Hintergrund: Merkel hat vorsätzlich einen verfassungswidrigen „Fiskalpakt“ unterschrieben und verlangt jetzt die Grundgesetz-„Anpassung“ Ackermanns
Da die seit längerer Zeit zu Irrationalisierungskampagnen eskalierten Desinformationskampagnen von Informationsindustrie und Staatssendern bei nahezu allen Löcher gerissen haben, fangen wir heute Morgen mal mit der Erklärung davon an, was eine Verfassung ist und was Recht und wie das alles funktioniert.
1. Da gibt es eine Verfassung. Das ist in der Republik Deutschland das Grundgesetz.
2. Da gibt es Recht. Im Allgemeinen eine Ansammlung von Gesetzen. Diese dürfen der Verfassung nicht zuwiderlaufen. Ob sie das tun, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
3. Gesetze macht der Bundestag. Der Gesetzgeber (Legislative) ist das Parlament.
4. Dann gibt es da einzelne staatliche Repräsentanten im Ausführenden Staat (Exekutive). Diese setzen Gesetze um. Bei grundlegend monarchistisch überzeugten Personen werden diese ausführenden Personen mit dem Staat selbst, dem Gesetzgeber oder noch schlimmer, mit der Republik und ihrer Verfassung verwechselt.
5. Und jetzt langsam lesen und versuchen zu verstehen: Eine Verfassung ändert sich nicht dadurch, daß man sie bricht.
Was hat Merkel also vorgestern in Brüssel getan? Sie hat bewusst einen verfassungswidrigen internationalen Vertrag unterzeichnet. Nun will sie, daß für ihren Verfassungsbruch das Grundgesetz geändert wird.
Der Fiskalpakt kann nicht „mit Zwei-Drittel-Mehrheit“ durch Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Weil er verfassungswidrig ist, kann er überhaupt nicht beschlossen werden. Er hätte überhaupt nicht unterschrieben werden dürfen durch die Kanzlerin (wie immer erzählen sämtliche Organe der Informationsindustrie und Staatsmedien dazu nur Dreck).
Wenn man also ums Verrecken dieses „Spardiktat“ (Selbstbezeichnung durch die Antidemokraten) gegen Deutschland haben will, was unser Parlament entmachtet, die Gewaltenteilung aufhebt und einem Staatsstreich gleichkommt, müsste man zuerst die Verfassung ändern. Und das müsste mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat geschehen.
Und dem müsste das Bundesverfassungsgericht zustimmen, das in seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag vom 30. Juni 2009 ausdrücklich feststellte, daß die „Europäische Union“ (und ihre damaligen Regierungsrats- bzw. Ministerratsmitglieder Angela Merkel, Frank-Walter Steinmeier, Sigmar Gabriel, Wolfgang Schäuble, etc) über keine „Kompetenz-Kompetenz“ verfügt und „Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG die äußerste Grenze der Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland an der europäischen Integration“ beinhaltet.
Und erst dann, wenn sie alle, alle ihrer eigenen Entmachtung zugestimmt hätten, im Bundestag, im Bundesrat, und in Karlsruhe entgegen aller Urteile und entgegen Art. 23 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (also 79 Abs. 2 und 3, also Artikel 1 und Artikel 20 Grundgesetz) den Staatsstreich vollzogen hätten, dann hätte die Kanzlerin die Kompetenz, für die nicht mehr souveräne Republik einen solchen internationalen Vertrag zu unterschreiben.
Merkel hat mit stillschweigender Zustimmung aller Antidemokraten in Regierung, Parlament und Verfassungsgericht einen verfassungswidrigen Vertrag unterschrieben und versucht nun mit deren Hilfe nachträglich schnell die Verfassung an das eigene Handeln anzupassen. Sie und die „Opposition“ aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Leichenfraktion Dr. Gregor Gysis, folgt damit wie üblich ihrem Mann mit der Fernbedienung, Josef Ackermann, dem Repräsentanten des internationalen Finanzkartells „Institute of International Finance“ (IIF), der rein zufällig genau das vor ein paar Tagen gefordert hat. (29. Februar, Ackermann fordert Verfassungen des EU-Staatenbundes Euro-Finanzsystem “anzupassen”)
Um ihr Handeln irgendwie zu rechtfertigen versucht sich die Bundesregierung auf folgende Konstruktion rauszureden:
„Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat sich die Bundesregierung intern darauf verständigt, den Fiskalpakt nach Artikel 23 des Grundgesetzes umzusetzen, in dem es um europäische Vertragsfragen geht. Der Pakt ist bislang ein Abkommen der einzelnen Regierungen, soll aber nach fünf Jahren in die EU-Verträge überführt werden.“
Die Änderung des EU-Vertrages gescheitert, schließt die Merkel-Regierung nun mit 25 Staaten einen ganz normalen internationalen Vertrag und sagt, jaja, in fünf Jahren unterschreiben Großbritannien und Tschechien ganz sicher doch noch den Fiskalpakt und dann wird noch entsprechend der EU-Vertrag geändert. Was für eine Farce.
Noch einmal: Dieser „Fiskalpakt“, dieses „Spardiktat“ ist zahn- und bedeutungslos. Er verstößt gegen das Grundgesetz. Und um dieses geht es, wieder einmal, jeden Tag.
Die Nomenklatura aus sämtlichen etablierten Parteien, als Fußtruppen der Banker unter derem Kommando agierend, ist auf Befehl des Finanzkartells vorwärts gerückt, wurde strategisch eingekreist, ist in die Falle gelaufen und geht nun weiter vor nach der Methode „Augen bleiben zu und irgendwie da durch, wo es nicht durch geht“.
Wieder laufen die Antidemokraten gegen die Wand des Grundgesetzes. Und mit großen Augen daran herunter.
Westen? Osten? Europa?
In Deutschland nichts Neues.
(…)
03.03.2012 DER VERFALL DER “EUROPÄISCHEN UNION” (IX): Wie erwartet – Antidemokraten fordern EU-Präsidenten und “europäische Verfassung”
Nichts Neues. Westerwelle, der wie alle hochrangigen ausführenden Funktionäre der antidemokratischen Nomenklatura in Deutschland und Europa seine Partei als Manövriermasse benutzt und jederzeit bereit ist diese für Pläne auf geostrategischer Ebene über die Klinge springen zu lassen, wagt sich heute als opferwillige Tontaube in unser Minenfeld. Das ist alles.