Stuttgart 21: Parkschützer auch am Südflügel präsent
Am heutigen Mittwoch, den 4. Januar 2012 um 6 Uhr, haben die Parkschützer vor dem vom Abriss bedrohten Südflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofes ihr Café am Solarbahnhof eröffnet. Mit dem Café am Solarbahnhof weisen die Parkschützer auf die unmittelbar drohende Zerstörung des Südflügels durch die Deutsche Bahn hin. 70 Menschen haben am reichhaltigen Frühstücksangebot teilgenommen, einen Mittagstisch gab es um 12 Uhr. Das Café ist bis auf weiteres durchgehend geöffnet.
„Bevor in Sachen Stuttgart 21 nicht alle rechtlichen Zweifel beseitigt, das gesamte Projekt planfestgestellt, alle Baugenehmigungen erteilt worden und die wahren Kosten mit Rücksicht auf offensichtliche Risiken von der Bahn veröffentlicht sind, dürfen keine Fakten geschaffen werden,“ sagt Karl Braig von den Parkschützern.
Nachdem der VGH Mannheim in seinem Urteil vom 16.12.2011 einen Baustopp für das Grundwassermanagement (GWM) verhängt hat, weist nun auch das Eisenbahnbundesamt erneut auf das im Oktober 2010 von ihm verhängten Verbot von Baumfällarbeiten im Mittleren Schlossgarten hin. „Der von der Deutschen Bahn angekündigte Abriss des Südflügels ist, wie der Abriss des Nordflügels im August 2010, eine reine Machtdemonstration. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht keinerlei Notwendigkeit – auch nicht hinsichtlich des Baufortschritts beim unsinnigen Projekt Stuttgart 21,“ erklärt Karl Braig.
Die Zerstörung von Kultur- und Naturdenkmälern ist ein Rechtsmissbrauch, den die Polizei nicht schützen darf. Geschützt werden muss vielmehr das im Grundgesetz fest verankerte Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Versammlungsfreiheit. Der Abriss des Südflügels und das Fällen der Bäume im Schlosspark muss polizeilich so lange untersagt werden, bis alle Hindernisse geklärt sind, an denen das Projekt Stuttgart 21 noch scheitern kann. Die Bahn wurde bereits rechtskräftig für illegale Baumfällungen und die Errichtung des GWM verurteilt. Das heißt: Das GWM hätte nie gebaut werden dürfen!
Wir versammeln uns und verhindern, dass die Bahn weiter Vereinbarungen, Richtlinien und Gesetze unterläuft, um Tatsachen zu schaffen, die nicht nur sie unumkehrbar nennt, sondern die am Ende tatsächlich unumkehrbar sind.