Parkschützer veröffentlichen BetretungsGEBOT für Schlossgarten
Stuttgart: Die Parkschützer rufen zu einer Kundgebung am Donnerstag, den 12. Januar 2012 ab 8.00 Uhr an ‚Unser Pavillon‘ im Mittleren Schlossgarten auf. Im Rahmen der Versammlung werden die Parkschützer eine eigene Allgemeinverfügung veröffentlichen, die unverzüglich in Kraft tritt. Diese Allgemeinverfügung der Parkschützer hebt das von Oberbürgermeister Schuster verhängte Sperrgebiet im Mittleren Schlossgarten auf. Es handelt sich dabei um ein BetretungsGEBOT für den Schlossgarten, während die Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart ein BetretungsVERBOT enthält. Der Kabarettist Peter Grohmann und der Kunstprofessor Andreas Mayer-Brennenstuhl werden im Schlossgarten sprechen.
Am Donnerstagmorgen um 8.00 Uhr läuft die Frist zur freiwilligen Räumung aller campingartigen Behausungen ab, welche die Stadt Stuttgart in der am 22.12.2011 veröffentlichten Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Aufenthalts- und Betretungsverbot und zur Räumung des Zeltlagers im Mittleren Schlossgarten gesetzt hat. Danach ist eine zwangsweise Räumung des Zeltlagers und der Baumhäuser im Schlossgarten jederzeit möglich. Ab Beginn eines solchen Polizeieinsatzes tritt automatisch das von der Stadt Stuttgart verhängte Aufenthalts- und Betretungsverbot in Kraft.
„Es kann nicht angehen, dass die Stadt Stuttgart mithilfe einer solchen Allgemeinverfügung kurzerhand eine No-Go-Area errichtet, die einem militärischen Sperrgebiet mitten in der Stadt gleichkommt. Das ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, der so nicht akzeptiert werden kann“, sagt Andrea Schmidt von den Parkschützern.
Mehrere Parkschützer, darunter unter anderem der Autor Heinrich Steinfest, haben am 05.01.2012 einen Eilantrag zur Aufhebung des Sofortvollzugs der Allgemeinverfügung gestellt. Bisher weigert sich die Stadt Stuttgart, dem nachzukommen. „Wie bereits am 30.09.2010 soll die Polizei dazu benutzt werden, die Einrichtung einer weiteren illegalen Baustelle in unserem Park durchzusetzen. Der Abriss des Südflügels und das Fällen der Bäume im Schlosspark muss aber polizeilich untersagt und unterbunden werden, weil zahlreiche Hindernisse bis heute ungeklärt sind, an denen das Projekt Stuttgart 21 scheitern kann. Geschützt werden muss vielmehr das im Grundgesetz fest verankerte Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Versammlungsfreiheit“, so Andrea Schmidt weiter.
An die Kundgebung im Schlossgarten schließt sich ab 10.00 Uhr ein Frühschoppen im ‚Café am Solarbahnhof‘ direkt am vom Abriss bedrohten Südflügel des Bonatzbaus an.
Pressetreffpunkt: 12.1.2012, 8 Uhr, ‚Unser Pavillon‘, Mittlerer Schlossgarten, Stuttgart (Google maps)
Rückfragen an Andrea Schmidt, Tel. 0170-2377548
Presseerklärungen und Hintergrundinfos / Presseportal: www.parkschuetzer.org/presse
Internet: www.bei-abriss-aufstand.de und twitter.com/AbrissAufstand und www.parkschuetzer.org