Stuttgart 21: Prozess wegen Nordflügel-Besetzung eingestellt

Amtsgericht Stuttgart stellt Verfahren gegen Auflagen ein

Die symbolische Besetzung des Nordflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofs vom 26.7.2010 erscheint dem Amtsgericht Stuttgart nicht strafwürdig. Die Verfahren gegen fünf der 55 Angeklagte wurden heute gegen Auflagen eingestellt. Die friedliche Besetzung des leerstehenden Gebäudeteils hatte keine Sachschäden verursacht, hatte aber überregional Aufmerksamkeit erregt.

Der denkmalgeschützte Nordflügel wurde ab 25.8.2010 abgerissen – zu diesem Zeitpunkt und bis heute ohne Notwendigkeit für den Baufortschritt für das umstrittene Projekt Stuttgart 21, wie die Deutsche Bahn AG inzwischen zugegeben hat. Die Auflagen bestehen in der Zahlung geringer Geldbeträge idR an gemeinnützige Organisationen.

Die fünf Angeklagten drückten nach dem Prozess ihre Hoffnung aus, dass mit der zeitsparenden Einstellung des Verfahrens der Staatsanwaltschaft mehr Zeit bliebe, um sich um diejenigen Anzeigen zu kümmern, die die gerichtliche Überprüfung der Informationszurückhaltung der DB AG gegenüber den Parlamenten beantragten. Derzeit würden die Gegnerinnen und Gegner des Projekts Stuttgart 21 wegen geringfügiger oder vermeintlicher Vergehen im Rahmen des zivilen Ungehorsams unverhältnismäßig verfolgt, während Anzeigen gegen die Deutsche Bahn AG wegen betrügerischer Täuschung schnell eingestellt bzw. die Ermittlungen gar nicht aufgenommen wurden.

Die ARD-Sendung Report Mainz hatte gestern berichtet, dass die Bahn bereits vor der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung zu Stuttgart 21 im Jahr 2009 wusste, dass das Tunnelprojekt um mindestens 1 Mrd. EUR teurer würde als damals offiziell verlautbart. Eine erste Anzeige wg. betrügerischer Täuschung hatte Oberstaatsanwalt Häußler in einem 15-seitigen Schreiben abgewiesen. Nach Vorliegen der neuen Unterlagen von Report Mainz haben die S21-kritischen „Juristen zu Stuttgart 21“ erneut Anzeige gegen die Bahn AG eingereicht. Dieser Anzeige kann die Staatsanwaltschaft nun mehr Zeit widmen, weil sie sich nicht mehr mit dem Nordflügelprozess und den weiteren ausstehenden Verhandlungen auseinandersetzt.

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