Dieter Hundt gegen Walter Sittler
Der Schauspieler besteht auf seinem Recht auf freie Meinungsäußerung
Nach einem Bericht der Bildzeitung will Arbeitgeber-Chef und Stuttgart-21-Befürworter Dieter Hundt Strafanzeige gegen den Schauspieler und Stuttgart-21-Gegner Walter Sittler stellen.
In einer Pressemitteilung der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände (AGV) heißt es, man wolle „rechtliche Schritte“ einleiten. Hintergrund sind zwei Videospots zum bevorstehenden Volksentscheid über den finanziellen Ausstieg aus Stuttgart 21. Darin werben Hundt für ein Nein und Sittler für ein Ja.
Laut Bildzeitung handelt es sich bei dem Sittler-Spot um eine Fälschung. Dies ist falsch, denn der Spot des Schauspielers gibt den Arbeitgeberspot eins zu eins wieder. Das gilt für Bild und Ton. Sittler nimmt sich lediglich die Freiheit, den Spot in der Rolle des Kinobesuchers zu kommentieren und aus den gezeigten Bildern eine andere Schlussfolgerung zu ziehen.
„Das gehört zur Demokratie“, sagt der Schauspieler. „Die Meinungsfreiheit ist einer der Grundpfeiler eines demokratischen Staates. Und das dürfen wir uns nicht nehmen lassen. Klar, dass dazu auch das Zitatrecht gehört. Und davon macht unser Videospot Gebrauch, denn er ist eine Antwort auf den Spot der Arbeitgeber.“
Auch der Name des Auftraggebers der Kinowerbung, für die die Arbeitgeber nach eigenen Angaben 100.000 Euro ausgegeben haben, ist wie im Spot selbst deutlich zu sehen. Er lautet „Ihre Arbeitgeber in Baden-Württemberg“.
Davon kann sich jeder selbst überzeugen:
Walter Sittler sieht einem Rechtsstreit sehr gelassen entgegen. „Es ist das gute Recht von Herrn Hundt, den Streit gerichtlich klären zu lassen. Deshalb leben wir in einem demokratischen Rechtsstaat. Und dieses Recht würde ich immer und für jeden Menschen verteidigen.“
Und hier die Arbeitgeberposition und der AGV-Spot: