Bundestag: Änderung von EU-Vertrag, Fiskalpakt und ESM-Installation in erster Lesung

Fiskalpakt, „Europäischer Stabilitätsmechanismus“ ESM und Änderung von Artikel 136 EU-Vertrag in erster Lesung im Parlament.

Heute werden im Bundestag nicht nur der Fiskalpakt, die Installation der internationalen Finanzorganisation „Europäischer Stabilitätsmechanismus“ ESM, sondern auch eine entscheidende Änderung des EU-Vertrags behandelt, namentlich Artikel 136 vom „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“.

Am 25. März 2011, im Schatten des Libyen-Krieges, der verheerenden Folgen der Flutkatastrophe in Japan, sowie der monatelangen Panik um kommende Teilvollverstandskernschmelzen im Atomkraftwerk von Fukushima, beschloss der „Europäische Rat“ („EU-Gipfel“) der „Europäischen Union“, daß Artikel 136 des EU-Vertrags folgender Absatz angefügt wird:

„Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insge­samt zu wahren. Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen.“

Der damalige EU-Ratsbeschluss, der für sich erst einmal in der Luft hing und ohne die Zustimmung der Parlamente in den Demokratien des EU-Staatenbundes gar nichts war, formulierte, aufbauend auf dieser vereinbarten Änderung des Vertrags über die eigene Arbeitsweise, das Vorhaben über die Installation eines „Europäischen Stabilisierungsmechanismus“ ESM.

Bereits einen Tag vor diesem Beschluss des obersten EU-Rates schickte die Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing am 24. März 2011 den Entwurf einer Verfassungsklage gegen die Umsetzung dieses Beschlusses an eine Reihe von etablierten und unabhängigen Medien (darunter Radio Utopie), sowie an den damaligen Bundespräsidenten. In einer Veröffentlichung umschrieb Sarah Luzia Hassel-Reusing, die bereits mehrfach in Karlsruhe gegen verfassungswidrige Ermächtigungen von Finanzsystemen und EU-Räten über die Republik geklagt hatte, daß der Wortlaut dieser geplanten EU-Vertragsänderung eine „extrem weitreichende, selbst durch die Methode der einschränkenden verfassungskonformen Interpretation nicht eingrenzbare, Blankett-Ermächtigung für Mechanismen im Namen der Stabilität des Euro-Währungsgebietes“ beinhaltet. (27. März 2011, EU-Vertragsänderung (Art. 136 Abs. 3 AEUV) gefährdet Demokratie und Menschenwürde)

Heute nun wird neben dem von der Regierung Merkel-Schäuble unterzeichneten Fiskalpakt (einem rechtsunwirksamen Bluff, dessen Durchwinken sich absehbar bis nach den französischen Präsidentschaftswahlen verzögern wird, wonach er sowieso neu verhandelt werden wird) eben diese Änderung des EU-Vertrags behandelt.

Im von CDU, CSU und FDP eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist“ heisst es:

„Der Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, bedarf nach § 2 des Integrationsverantwortungsgesetzes (IntVG) der Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland durch ein Gesetz gemäß Artikel 23 Absatz 1 des Grundgesetzes mit Zustimmung des Bundesrates. Zudem findet Artikel 59 Absatz 1 des Grundgesetzes Anwendung.“

Artikel 59 Absatz 1 Grundgesetz lautet wie folgt:

Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten. Er beglaubigt und empfängt die Gesandten.“

Man kann angesichts der seltsam unverhältnismäßig betriebenen Absetzung des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff und dessen Ersatz durch Joachim Gauck durchaus einen Zusammenhang mit der notwendigen Unterschrift des Präsidenten unter dieses EU-Vertragsänderungsgesetz sehen. Anzunehmen ist, daß die sogenannte „Opposition“ aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen (die morgen in aller Stille zusammen mit den Regierungsabgeordneten eine Verfassungsänderung hinsichtlich des Klagerechts von Bürgern und Abgeordneten in Karlsruhe einbringen wird) die EU-Vertragsänderung ohne viel Federlesens abnicken wird.

Zum Einbringen des ESM-Entwurf leistet sich das allerwerteste Parlament, daß die Deutschen seit dem Faschismus je gesehen haben, eine weitere unerträgliche Posse. Der eingebrachte Gesetzentwurf (zum ESM-Finanzierungsgesetz) enthält an der entscheidenden Stelle, nämlich der „Parlamentsbeteiligung“ des Parlaments an der parlamentarischen Demokratie, lediglich drei kleine Pünktchen. Der Verfassungsblog schrieb bereits heute morgen dazu, später stellte die „Süddeutsche“ dann endlich die betreffenden Zitate von Verfassungsrechtlern online:

„‚Der Entwurf zum ESM-Finanzierungsgesetz ist unvollständig. Er dürfte folglich gar nicht gelesen werden‘, urteilt Christoph Degenhart, Staatsrechtsprofessor an der Universität Leipzig. Er steht mit seiner Einschätzung nicht allein. ‚Ich halte dieses Gesetz nicht für verfassungskonform eingebracht. Der Entwurf lässt bewusst Lücken in wesentlichen Punkten und das verletzt Vorschriften über das Gesetzgebungsverfahren im Grundgesetz‘, meint Hanno Kube, Professor für Öffentliches Recht an der Universität in Mainz.“

An der nun laufenden Bundestagsdebatte, die in jeder Hinsicht einen geradezu entsetzlichen Realitätsverlust der elitären Monetärdenker und überzeugten Antidemokraten in den sogenannten „pro-europäischen“ Einheitsparteien unseres Parlaments widerspiegelt, kann man ablesen, daß die Abgeordneten des Bundestages als selbstempfundene Vertrauensgeber der Kapitalmärkte bis auf den Versuch unsere Republik zu entkernen, zu zersetzen und letztlich in „Vereinigte Staaten von Europa“ zu überführen jede andere Tätigkeit eingestellt haben.

Das gilt nicht für das Volk, das mit diesem Parlament und seinem Putschversuch gegen die Republik nichts mehr zu schaffen haben will.

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