Der ESM-Gesetzentwurf
Hier der heute von der Bundesregierung beschlossene „Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus“. Er enthält zwar noch keine Regelung der „Parlamentsbeteiligung“ in der parlamentarischen Demokratie (schönen Gruß an das „Handelsblatt“, dem der Entwurf „vorliegt“), aber nichtsdestrotz einen entscheidenden Passus, der bereits einen fundamentalen Umbruch in den bisherigen Planungen zur Zerschlagung der europäischen Demokratien darstellt: sämtliche relevanten strategischen Änderungen (korrigiert) dieser geplanten internationalen Finanzinstitution bedürfen selbst nach diesem vorläufigen Regierungsentwurf eines Gesetzes der Republik Deutschland.
Im Klartext: ohne den Bundestag (und damit gegen das Grundgesetz) geht gar nichts, durch wen oder welche Macht auch immer.
Der entscheidende Passus im ESM-Gesetzentwurf, Artikel 2, Absatz 2:
„Der deutsche Gouverneur im Gouverneursrat des Europäischen Stabilitätsmechanismus und im Falle einer Delegation der Entscheidung nach Artikel 5 Absatz 6 lit. m) des Vertrags der deutsche Direktor im Direktorium des Europäischen Stabilitätsmechanismus dürfen einem Beschlussvorschlag zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Artikel 19 des Vertrags nur zustimmen oder sich bei der Abstimmung über einen solchen Beschlussvorschlag der Stimme enthalten, wenn hierzu zuvor durch Bundesgesetz ermächtigt wurde.“
Bitte, keine Ursache. Das werden Sie jetzt nicht verstehen, aber das müssen Sie auch nicht. Seien Sie mal weiter zu doof für die Demokratie, Hauptsache, Sie behalten Sie.
Übrigens: es hat mich ca. 30 Sekunden gekostet diesen Gesetzentwurf im Internet zu finden. Rätseln Sie mal weiter, wie ich das gemacht habe und alles andere auch. Ich mach solange weiter.