Herr Geißler, wer trägt mich die Treppe hoch?
Geißlers Forderungen an den Tunnelbahnhof nicht erfüllbar
Mit einer großen Plakataktion während der Montagsdemo machen die Parkschützer auf Heiner Geißlers Forderung nach barrierefreien Fluchtwegen aufmerksam.
Wörtlich sagte Geißler in seinem Spruch „Für die Fortführung des Baues von S21 halte ich […] folgende Verbesserungen für unabdingbar: […] die Fluchtwege sind barrierefrei zu machen. […]“ (Abschnitt 11, siehe www.schlichtung-s21.de/39.html). Das hat Volker Kefer für den Tunnelbahnhof ausgeschlossen. Deshalb demonstrieren Parkschützer heute mit Plakaten: „Rette sich, wer kann!“ und „Herr Geißler, wer trägt mich die Treppe hoch?“ Letzteres ist eine Anspielung auf die Aussage von Volker Kefer, wonach die Bahn im Brandfall für die Rettung von Gehbehinderten statt auf Rampen zur Selbstrettung auf die Hilfsbereitschaft von fliehenden Mitreisenden und auf Lautsprecherdurchsagen setzt.
„Voller Zynismus setzt die Bahn darauf, dass ein Rollstuhlfahrer oder auch alte Menschen im Brandfall hoffentlich von irgend jemandem die sieben Meter hohe Treppe aus dem Tunnelbahnhof hochgetragen werden“, sagt Parkschützerin Dr. Carola Eckstein. „Aufzüge funktionieren dann nicht mehr, Rampen gibt es nicht – wer nicht selbst die Treppe hoch kommt, hat verloren. Wie untragbar dieses ‚Rettungskonzept‘ ist, hat auch Heiner Geißler erkannt und bereits in seinem Spruch erklärt, dass er den Bau des Tunnelbahnhofs ohne substantielle Nachbesserungen bei der Sicherheit nicht befürworten kann. Jetzt ist es an Heiner Geißler, auf die von ihm völlig zu Recht aufgestellten Sicherheitsanforderungen zu pochen und in der Öffentlichkeit noch einmal unmissverständlich klarzumachen: ‚Angesichts der Sicherheitsmängel ist der Bau des Tunnelbahnhofs nicht zu verantworten!‘ Wenn er seinen eigenen Spruch vom 30. November ernst nimmt, muss auch er das Aus für Stuttgart 21 fordern.“
Eine Broschüre für Stuttgart 21 zitiert Geißlers Spruch, er schlage „folgende unabdingbare Verbesserungen vor: […] Die Durchgänge im neuen Bahnhof müssen verbreitert werden, die Fluchtwege sind barrierefrei zu machen.“ Auf Nachfrage bei der Bahn antwortete Technikvorstand Volker Kefer persönlich am 25. Januar 2011: „[…] Hinsichtlich der Frage nach Rampen muss festgestellt werden, dass für eine selbstständige Nutzung durch Rollstuhlfahrer eine so flache Neigung vorgeschrieben ist, dass sich die Länge einer Rampe auf dem Bahnsteig zur Erreichung der ca. 7m höher liegenden Stege nicht ohne andere, wesentliche Nachteile darstellen ließe […]“ (die Rampen müssten über 140 Meter lang sein). Barrierefreie Fluchtwege wird es mit Stuttgart 21 also nicht geben.
Zum Brandfall im Bahnstiegbereich schreibt Volker Kefer: „[…] Wir gehen davon aus, dass Mitreisende, sowie Mitarbeiter der DB […] die Evakuierung von Menschen mit Gehbehinderungen im Rahmen der Hilfeleistungspflicht schon in der Selbstrettungsphase unterstützen. Entsprechende Aufforderungen zur Unterstützung sind auch Bestandteil der Lautsprecherdurchsagen im Störungsfall. […]“
Ein erwachsener Mensch wiegt durchschnittlich ca. 80 kg. Auch zu zweit sind die wenigsten Menschen körperlich in der Lage, eine solche Last über eine längere Strecke zu tragen, schon gar nicht eine lange Treppe hoch und in einer Paniksituation. Es gilt also „Rette sich, wer kann“, das bestätigt auch die Feuerwehr.
Quelle für Kefer-Zitat
Rückfragen an Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer, Tel. 0174-7497868 oder an Dr. Carola Eckstein, Tel. 01525-3684818
Presseerklärungen und Hintergrundinfos / Presseportal: www.parkschuetzer.org/presse
Internet: www.bei-abriss-aufstand.de und twitter.com/AbrissAufstand und www.parkschuetzer.org