrat würden SPD-Geführte Länder dazu stimmen. NRW würde sich enthalten bzw. dagegen stimmen. Somit hätte die SPD den Weg offen für eine Normenkontrollklage, entweder durch die Bundestagsfraktion oder durch das Bundesland NRW. Damit wäre auch der Ausstieg von Bündnis 90/Die Grünen erklärbar, weil NRW sich dann der Stimme enthalten oder gegen den Kompromissvorschlag stimmen müsste. Damit wäre für NRW der Weg für Normenkontrollklage frei. Dazu hab es nach Ansicht der NRW-Linken auch schon einen konkreten Beschluss (http://www.elo-forum.net/topstory/201012026705.html ) im Landtag von NRW gegeben.

Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland kommentierte das mögliche Szenario so:

„Vorausgesetzt, die SPD verhält sich so, dann hat sie den Vermittlungsausschuss für ihre wahlkampftaktischen Manöver instrumentalisiert. Sie wusste seit Ende September, dass der von Bundesarbeitsministerin, Ursula von der Leyen vorgelegte Gesetzentwurf nicht verfassungskonform war. Dennoch zockt die SPD bis zum letzten. Sie hätte schon vorher deutlich machen können, dass es dazu keine Zustimmung gegen wird, ohne dass man dazu den Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz ausgraben musste. Sollte das Szenario allerdings nicht zutreffen, hat die SPD einem faulen Kompromiss zugestimmt, ohne dass dafür eine Not bestand. Die SPD war diesmal ein einer besseren Position, wie im Vermittlungsausschuss 2003, wo Union und FDP locker einer Absenkung des eigentlich geplanten Hartz IV-Regelsatz durchdrücken konnten.“

Bonn/Berlin, den 21.2.2011

Kontakt: Martin Behrsing 0160/99278357 (Erwerbslosen Forum Deutschland)

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