In aller Stille, unter passiver und aktiver Kollaboration aller Parteien und Abgeordneten des Deutschen Bundestages, rauschte am 15.Dezember in erster Lesung der „Entwurf eines Gesetzes zur Vierzehnten Änderung des Luftverkehrsgesetzes“ (Drucksache 17/8098) innerhalb von 30 Sekunden durch unser Parlament. Alle Reden wurden nicht gehalten. Sie wurden „zu Protokoll gegeben“.
Das Gesetz ändert, so es beschlossen wird, gleichzeitig Luftverkehrsgesetz (LuftVG), Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO), Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), unterwirft die Nutzung des deutschen Luftraums „Rechtsakten“ der „Europäischen Union“ und gibt statt dem nach einer Verfassungsänderung 2009 geschaffenen „Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung“ nun „zuständigen Luftfahrtbehörden“ in Paragraf 23c die „Ermächtigungsgrundlage“ um UNO-Resolutionen, EU-Beschlüsse und „Sanktionen“ wie z.B. Flugverbote in Deutschland gegen bestimmte Staaten umzusetzen.
Vor allem aber ermöglicht der Gesetzentwurf in vom Bundesverkehrsministerium verhängten „Flugbeschränkungsgebieten“ mit Kameras bestückte Drohnen „neben ihren ursprünglich militärischen Einsatzbereichen derzeit insbesondere bei der polizeilichen Gefahrenabwehr“ einzusetzen. GGf. im Ausland befindliche Kontrollstationen der Drohnen werden in orwellscher Manier als „Luftfahrtgerät“ umdefiniert. „DROHNEN ÜBER ALLES: Angriff des Bundestages auf die Republik“ weiterlesen