Einmal eine Verurteilung durch das Bundesverfassungsgericht müsste doch eigentlich ausreichen, brauchen Regierung, Bundestag und Bundesrat noch eine weitere, bis sie den Maßstab des Grundgesetzes für die Hartz-Gesetzgebung schließlich verstanden haben?
Was ist von einer Regierung zu halten, die sich erst nicht an das Grundgesetz hält, dafür verurteilt wird und in der Folge sich erneut in der selben Sache nicht an das Grundgesetz hält?
Das ist nicht nur für Erwerbslose bedenklich, das können sich alle Bevölkerungsgruppen nicht leisten.
Wenn das Bundesverfassungsgericht nicht mehr ausreicht, eine Regierung zur Ordnung zu rufen, dann hilft wohl nur mehr eine Reaktion der Bürger, wie sie in Stuttgart bereits im Gange ist. Die repräsentative Demokratie ist dabei ihre
Glaubwürdigkeit zu verlieren. Und die Hartz IV Empfänger sollen dafür bluten.
Zeigen wir dieser Regierung bei den 6 in diesem Jahr noch anstehenden Landtagswahlen die Rote Karte!