Hausdurchsuchung bei Lebenshaus Schwäbische Alb e.V. nach Protest gegen „Bundeswehrpatenschaft“ war rechtswidrig
Die Beschwerde gegen die Durchsuchung des Gebäudes von Lebenshaus Schwäbische Alb – Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie im März 2011 war erfolgreich. Die 3. große Strafkammer des Landgerichts Hechingen hat in einem Beschluss vom 20. Mai 2011 festgestellt, dass der richterliche Beschluss zur Hausdurchsuchung rechtswidrig war.
Am frühen Morgen des 10. März 2011 war der Verein Lebenshaus Schwäbische Alb durch eine Durchsuchung des vereinseigenen Gebäudes in Gammertingen (Kreis Sigmaringen) und die Beschlagnahme von PCs und Schriftstücken überrascht worden. Gesucht wurden Beweismittel, die im Zusammenhang mit einem fingierten „Rathaus-Brief“ vom August 2010 stehen sollen. Offensichtlich wird Lebenshaus Schwäbische Alb wegen seines Protests gegen eine „Bundeswehrpatenschaft“ der Stadt Gammertingen verdächtigt, auch hinter diesem fingierten Schreiben zu stecken. (1)
Rechtsanwalt Ullrich Hahn hatte beim Amtsgericht Hechingen Beschwerde gegen die erfolgte Durchsuchung eingelegt, weil deren Anordnung rechtlichen Voraussetzungen nicht entsprochen hat und auch nicht verhältnismäßig war. Zwei Monate später erhielten wir jetzt den Beschluss des Landgerichts Hechingen vom 20. Mai 2011, in dem unserer Beschwerde stattgegeben und festgestellt wurde, dass der Beschluss des Amtsgerichts Hechingen vom 20. Dezember rechtswidrig war.
Zumindest einige Punkte aus dem Beschluss des Landgerichts Hechingen sollen nachfolgend angeführt werden.
Aufsehenerregendes fingiertes Flugblatt
Zunächst wird in dem Beschluss geschildert, dass am 5. August 2010 bei einer Reihe von Empfängern in Gammertingen Schreiben eingegangen seien, „die den Eindruck erweckten, es handle sich um ein Schreiben der Stadt Gammertingen und sei vom Bürgermeister der Gemeinde unterzeichnet. Inhalt des Schreibens war ausgehend von der Patenschaft, welche die Stadt Gammertingen für eine Bundeswehreinheit übernommen hatte (und die vom beschwerdeführenden Verein heftig bekämpft wurde und wird) (2), die Aufforderung an männliche Gemeindebewohner, sich zu einer Musterung im Rathaus zu melden. Dadurch sollten die ‘11 Tauglichsten der Gemusterten’ ermittelt werden, um so die Bundeswehreinheit, die in Afghanistan elf ihrer Angehörigen verloren habe, zu unterstützen.
Noch am selben Tage teilte der Bürgermeister der Stadt Gammertingen den Sachverhalt der Polizeibehörde und diese der Staatsanwaltschaft Hechingen mit. Der die Ermittlungen führende Staatsanwalt lehnte aufgrund der ihm vorgetragenen Erkenntnisse u.a. eine Durchsuchungsmaßnahme gegen den beschwerdeführenden Verein ab. Am 11. August 2010 ging eine durch einen Rechtsanwalt ‘namens und in Vollmacht des Bürgermeisters der Stadt Gammertingen…’ gefertigte schriftliche ‘Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Urkundenfälschung, Amtsanmaßung, Störpropaganda gegen die Bundeswehr, groben Unfugs und Verstoß gegen die Vorschriften des Landespressegesetzes Baden-Württemberg’ beim Polizeiposten Gammertingen ein.“
Statt gelassen auf diese Satire und zugespitzte Aufklärung zu reagieren, werden durch den Gammertinger Bürgermeister also eine Reihe schwerwiegender Straftatbestände zur Anzeige gebracht. Zudem bezeichnete er in einer sofort herausgegebenen öffentlichen Erklärung – verbreitet über Presse, Amtsblatt und Internet (3) – die Aktion mit dem Flugblatt als einen Akt, der „an Geschmacklosigkeit und krimineller Absicht nicht zu übertreffen“ sei. Weiter setzte er eine Belohnung von 500 € für Hinweise auf die Urheber und Austräger dieser Schreiben aus. Gleichzeitig legte er in dieser öffentlichen Erklärung, die ein erhebliches Presseecho hervorrief, die Vermutung nahe, dass Lebenshaus Schwäbische Alb mit seinem Protest gegen die „Bundeswehrpatenschaft“ hinter der Aktion stehe.
In einer Pressemitteilung hatte der Vorstand von Lebenshaus Schwäbische Alb umgehend dem Versuch widersprochen, seine Aktivitäten gegen eine „Bundeswehrpatenschaft“ zu kriminalisieren. (4) Doch weder durch den Umstand, dass es keinerlei Beweise für eine „Täterschaft“ eines Organs oder Mitglieds des Lebenshauses gab, noch durch die Stellungnahme des Lebenshaus-Vorstandes ließ sich der Gammertinger Bürgermeister davon abhalten, uns weiter für diese „kriminelle Aktion“ verantwortlich zu machen und uns zu schaden. Unter anderem wollte er mit dem Hinweis auf unser angeblich kriminelles Handeln erreichen, dass zwei für die Ökumenische Friedensdekade im November 2010 geplante Veranstaltungen wieder gekippt werden.
Einseitige Ermittlungen ohne Ergebnisse
Offensichtlich waren auch die Ermittlungen ganz durch diese Fixierung auf eine „Täterschaft“ von Lebenshaus Schwäbische Alb geleitet. „Rasch stand der beschwerdeführende Verein bzw. eines oder mehrere seiner Mitglieder als einzig möglich erscheinende Verfasser des Schreibens im Mittelpunkt der Ermittlungen, ohne dass sich diese gegen eine oder mehrere bestimmte Personen konkret gerichtet haben“, schreiben die Richter des Landgerichts Hechingen. „Nachdem diese Ermittlungen keine Ergebnisse erbracht hatten, wurden die Akten am 03. Dezember 2010 der Staatswaltschaft Hechingen vorgelegt.“
Logischerweise konnten diese einseitigen Ermittlungen nicht die erwünschten Ergebnisse erbringen, weil diejenigen, gegen die offensichtlich ausschließlich ermittelt wurde, nichts mit der Sache zu tun hatten.
„Nach Akteneinsicht durch den Bevollmächtigten des die Anzeige erstattenden Bürgermeisters und dessen Stellungnahme beantragte die Staatsanwaltschaft Hechingen sodann den angefochtenen Beschluss…“, schreiben die Richter in ihrem Beschluss weiter. Obwohl also die Ermittlungen keine Ergebnisse zu Lasten des Lebenshauses gebracht haben, beantragte die Staatsanwaltschaft Hechingen dann nach Akteneinsicht durch den Bevollmächtigten des Bürgermeisters und dessen Stellungnahme eine Hausdurchsuchung im Lebenshaus. Was kann daraus geschlossen werden? Dass der Bürgermeister bzw. sein Bevollmächtigter so Druck ausgeübt hat, dass dann doch eine Hausdurchsuchung bei uns beantragt und angeordnet wurde? Wie auch immer: jedenfalls lag, wie das Landgericht Hechingen völlig zurecht feststellt, „kein hinreichender tatsächlicher Verdacht“ gegen unseren Verein bzw. konkrete Mitglieder vor.
Feststellung der Rechtswidrigkeit des Durchsuchungsgeschlusses
„Die Annahme, Organe oder Mitglieder des beschwerdeführenden Vereins könnten das Schreiben verfasst haben, birgt schon die Problematik in sich, dass gerade keine Reduzierung auf Organe des Vereins möglich war. Ebenso kommen Mitglieder oder gar bloße Unterstützer in Betracht … . Bereits angesichts dieser Situation gründete die Anordnung der Durchsuchung nicht auf bewiesenen Tatsachen, sondern auf der bloßen Hoffnung, angesichts jedes fehlenden weiteren Ermittlungsansatzes Hinweise zu finden.“
Doch nicht nur das, das Landgericht sieht noch eine ganz andere Möglichkeit für die Urheberschaft des fingierten Schreibens: „Verstärkt wird die Situation noch dadurch, dass angesichts des Inhalts in Erwägung zu ziehen war, dass das Schreiben gerade nicht von einem Organ oder Mitglied des beschwerdeführenden Vereins erstellt war, sondern neben einem bloßen Unterstützer auch von einem Täter, der sich die Überlegung, ein Verdacht werde auf den Verein fallen, zunutze machen wollte, um die Organe und Mitglieder des beschwerdeführenden Vereins zu diskreditieren.“
Bemerkenswert, dass das Gericht es für möglich hält, das Schreiben könne auch von jemand in der Absicht verfasst worden sein, damit unseren Verein und seine Mitglieder zu diskreditieren. Dass es Menschen in unserem Gammertinger Umfeld gibt, die uns schaden wollen, das haben wir zur Genüge erfahren müssen. Es kann durchaus sein, dass auch dem Landgericht Hechingen etwas vorlag, das Anlass zu dieser Überlegung gibt. Weil wir keine Akteneinsicht bekommen, wissen wir das aber nicht.
Jedenfalls war für das Landgericht Hechingen schon wegen fehlender „bewiesener Tatsachen“, welche die Annahme begründet hätten, „dass die Durchsuchung Erfolg haben wird“, die Anordnung der Durchsuchung rechtswidrig, „ohne dass es auf die weitere Prüfung der Verhältnismäßigkeit noch ankommen würde“.
Gesprächsverweigerung oder Dialog mit kritischen Bürgerinnen und Bürgern?
Selbstverständlich waren wir über die Hausdurchsuchung empört, und das nicht nur, weil diese, wie nun gerichtlich bestätigt, rechtswidrig war. Mehr noch empört sind wir darüber, wie der Gammertinger Bürgermeister von Anfang an mit unserem legitimen Protest gegen die von der Stadt Gammertingen eingegangene „Bundeswehrpatenschaft“ und die damit verbundene Unterstützung des Afghanistan-Krieges umgegangen ist. Statt einer sachlichen Auseinandersetzung hat er sofort begonnen, uns öffentlich vorzuführen und unser Anliegen als völlig absurd erscheinen zu lassen. Gleichzeitig hat er sich jedem Gespräch mit Vertretern unseres Vereins verweigert. Wir erwarten aber von einem politischen Repräsentanten unserer demokratischen Gesellschaft, dass er Kritik annehmen können muss.
Natürlich wissen wir, dass politische Repräsentanten in dieser Hinsicht auch andernorts versagen. So ging der bisherigen CDU-FDP-Landesregierung in Baden-Württemberg die Annahme von Kritik und ein angemessener Umgang damit völlig ab. Dafür hat sie bei der letzten Landtagswahl die Quittung bekommen, wo auch ihrem Politikstil ein Ende bereitet worden ist. Jedenfalls will die neue Landesregierung „die Dinge im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, im Dialog mit den organisierten und nichtorganisierten Interessengruppen in unserem Land vorantreiben“, so Ministerpräsident Kretschmann in seiner ersten Regierungserklärung.(5) „Die Zeit des Durchregierens von oben ist zu Ende. Gute Politik wächst von unten, echte Führungsstärke entspringt der Fähigkeit zuzuhören. Diese Regierung wird eine Politik des Gehörtwerdens praktizieren. Sie wird den Bürgerinnen und Bürgern im Dialog gegenübertreten, zuhören und dann entscheiden.“
Und wie es sich für eine Bürgergesellschaft gehört, sieht der neue MInisterpräsident in der „Einmischung der Bürgerinnen und Bürger keine Bedrohung oder ein Ausdruck einer Dagegen-Haltung, sondern eine Bereicherung.“
Das macht Hoffnung auf einen neuen Politikstil durch die Landesregierung. Allerdings wird es wohl noch dauern, bis ein solch frischer Wind auch in unsere noch immer konservativ dominierte Region einziehen wird. Doch warum sollen wir nicht darauf hoffen, dass der Gammertinger Bürgermeister eines Tages in der Einmischung von Bürgerinnen und Bürgern keine Bedrohung mehr sehen wird. Dass er den Mut findet, sich der sachlichen Auseinandersetzung und dem Dialog mit kritischen Bürgerinnen und Bürgern zu stellen, statt diese mit üblen Mitteln zu bekämpfen. So hoffen wir, dass dieser und andere politische Repräsentanten unserer Region eines Tages auch einen Schritt in die Bürgergesellschaft wagen werden.
Bis es soweit ist, werden wir uns jedenfalls nicht durch Versuche der Diskreditierung und Kriminalisierung in unserem Engagement einschüchtern oder gar davon abbringen lassen. Im Übrigen machen uns die zahlreich bei uns eingegangenen Solidaritätsbekundungen Mut und geben uns Rückhalt. Vielen Dank dafür!
Michael Schmid
7. Juni 2011
Hinweise zu ausführlichen Informationen
– Vollständiger Beschluss des Landgerichts Hechingen:
Landgericht Hechingen – 3. große Strafkammer – Beschluss vom 20. Mai 2011 (Geschäftsnummer: 3 Qs 25/11; PDF-Datei, 189 KB)
– Solidaritätsschreiben bzw. Stellungnahmen:
Solidarität nach Hausdurchsuchung bei Lebenshaus Schwäbische Alb e.V. – Über weitere Solidaritätsschreiben bzw. Stellungnahmen an Lebenshaus Schwäbische Alb freuen wir uns (bitte am besten per E-Mail an: info@lebenshaus-alb.de).
– Berichte zur Hausdurchsuchung:
Hausdurchsuchung bei Lebenshaus Schwäbische Alb e.V. nach Protest gegen „Bundeswehrpatenschaft“ – Artikel von Michael Schmid, 17.03.2011.
Pressemitteilung vom 23.03.2011 zur Hausdurchsuchung
– Artikel zu Protestaktion gegen „Bundeswehrpatenschaft“:
Protest gegen Unterstützung des Afghanistan-Krieges und andere Auslandseinsätze der Bundeswehr durch „Patenschaften“ – Übersicht über zahlreiche Artikel zu Protestaktion gegen „Bundeswehrpatenschaft“.
Fußnoten
(1) Siehe hierzu ausführlich Hausdurchsuchung bei Lebenshaus Schwäbische Alb e.V. nach Protest gegen “Bundeswehrpatenschaft” .
(2) Anmerkung des Verfassers: Wenn hier und im weiteren Verlauf vom „beschwerdeführenden Verein“ die Rede ist, so ist damit immer der Verein Lebenshaus Schwäbische Alb gemeint
(3) Siehe hierzu z.B. Gefälschter „Rathaus“-Brief im Umlauf – Bundeswehrpatenschaft im Verruf (Amtsblatt der Stadt Gammertingen vom 19. August 2010) und Gefälschter „Rathaus“-Brief im Umlauf – Bundeswehrpatenschaft im Verruf (Internetseite der Stadt Gammertingen)
(4) Siehe Lebenshaus widerspricht Versuch der Kriminalisierung .
(5) Siehe vollständige Regierungserklärung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann am 25. Mai 2011 im Landtag von Baden-Württemberg (Protokollfassung) [PDF, 236 KB].
Artikel zum Thema
24.03.2011 Hausdurchsuchung bei Lebenshaus Schwäbische Alb e.V. nach Protest gegen “Bundeswehrpatenschaft”
30.10.2010 Protest gegen Unterstützung des Afghanistan-Krieges und anderer Auslandseinsätze der Bundeswehr durch “Patenschaften”