Am 8.Mai 2011 berichtete der Österreichische Rundfunk über den Einsatz von drei Eurofightern der österreichischen Luftwaffe am vorherigen Tag im österreichischen Luftraum.
Anlass war ein ausser Kontrolle geratenes Flugobjekt, gefüllt mit heisser Luft und mit Solarzellen ausgerüstet, in der Grösse von vierzig mal sieben Meter, dass sich von seinen Leinen losgerissen hatte und unverhofft in immer grössere Höhen aufgrund der exzellenten Thermik an diesem Tag gen Himmel schraubte und in Richtung Flughafen Hörsching trieb – bis zu 14500 Meter Höhe soll der Prachtapparat im Laufe seiner Reise erreicht haben.
Die Luftraumüberwachung des Landes Austro Control hatte zuvor logischerweise keine Anmeldung über diesen Start des sich selbstständig gemachten Zeppelins erhalten, wurde jedoch von der Polizei benachrichtigt und so begannen in Sekundenschnelle die Mühlen der Luftverteidigung zu arbeiten.
Austro Control dementierte noch am Sonntagnachmittag des 8.Mai, den Einsatz der Kampfjäger ausgelöst und einen Abschuss verlangt zu haben, denn das falle gar nicht in die Zuständigkeit der Austro Control, hiess es in einer Korrektur der ursprünglichen Polizeimeldung.
Das gefährliche Flugobjekt hatte sich als Luftballon, der von einem Kunststudenten der Universität Linz im Rahmen eines Kunstprojekts gebaut und im Freien in Linz-Urfahr am Samstag, den 7.Mai präsentiert worden war, entpuppt und stellte eine Gefahr für den Luftverkehr dar.
Auf dem zivilen Radar der Luftraumüberwachung konnte der Riesenluftballon nicht mehr geortet werden, die Flugleitkontrolle befürchte Kollisionen und so informierte Austro Control das Bundesheer, das über perfektere Suchapparate verfügt, über das für sie unsichtbare Objekt. (1) Ein Polizeihubschrauber hatte den „Zeppelin“ in einer Höhe von rund 3.000 Metern finden können und die Austro Control koordinierte sich daraufhin mit dem Bundesheer, dessen Kampfjäger den Ballon in einer Höhe von 14.500 Metern südlich von Graz orten konnten.
Oberst Michael Bauer vom Verteidigungsministerium sagte am 8.Mai, das abwechselnd drei Eurofighter aufstiegen und den „Warmluftballon“ ordnungsgemäss dreieinhalb Stunden lang bis zur slowenischen Grenze eskortierten:
„Sie haben der Austro Control gemeldet, wohin sich das Flugobjekt hinbewegt, um eine Gefährdung des zivilen Luftverkehrs zu verhindern. Wir waren immer im Sichtkontakt mit diesem Ballon.“
Oberst Bauer betonte, dass der Student keine Rechnung vom österreichischen Heer über den Einsatz erhalten wird, denn dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage und die Luftraumsicherung sei Aufgabe des Staates.
Ein Abschuss hätte zudem durch die herabstürzenden Teile zu einer unkontrollierbaren Gefährdung am Boden führen können.
Es gibt durchaus sehr sympathische Menschen mit Einsicht und Vernunft beim Militär, zumindest beim österreichischen. Michael Bauer gehört eindeutig zu denjenigen, die eine Lagebeurteilung objektiv einzuschätzen wissen und er sollte zum General befördert werden.
Der Oberst betrachtete den Zeppelin als willkommenes Übungsobjekt, nutzte die Gelegenheit für das Herausstreichen der Qualitäten der Kampfjets und bestätigte nicht die halbe Million Euro Einsatzkosten, die andere Stellen ins Spiel brachten:
„Das Bundesheer hat diesen Einsatz natürlich nutzen können, das ist etwas, was wir in dieser Form noch nie gemacht haben. Es hat sich auch wieder gezeigt, dass nur die Eurofighter in der Lage sind, in dieser Höhe eine Gefährdung des Luftraumes zu verhindern.“
Für die Polizei Linz lagen auch keine strafbaren Tatbestände vor, so der ORF am 8.Mai.
Nach der Passage durch Österreich trieb das herrenlose Kunstobjekt über Ungarn, Slowenien über Kroatien bis nach Griechenland, woher die letzten Berichte einer Sichtung kamen und beschäftigte die dortigen Luftraumüberwachungen.
Meldungen über UFOs über dem Mittelmeer oder der Türkei in der nächsten Zeit dürfen also getrost ignoriert werden.
Am 18.Mai 2011 berichtete die Zeitung Nachrichten und weitere Medien, dass gegen den Studenten Anzeige erstattet werden könnte: (2)
„Die Exekutive wird nach Abschluss der Ermittlungen den Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft und an den Magistrat Linz übermitteln. Die Justiz wird zu befinden haben, ob sie Anklage wegen fahrlässiger Gemeingefährdung erheben wird. Die Bezirksverwaltungsbehörde muss entscheiden, ob ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten ist, wenn für den Start des Fluggerätes keine Genehmigung vorlag beziehungsweise nach dem unbeabsichtigten Abheben keine Verständigung der für die Luftraumkontrolle zuständigen Stellen erfolgte.“
Für den Studenten und die Universität sollten alle Daumen gedrückt werden, dass die zivilen Behörden in diesem Fall von der gleichen verständnisvollen Einsicht wie ihre Militärs geprägt sind, denn laut Innenministerium und der Flugüberwachung war zu keinem Zeitpunkt der Luftverkehr gefährdet. (3)
Quellen:
(1) http://ooe.orf.at/stories/514528/
(2) http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Zwischenfall-Luftfahrt-Oberoesterreich-Steiermark;art4,625270
(3) http://www.fly-in-magazin.de/2011/05/07/heisluft-zeppelin-auser-kontrolle-eurofighter-im-einsatz/