Keine Maiswüsten für Biogas-Industrieanlagen

LNV und NABU für andere Akzente bei EEG-Novelle

Der Landesnaturschutzverband (LNV) und der NABU Baden-Württemberg haben den von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) vorgestellten Referentenentwurf der EEG-Novelle scharf kritisiert.

„Der ‚ökologisch blinde’ Ausbau der Biogaslandwirtschaft der vergangenen Jahre geht auf Kosten von Natur, der Lebensmittel-Landwirtschaft und des Klimaschutzes“,

sagte NABU-Landesvorsitzender Dr. Andre Baumann. Statt Mais müssen mehr Reststoffe in die Anlagen gelangen. Dies ist formal auch ein Ziel des Referentenentwurfes für die EEG-Novelle. De facto verschärfe sie durch die Bevorzugung der Großanlagen jedoch dieses Problem, anstatt es zu lösen.

Deshalb rufen LNV und NABU die Landesregierung sowie die Politiker der CDU und FDP dazu auf, sich bei der anstehenden Novellierung des Erneuerbaren-Enegien-Gesetzes (EEG) auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Belange des Natur- und Klimaschutzes bei der Förderung von Strom aus Biogasanlagen stärker berücksichtigt werden.

LNV und NABU haben dazu ein Positionspapier für eine natur- und klimafreundliche Biogaslandwirtschaft erarbeitet.

„Wir sagen ja zu Biogas, aber nein zu weiteren Maiswüsten in Baden-Württemberg“,

betonte Dr. Gerhard Bronner, stellvertretender LNV-Vorsitzender.

Der von Röttgen vorgelegte EEG-Entwurf enthalte laut den Verbänden zwar Verbesserungen bei der Biogas-Förderung, wie eine Begrenzung des Mais- und Getreideanteils in der Biogasanlage auf maximal 60 Prozent. Dadurch würden der Anteil der Monokulturen, besonders von Mais begrenzt, und ein Fruchtwechsel gefördert. Allerdings begünstigt der EEG-Entwurf landschaftsunverträgliche Großanlagen bis fünf Megawatt.

„Dadurch würden die guten Vorsätze konterkariert“,

monierte Baumann. Röttgens Gesetzentwurf sei ein Angriff auf die Natur, auf das Klima und auf unsere bäuerliche Landwirtschaft.

Bronner und Baumann begrüßen die Initiative des neuen baden-württembergischen Natur- und Landwirtschaftsministers Alexander Bonde, der seinem Berliner Kollegen Röttgen aufgrund der EEG-Novelle einen heißen Herbst angekündigt hat, sollte das EEG nicht von der einseitigen Bevorzugung von Mais-basierten Großanlagen abrücken. LNV und NABU sehen auch den baden-württembergischen CDU-Fraktionsvorsitzenden Peter Hauk sowie den Fraktionsvorsitzenden der CDU, Volker Kauder, in der Pflicht, ihren Parteifreund Röttgen auf den rechten Weg zu bringen.

„Die künftige Förderung der Biogaslandwirtschaft ist der Lackmustest, wie die CDU zur bäuerlichen Landwirtschaft und zum Naturschutz steht“,

sagt Baumann.

Untersuchungen von LNV und NABU in Baden-Württemberg hätten ergeben, dass viele Biogasanlagen ohnehin Defizite hinsichtlich der Natur- und Klimaverträglichkeit aufwiesen. Wenn viel Mais und Getreide sowie wenige Reststoffe eingesetzt würden und eine sinnvolle Nutzung der Abwärme fehle, fiele die Bilanz vieler Anlagen schlechter aus als nötig und technisch möglich. Zudem werde im Umfeld von Biogasanlagen viel zu häufig artenreiches Grünland zerstört.

„Zu viel ausgebrachtes Gärsubstrat und zu häufiges Mähen machen blumenbunten Wiesen den Garaus und lassen sie zu monotonen Grasäckern verkommen“,

erklärte Bronner. Im schlimmsten Fall würden Wiesen umgepflügt und in Äcker umgewandelt, um dort Mais für die Biogasanlage anzubauen – ein Rückschlag für den Artenschutz und ein Bärendienst für den Klimaschutz. Denn das unter der Grasnarbe von Wiesen und Weiden gebundene CO2 würde dann zu großen Teilen frei und belaste das Klima. Besonders gravierend sei dieser Effekt auf ehemaligen Moorstandorten.

LNV und NABU betonen, dass eine Biogasnutzung auch ohne größere Probleme für die Natur möglich ist. Um dies zu gewährleisten, muss das EEG laut der beiden Verbände vor allem in folgenden Punkten umgearbeitet werden:

– Biogasanlagen sollen die Energie überwiegend aus Gärmaterial gewinnen, das in der Landwirtschaft ohnehin anfällt und bisher energetisch nicht genutzt wird, wie Gülle und Mist, Landschaftspflegematerial sowie Kleegras, das nicht als Futter gebraucht wird. Strom, der durch den Einsatz dieser Stoffe gewonnen wird, muss über das novellierte EEG stärker gefördert werden als Strom aus Ackerfrüchten wie Mais, der speziell für die Biogasgewinnung angebaut wird und in Konkurrenz steht zu Ackerfrüchten für Ernährungszwecke.

– Um verstärkt die in der Landwirtschaft vorhandene Gülle zu nutzen, muss die Förderung dezentrale Kleinanlagen unter 50 kW Leistung bevorzugen.

– Größere Biogasanlagen müssen in Zukunft zwingend die Abwärme sinnvoll nutzen, etwa für die Gebäudebeheizung, wenn sie über das EEG gefördert werden sollen.

– Gärmaterial für Biogasanlagen muss natur- und umweltschonend angebaut werden. Grünland darf nicht länger in Acker umgewandelt werden, und artenreiches Grünland darf nicht aufgedüngt werden.

– Der Anteil von Mais am eingesetzten Gärsubstrat aus Ackerbau darf höchstens 50 Prozent betragen, um einer weiteren „Vermaisung“ der Landschaft entgegenzuwirken.

Ein vollständiges Hintergrundpapier zur naturverträglichen Biogasnutzung und den Forderungen für die Änderung des EEG finden Sie unter www.NABU-BW.de

Quelle: http://www.nabu.de/modules/presseservice/index.php?popup=true&db=presseservice_baden_wuerttemberg&show=631

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