Netter Versuch, Gruppe 42. Aber da fehlt das Zauberwort.

Die „Gruppe 42“ in und außerhalb der Piratenpartei Deutschland veröffentlicht eine Erklärung, die „Gemeinsamkeiten der Netz- und Bürgerrechtspolitik in den Vordergrund“ stellen will, um „anderen Ländern bei diesen Themen Vorbild und Wegbereiter zu sein“. Das Ganze erweckt den Eindruck eines Marathonläufers, der sich nach mühsam errungenem Sieg über die Talkshow-Perser und Euro-Extremisten bis kurz vor die Ziellinie schleppt und sich dann doch noch in letzter Sekunde vom Durst gequält über die Seitenlinie in die Limo-Bude schmeisst.

Grundsätzlich: wer etwas macht, kann es machen, weil er das Recht dazu hat. Ansonsten handelt er als Gesetzloser mit dem Recht des Stärkeren. Gut – Militärs, Spione, Regierungen, Banken, Gangs, usw, die machen das alle so. Aber das wollen wir ja nicht. Und wir können das auch nicht, weil wir deren Macht nicht haben, weil wir sie nicht wollen. Dafür haben wir das Recht. Und das ist das Grundgesetz. Alles andere baut darauf auf.

So. Und nun Kapitel III in der „Erklärung der 42“:

„III. Die Grundrechte dürfen nicht eingeschränkt werden

Der sensible Umgang mit personenbezogenen Daten nimmt im Informationszeitalter eine immer bedeutendere Stellung ein. Dabei gilt es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren und Datensparsamkeit und Datenvermeidung zu fördern. Dafür müssen sowohl die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen, als auch in der Gesellschaft ein Bewusstsein für die Problematiken geschaffen werden.
Jedem Bürger steht ein Recht auf Anonymität im Internet zu, um sich ohne Furcht vor Repression frei äußern und bewegen zu können. Dank dieser Anonymität wird im Internet Meinungsfreiheit in einem bisher nicht gekannten Maße realisiert.
Das Ziel allen Datenschutzes ist die Ermöglichung größtmöglicher Autonomie des Menschen, über den diese Daten eine Macht haben oder haben könnten, sowie die Gewährleistung seiner Entscheidungsfreiheit darüber.

Die Grundrechte – die Gesamtheit der Menschen- und Bürgerrechte – sind das Fundament des Rechtsstaats. Sie sind unveräußerliche Abwehrrechte gegen den Staat und schützen somit vor staatlicher Willkür und Allmacht. In der Informationsgesellschaft sind über jeden Bürger immer mehr Daten im Umlauf. Damit steigt auch die Gefahr des Missbrauchs. Die Grundrechte müssen daher auch auf das Internet uneingeschränkt übertragen werden. Als Beispiel sei hier das Grundrecht auf digitale Intimsphäre (Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme) genannt, das wir explizit begrüßen. Aber auch das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind Grundrechte, welche es gilt analog wie auch digital zu verteidigen.“

Der fett markierte Satz steht für all das, was auch diese Gruppe 42 nicht kapiert, weil sie es nicht kapieren will.

1. Hier gilt das Grundgesetz. Sonst gar nix. (Bereits in Artikel 1 Grundgesetz wird explizit darauf verwiesen, daß sich das Deutsche Volk zu den „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ bekennt.)

2. Das Grundgesetz Artikel 1 bis 19: Das sind die Grundrechte. Das sind die Grundrechte und nicht „die Gesamtheit der Menschen- und Bürgerrechte“.

Entweder man tritt für die Grundrechte ein oder nicht. Wenn man es tut, muss man wissen, was das ist. Und dann muss man reden wie ein Anwalt und kein esoterisches Blabla absondern und dabei peinlich darauf achten, daß das Wort „Grundgesetz“ oder „Verfassung“ oder „Republik“ nirgendwo auftaucht.

Grundgesetz – ja oder nein. Beantwortete die Frage, oder lasst es. Lasst Ihr es, stellt Ihr unsere Grundrechte weiterhin in Frage, wie die Piratenpartei Deutschland insgesamt, die auf ihrem Bundesparteitag eine „europäische Verfassung“ ins Spiel gebracht hat, kurz nachdem die Grünen auf ihrem Bundesparteitag das Grundgesetz als „offene Frage“ bezeichnet und ihrerseits eine „neue Verfassung“ ins Spiel gebracht haben, deren Ziel die „stärkere Integration Deutschlands in der Europäischen Union“ sein solle, weil das Grundgesetz ja nicht „europatauglich“ sei.

Ergo bleibt auch mit der „Erklärung der 42“ die Piratenpartei Deutschland, wie die Grünen und aller anderen Parteien die das Grundgesetz ersetzen, abschaffen, austauschen wollen, der objektive Gegner dieser Republik, ihres Grundgesetzes, den darin enthaltenen Grundrechten aller Staatsbürger, damit der Gegner aller Bürgerrechtler und damit auch unserer.

Es fehlt weiterhin eine ganz normale Partei, die das Grundgesetz nicht in Frage stellt. Und auch nicht versucht, sich in irgendwelchem Geschwafel um die Frage um die einzig relevante Frage herum drückt, die vor allen anderen kommt: Grundgesetz – Ja oder Nein?

Also, setzen. Nächster Versuch.

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