Am 22. März beschloss im Bundestag der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (Geschäftsordnungs-Ausschuss) nach einer „Prüfbitte“ des Ältestenrats eine äußerst weitreichende Änderung der Geschäftsordnung im Bundestag. Diese soll am 26. April im Bundestag abgesegnet werden. Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler hat bereits eine Verfassungsklage dagegen angekündigt. (6. April, Gauweiler zieht gegen Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages nach Karlsruhe)
Neben einer Einschränkung des Rederechts von Bundestagsabgeordneten hätte die Änderung auch Rückwirkung auf Verfassungsrecht. Artikel 93 Grundgesetz definiert neben dem Klagerecht von Staatsbürgern und Abgeordneten vor dem Bundesverfassungsgericht u.a. auch, daß Karlsruhe über die Auslegung des Grundgesetzes “aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter” entscheidet, “die durch dieses Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind”.
Rein zufallspraktisch, nicht theoretisch, versuchte vor wenigen Tagen der Bundestag in einem gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU und CSU (unter lautem Schweigen der Linksfraktion) Artikel 93 Grundgesetz zu ändern und setzte für Freitag, den 30. März die erste Lesung eines entsprechenden Gesetzentwurfs auf die Tagesordnung. Am Donnerstag vor der angesetzten Lesung war dort der Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung immer noch nicht veröffentlicht. Nach einem Bericht von Radio Utopie wurde schließlich am Donnerstag Mittag die Verfassungsänderung wieder von der Tagesordnung abgesetzt. (29. März, Antrag auf Verfassungsänderung im Bundestag)
Auf Anfrage erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Volker Beck, auf Facebook, der mittlerweile abgesetzte Antrag habe eine Ergänzung von Artikel 93 Grundgesetz mit einem Absatz 4c gehabt, der “Beschwerden von Vereinigungen gegen ihre Nichtanerkennung für die Wahl zum Bundestag” möglich machen solle. Diese Darstellung wiederholte Beck auch auf seinem Twitter-Account.
Einen Grund für das ominöse Prozedere der versuchten Verfassungsänderung durch fast alle Fraktionen des Bundestages nannte Beck nicht. Ebenso wenig für die plötzliche Absetzung des Antrags nach dessen Bekanntwerden.
Auf eine noch am Donnerstag (29.03.) erfolgte Anfrage der „Deutschen Mittelstands-Nachrichten“ nach dem Grund für die Absetzung des Verfassungsänderungsgesetzes von der Tagesordnung, erklärte die Pressestelle des Parlaments, daß “möglicherweise vorher noch weitere Beratungen notwendig seien”.
Der einflussreiche “Ältestenrat”, der sich keineswegs nur aus älteren Herr- und Damenschaften zusammensetzt, ist für die “inneren Angelegenheiten” des Bundestages zuständig. Darunter fallen u.a. die Tagesordnung und die Internet-Präsenz.
Die Mehrheit der Mitglieder im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sitzt auch im Ältestenrat. Dem Ältestenrat, der sich aus Vertretern aller im Bundestag vertretenen Parteien zusammensetzt, gibt wiederum die Geschäftsordnung des Bundestages äußerst weitreichende Kompetenzen, gerade was die so wichtigen Ausschüsse des Bundestages angeht:
„Die Vorsitzenden der Ausschüsse werden nicht von den Mitgliedern gewählt, sondern auf Vorschlag derjenigen Fraktion bestimmt, der nach den Vereinbarungen im Ältestenrat das Recht zusteht, den Kandidaten für den Ausschussvorsitz zu benennen. Die einzelnen Ausschüsse haben auch kein Recht, sich eine eigene Geschäftsordnung zu geben.“
Am gleichen Tag des Beschlusses vom Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur weitreichenden Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments, am 22. März, befasste sich der Ältestenrat mit den Zustimmungsgesetzen zum Fiskalpakt und zum Vertrag über die Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). (2. April, Bundestag: Parteien versuchen Einschränkung der Rechte von Abgeordneten und Parlament)
Immerhin brachte uns das bisschen Presse bei antideutschen und antidemokratischen GenossInnen von der anderen Feldpoststelle den Ruf ein, die „Retter des Grundgesetzes“ zu sein. Vielen Dank, nichts ehrt uns mehr.
Heute nun berichtet die „Süddeutsche“, daß ihr der „einschlägige Entwurf des Sekretariats des Geschäftsordnungsausschusses“, also der Beschluss des Geschäftsordnungs-Ausschusses vom 22. März vorliegt, der am 26. April durch den Bundestag gewunken werden soll. Dieser ist, surprise, surprise, auf der betreffenden Tagesordnung (zuständig: Ältestenrat) der Internet-Präsenz des Bundestages (zuständig: Ältestenrat) noch nicht veröffentlicht.
Der Änderungsentwurf sieht laut SZ eine ganze Reihe von Änderungen vor, welche den „Bundestag vollends zu einem Operationsfeld der Fraktionsmeinungen“ machen würden. Der Bundestagspräsident, derzeit Norbert Lammert, soll u.a. zukünftig alle Fraktionen, also deren „Führungen“, informieren und deren Stellungnahmen einholen, bevor wiederum er gnädig einem frei gewählten Volksvertretern das Wort erteilen darf.
Dieser Versuch, unsere Demokratie noch weiter in den Dreck zu reiten, als es die etablierten Parteien in ihrem 20 Jahre durchgängig ungebrochenen Kartell bereits geschafft haben, kommt keineswegs überraschend. Er ist lediglich eine konsequente Fortsetzung. Der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker im Juli 1992 über SPD, CDU, CSU, FDP, Grüne und PDS (seit 2007 „Linkspartei.PDS“, später „Die Linke“):
„Richard von Weizsäcker nimmt mit Blick auf die Parteien kein Blatt vor den Mund. Sie seien machtversessen und machtvergessen zugleich, sagte der Bundespräsident im Gespräch mit Gunter Hofmann und Werner A. Perger. Sie hätten ihren Einfluß weit über das Maß hinaus ausgedehnt, das der Artikel 21 des Grundgesetzes ihnen einräume. Sie versuchten überall — nicht nur in den öffentlich-rechtlichen Medien — bestimmenden Einfluß zu nehmen. (..)
Ihre Utopie sei der Status quo, ein Leben auf Kosten der Zukunft, um sich die Gegenwart zu erleichtern. Außerdem hätten sie die Kontrolle der Exekutive durch das Parlament außer Kraft gesetzt, der Gedanke, eine solche Kontrolle fände statt, sei geradezu herzbewegend.“
Im Bericht der „Süddeutschen“ vom heutigen Tage mutet denn auch nur ein einziges Detail ziemlich merkwürdig an. Die SZ über den Beschluss vom 22. März:
„Grüne und Linke haben im Geschäftsordnungsausschuss dagegen gestimmt.“
Wenn dem so ist – woran hat man das seither gemerkt? Diese Pressemitteilung der bekanntesten Leichenfraktion der Republik vom 22. März, „Viel reden hilft nicht, gleiche Rechte schon“, könnte rein von der Überschrift zwar dafür prädestiniert sein. Ist sie aber nicht. Auch auf der Seite der immer gut an der Leine geführten Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag findet sich kein Sterbenswörtchen über den, laut SZ, so mutigen, edlen, entschlossenen und tapferen Widerstand gegen die Fortsetzung der seit 20 Jahre betriebenen Sabotage unserer Demokratie.
Wie kommt das? Schämen sich Partei-Linke und Grüne ihrer guten Taten? Haben sie vielleicht einen Opferkomplex? Vertragen sie kein Lob, sind sie einfach zu schüchtern und können sich nicht durchsetzen? Ohh.. das tut uns aber leid. Da müssen wir was machen. Sie wollen es doch auch.
Loben und preisen wir also die Superdemokraten der Parteien Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, überwerfen wir sie mit Superwährung, im Klub der Super-Europäer, seien wir superfroh, daß sie im Superparlament Bundestag sitzen und schalten wir – ganz entspannt – wieder den Volksempfänger an.
NEIN! NICHT DEN! DEN FERNSEHER! *puh*