Wir legen Euren Zerstörungswahn auf Eis!
Parkschützer frieren Abrissarbeiten für Stuttgart 21 ein
Stuttgart, 10. Februar 2012: Parkschützer nutzen die vorherrschende Kältewelle, um die Abriss-Bagger am Südflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs auf Eis zu legen: In den frühen Morgenstunden werden die Bagger mit klarem Leitungswasser besprüht und so eingefroren. Unter dem Motto ‚Wir legen Euren Zerstörungswahn auf Eis!‘ sorgen die Parkschützer so für den dringend gebotenen Baustopp: Die Bahn zerstört bewährte Infrastruktur, ohne Nutzen oder Sinn. An der Stelle des Südflügels, der nun abgerissen wird, kann in den nächsten Jahren nichts gebaut werden, selbst wenn die Bahn einen Auftragnehmer fände, der bereit ist, den Tunnelbahnhof zu graben. Dieser Abriss zur Unzeit kann nur eine weitere Brache in die Stuttgarter Innenstadt schlagen, so wie wir sie an Stelle des vor über einem Jahr abgerissenen Nordflügels haben.
„Unsere Politiker haben offensichtlich vor der Übermacht Bahn kapituliert“, sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. „Die Bahn kann zwar das Technikgebäude nicht bauen, für das sie den Nordflügel abgerissen hat. Aber damit es nicht aussieht, als täte die Bahn gar nichts, reißt sie nun auch noch den Südflügel ab. Und unsere Regierung betrachtet es als ihre ‚Projektförderpflicht‘, diese Dreistigkeit mit Polizeigewalt durchzusetzen und zu schützen. Es wäre vielmehr die Pflicht der Bahn, die Projektplanung wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Es ist die Pflicht unserer Landesregierung, ebenso wie die Pflicht der Bundesregierung in Berlin, der Bahn nicht einfach auf Staatskosten freie Hand zu lassen. Dieser destruktive Aktivismus der Bahn muss auf Eis gelegt werden!“
Der Bauablaufplan sieht den Abriss des Südflügels erst einige Jahre nach Inbetriebnahme des Grundwassermanagements vor. Vorher kann das entstehende Brachgelände nicht sinnvoll genutzt werden. Das Grundwassermanagement ist frühestens Ende 2013 betriebsbereit, selbst wenn der geltende Baustopp bald aufgehoben werden sollte. Auch die Abholzung des Schlossgartens bringt vor Inbetriebnahme des Grundwassermanagements keinerlei Projektfortschritt. (Siehe hier)
Die eigentlich anstehenden Arbeiten – Nesenbachdüker, Technikgebäude, Grundwassermanagement – kann die Bahn allesamt nicht ausführen, da sie in einem Fall keine ausführende Baufirma findet, im anderen Fall fehlt ihr das Baurecht.