Die Eurotheoretiker

ESM-Finanzierungsgesetz: „Mittelbare finanzielle Auswirkungen nicht bezifferbar“

Die im Bundestag vertretenen Parteien FDP, CDU und CSU haben, unter bereits angekündigter Unterstützung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, zur Installation einer internationalen Finazkontrollorganisation „Europäischer Stabilitätsmechanismus“ ESM nicht einen, sondern drei Gesetzentwürfe eingebracht.

Nr.1, Drucksache 17/9046: Den „Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus“. Dieser bestätigt im Wesentlichen die bereits erfolgte Unterschrift von Kanzlerin Angela Merkel unter den Vertrag.

Nr.2, Drucksache 17/9049: den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes“. Dieser enthält in § 4b „Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger“ in Absatz 1 Satz 9 die äußerst bemerkenswerte Option der „Änderung des Gerichtsstands, sofern in den Emissionsbedingungen ein ausländischer Gerichtsstand
vereinbart wurde.“

Nr.3, Drucksache 17/9048: Den „Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus“, das ESM-Finanzierungsgesetz / ESMFinG.

Im ESM-Finanzierungsgesetz § 1 „Übernahme des deutschen Anteils am Stammkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus“ heisst es nun:

„(1) Zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Beitritt zum Europäischen Stabilitätsmechanismus beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland am Gesamtbetrag des einzuzahlenden Kapitals des Europäischen Stabilitätsmechanismus in Höhe von 80 Milliarden Euro mit einem Betrag in Höhe von 21,71712 Milliarden Euro sowie am Gesamtbetrag des abrufbaren Kapitals des Europäischen Stabilitätsmechanismus in Höhe von 620 Milliarden Euro mit einem Betrag in Höhe von 168,30768 Milliarden Euro.

(2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, für das abrufbare Kapital in Höhe von 168,30768 Milliarden Euro Gewährleistungen zu übernehmen. Zahlungen auf das abrufbare Kapital sind im Rahmen des Bundeshaushalts zu leisten.“

Wie bereits erwähnt, sind im Gesetzentwurf unter Paragraph 3 „Beteiligungsrechte“ des Parlaments in Sachen Haushaltsbudget (zum Entsetzen nicht nur von Verfassungsrechtlern) bislang lediglich drei kleine Pünktchen zu finden. Auch wurde bereits vor der ersten Lesung der ESM-Gesetze schon beschlossen, daß das Zugriff der geplanten internationalen Finanzkontrollorganisation auf die Staatsfinanzen der Unterzeichnerstaaten massiv erhöht werden soll. Aus CDU-Kreisen erfuhren die „Deutschen Mittelstands-Nachrichten“, daß Finanzminister Schäuble vor seiner Abreise zur morgigen Konferenz der Eurogruppe bereits von seiner Rote-Backen-Fraktion CDU/CSU die Zustimmung für staatliche „Rettungsschirme“ des Euro-Finanzsystems in Höhe von einer Billion Euro bekommen hat. Dies betrifft nicht nur den ESM, sondern auch die bereits vor ihrer Gründung vom Bundestag am 21. Mai 2010 mit einem Blanko-Scheck in Höhe von 123 Milliarden Euro (plus 20 Prozent) ausgestattete luxemburgische Aktiengesellschaft EFSF.

Der Finanzminister der Grande Banque Societe Generale, Francois Baronin (nebenberuflich immer noch pro-euro-europäischer Staatsbediensteter seiner finanziellen Besatzungszone), wusste denn auch gleich mit durchaus passablen Vergleichen zwischen den Vorstellungen seiner Vorgesetzten und den Auswirkungen friedensschaffender Maßnahmen zu glänzen:

„Der Schutzschirm ist ein bisschen so wie die Atomwaffe im militärischen Bereich. Es ist dafür gemacht, nicht eingesetzt zu werden, das ist Abschreckung.“

Abschreckung. Genau das richtige Stichwort. Wir schauen in den Entwurf vom ESM-Finanzierungsgesetz. Was sehen wir da unter Punkt D?

Die mittelbaren finanziellen Auswirkungen sind nicht bezifferbar.

Was für eine glänzende Bilanz der Eurotheoretiker nach ihrem jahrelangen Vormarsch. Fehlt nur noch daß irgendjemand sich die Krone aufsetzt und mit roter Birne brüllt: „DER EURO BIN ICH“. Dann hätten wir endlich alle beisammen in Deutschland.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert