Vertrauensleute des Bürgerbegehrens erheben Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart
Die Vertrauensleute des Stuttgarter Bürgerbegehrens haben gestern gegen die Landeshauptstadt Stuttgart beim Verwaltungsgericht Stuttgart Untätigkeitsklage wegen gesetzwidriger Verzögerung eingereicht. Das von 35. 600 Stuttgarter Bürgern beantragte Bürgerbegehren „Ausstieg der Stadt aus dem Projekt Stuttgart 21“ war vom Gemeinderat im Juni zurückgewiesen worden. Über den dagegen eingelegten Widerspruch vom 11. August hätte in der vorgeschriebenen Dreimonatsfrist längst entschieden werden müssen. Obwohl die Stadt behauptet hat, die Verfassungsmäßigkeit seriös geprüft zu haben, hat sie den Widerspruch nicht einmal rechtzeitig dem Regierungspräsidium zur Entscheidung vorgelegt.
Mit der Untätigkeitsklage fordern die Vertrauensleute Sigrid Klausmann-Sittler, Axel Wieland und Bernhard Ludwig die Bürgerbeteiligung der direkt vom Projekt Stuttgart 21 Betroffenen ein. Für einen Bürgerentscheid in Stuttgart gilt auch nicht – im Unterschied zur bevorstehenden Volksabstimmung – ein landesweites Drittelquorum der Wahlberechtigten, sondern ein Quorum von einem Viertel der Stimmberechtigten Stuttgarter Bürger.
Zugleich machen die Vertrauensleute mit dem Vorwurf ernst, dass die Mitfinanzierung des Projekts durch die Stadt und das Land verfassungswidrig ist. „Der Verfassungsverstoß ist das Damoklesschwert über dem Projekt. Wie auch immer die Volksabstimmung ausgehen mag: Wenn die Gerichte die Verfassungswidrigkeit feststellen, dann kann die Bahn das Projekt allenfalls noch auf eigene Kosten zu Ende bauen,“ sagt Axel Wieland, Vertrauensmann des Bürgerbegehrens.
„Deshalb sind auch die von der Bahn angedrohten Ausstiegskosten ein Phantom, weil aus der Aufkündigung eines verfassungswidrigen und nichtigen Vertrags kein Schadenersatzanspruch folgt“, sagt Bernhard Ludwig, Rechtsanwalt und Vertrauensmann des Bürgerbegehrens. „Die Bahn fordert einen absurd hohen Schadenersatz für den Fall der Aufkündigung der Mitfinanzierung durch das Land, obwohl diese Mitfinanzierung von Anfang an gegen das Grundgesetz verstößt“, ergänzt Ludwig.
„Wir würden es begrüßen, wenn die Bahn im Anschluss an eine Kündigung des Finanzierungsvertrags Schadenersatz vor Gericht einklagen würde. Dann müssten die Gerichte die Frage prüfen, ob der Finanzierungsvertrag überhaupt gültig ist – und zwar auf Kosten der Bahn. Und die jetzige Klage, die von Bürgern bezahlt werden muss, weil sie wollen, dass das Grundgesetz beachtet wird, würde sich erübrigen“, ergänzt Sigrid Klausmann-Sittler, Vertrauensperson des Bürgerbegehrens und Dokumentarfilmerin.
Die Vertrauensleute und das Aktionsbündnis bitten um Spenden zur finanziellen Unterstützung der Rechtsbehelfe gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens:
Unterstützungsfonds für Rechtsbehelfe gegen Stuttgart 21 (UFR S 21)
Inhaber: RA Walter Zuleger
KontoNr.: 7008059502
BLZ: 430 609 67 (GLS-Bank)
unterstuetzungsfondsgegens21.de
Pressekontakt: Bernhard Ludwig, Rechtsanwalt, Kernerplatz 2, 70182 Stuttgart
Telefon: 0711/22021690