(Bonn, Stuttgart, 14.02.2012) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hat bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Überprüfung des Projektes Stuttgart 21 und des dazu gehörigen sogenannten Stresstests und der dazu im Zusammenhang stehenden Volksabstimmung auf strafrechtliche Verstöße durch verschiedene Institutionen und Personen beantragt.
Beantragt wurde weiterhin zur Vermeidung von Verdunkelung und zur Vermeidung erheblicher unnötiger Kosten die Verhängung eines absoluten Baustopps bis zur restlosen Klärung der strafrechtlichen Seite der bisherigen Projektplanung.
Das zum geschäftsführenden Vorstand des BBU gehörige Mitglied, Prof. Dr. Jürgen Rochlitz, erklärte dieses Vorgehen des BBU damit, dass sowohl bei der Schlichtung als auch bei dem durchgeführten Stresstest, wie auch im Vorfeld der Volksabstimmung mehrfach der Verdacht nahe lag, dass die positive Einschätzung des Projekts mit Hilfe von Manipulationen, Täuschungen und sogar Betrug zustande gekommen ist.
Rochlitz wörtlich: „Vor allem aber wollen wir verhindern, dass ein über fünf Milliarden teures Projekt von der DB AG weiter vorangetrieben wird,
♦ obwohl von der DB AG keine neuesten Kostenschätzungen vorliegen, die aber sicher die vorgesehene Projektgrenze von fünf Mrd. € übersteigen werden;
♦ obwohl eine Fülle von Ungereimtheiten, Täuschungen und Manipulationen das Projekt verklärt haben;
♦ obwohl eine Reihe von Planfeststellungen entweder überhaupt nicht stattgefunden haben oder – wie im Fall der gestiegenen Grundwasserentnahme – dringend erfolgen müssten wegen fehlender Umweltverträglichkeitsprüfung;
♦ obwohl ein Baurecht für das Gesamtprojekt noch in weiter Ferne liegt.“
Der BBU hat sich im Wesentlichen auf kritische Expertendarstellungen gestützt. Der Wortlaut der Strafanzeige kann auf Wunsch übermittelt werden.
Informationen über den BBU und seine weiteren Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de und telefonisch unter 0228-214032.