Heute hat das Bundesverfassungsgericht in Urteil 2 BvE 8/11 geurteilt, daß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG) die Abgeordneten des Bundestages „in ihren Rechten aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes“ verletzt“. Die Verfassungsrichter des 2. Senats unter Andreas Vosskuhle sahen darin aber einstimmig keinen Grund, das Gesetz oder auch nur § 3 Absatz 3 StabMechG als verfassungswidrig zu erkennen. Karlsruhe ordnete lediglich eine andere Auslegung des Gesetzes an. Damit ist, entgegen dem Tenor in der Berichterstattung, auch das EFSF-Geheimgremium des Bundestags keineswegs aufgehoben. Es muss lediglich unter Berücksichtigung rudimentärster parlamentarisch-demokratischer Gesichtspunkte neu gewählt werden.
Den Gipfel dieser Schmierenkomödie, stümperhaft geschauspielert vom Abfall einer Generation in allen Schlüsselpositionen der Republik, markierte wieder einmal die Leichenfraktion des Bundestages. Gregor Gysi bei seiner heutigen Pressekonferenz (Audiomitschnitt):
„Also ich glaube, das Bundesverfassungsgericht hat der Koalition heute schlicht und einfach im Fach Demokratie die Note, na, ich würde mal sagen, fünf gegeben. Einen kleinen Teil haben sie ja noch stehen gelassen. Aber den Rest haben sie als verfassungswidrig bezeichnet.“
Das haben sie nicht. Im Gegenteil heisst es diesbezüglich in folgenden Auszug aus dem Urteil ausdrücklich:
„Zur Verfassungswidrigkeit von § 3 Abs. 3 Satz 2 StabMechG und einer daraus folgenden Verletzung von Rechten der Antragsteller führt dies jedoch nicht.„
In der Pressemitteilung wird, im Gegensatz zum Urteil, deutlicher gemacht:
„Dies führt jedoch nicht zur Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Vorschrift selbst.“
Der Rechtsanwalt Dr. Gregor Gysi weiter:
„Die Koalition muss nachsitzen. Von Anfang an haben wir gesagt, daß das Gremium zur Kontrolle des sogenannten Rettungsschirms natürlich nicht auf diese Art und Weise zusammengesetzt werden darf, viel zu klein, nur geheim tagend. Das heisst ja, daß das Parlament in Wirklichkeit draußen ist.“
Auszug aus dem Urteil:
„Der Deutsche Bundestag hat die Mitglieder des Sondergremiums in seiner 135. Sitzung am 26. Oktober 2011 auf der Grundlage eines von allen Fraktionen eingebrachten Wahlvorschlags (BTDrucks 17/7454) einstimmig gewählt (vgl. Stenographischer Bericht, Plenarprotokoll 17/135, S. 15976 A).“
Bereits im September hatten alle Parteien des Bundestages die Errichtung dieses Geheimgremiums geplant. (20.September, Das neue Parlament des Kapitals, 20.September)
Am 16. Oktober wurde ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages bekannt, welches besagte, daß das geplante EFSF-Geheimgremium gegen das Grundgesetz verstößt.
Am 26. Oktober wählte der Bundestag auf der Grundlage eines von allen Fraktionen eingebrachten Wahlvorschlags einstimmig folgende Mitglieder in das EFSF-Sonderparlament:
– Norbert Barthle (CDU/CSU)
– Bartholomäus Kalb (CDU/CSU)
– Michael Stübgen (CDU/CSU)
– Lothar Binding (SPD)
– Carsten Schneider (SPD)
– Otto Fricke (FDP)
– Michael Link (FDP)
– Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen)
– Dietmar Bartsch (Die Linke)
Am 28. Oktober setzte das Bundesverfassungsgericht nach einer Organklage von MdB Swen Schulz und MdB Peter Danckert das Geheimgremium außer Kraft, quasi in letzter Sekunde, noch bevor es sich am gleichen Tag konstituiert hätte. (Bundesverfassungsgericht setzt EFSF-Sonderparlament im Bundestag außer Kraft)
Bundesverfassungsgericht, Bundesregierung, Bundestag, Leichenfraktion, Dr. Gregor Gysi:
Note Neun. Setzen. Schnauze halten. Einfach nur die Schnauze halten.