Bundesparteitag der Piratenpartei: Bekenntnis zum Grundgesetz ins Grundsatzprogramm
Am 28./29. April hält die Piratenpartei Deutschland in den Holstenhallen von Neumünster ihren Bundesparteitag ab. Für diesen liegt nun der Antrag auf Übernahme von Punkt 1 des Wahlkampfprogramms aus 2009 in das Grundsatzprogramm der Piratenpartei vor. Antragstitel: Bekenntnis zum Grundgesetz ins Grundsatzprogramm.
Der Antragstext:
Der Bundesparteitag möge folgendes Kapitel direkt hinter der Präambel in das Grundsatzprogramm einfügen:
Grundgesetz bewahren
Für Menschenrechte kämpfen
Die grundlegenden Rechte jedes einzelnen Menschen sind das höchste Gut und Ausdruck unserer Menschlichkeit. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, beschlossen und anerkannt von den Staaten der Vereinten Nationen, stellt dabei die umfassende und allgemein anerkannte Sammlung dieser Rechte dar. Die dort genannten Rechte sind unteilbar und gelten für jeden Menschen gleichermaßen, unabhängig von seiner Herkunft, seiner Religion, seinem Geschlecht, seiner Kultur oder anderer Merkmale. Jeder Mensch muss sich frei entfalten können, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Jede Diskriminierung ist abzulehnen. Wir kämpfen dafür, die Menschenrechte national wie international durchzusetzen.
Das Grundgesetz bewahren, Bürgerrechte verteidigen
Gemeinsam mit den Menschenrechten bilden die Bürgerrechte die Grundrechte der Bürger, die sich im deutschen Staat zusammengefunden haben. Wir stehen hinter dem Grundgesetz in der grundsätzlichen Form, wie es unsere Gründungsvater 1949 ausgearbeitet haben. Insbesondere lehnen wir Änderungen an dem die Grundrechte umfassenden ersten Abschnitt (Art.1 bis 19) kategorisch ab, da die Vergangenheit gezeigt hat, dass diese immer nur zu einem Abbau von Bürgerrechten führen. Die Piratenpartei setzt sich für einen stärkeren Schutz und eine stärkere Beachtung der Grundrechte ein und will die Bürgerrechte insbesondere auch gegenüber dem sie bedrohenden Staat bzw. dessen Einrichtungen verteidigen.
Die Begründung des Antrags:
Es hat sich gezeigt, daß das klare Bekenntnis der Piraten zu den Grundrechten im Grundgesetz noch nicht jedem klar ist. Um dies ganz definitiv festzustellen und damit Bundesschiedsgericht und AG Recht jetzt und in Zukunft zu entlasten, ist es sinnvoll, das Kapitel Grundgesetz bewahren aus dem Wahlprogramm 2009 an erster Stelle ins Grundsatzprogramm aufzunehmen.
Die Position ist wichtig, damit der Stellenwert eines Bekenntnisses zu Menschen- wie Bürgerrechten für eine sozialliberale Bürgerrechtspartei für jedes Mitglied klar und deutlich wird.
In folgenden Parteitagen können Verbesserungen der Formulierung erfolgen.
Unabhängig von der Formulierung oder gar Annahme dieses Antrages sind die Art. 1&20 des GG unveränderlich, der Wesensgehalt der Art. 2-19 ebenso. Dem widersprechende Anträge gleich welcher Art zeugen im schlimmsten Fall von verfassungswidrigen Bestrebungen, im besten von Inkompetenz.
(…)
05.04.2012 Aufstand der (Demokratie-) Fähigen: Auch in der Piratenpartei?
Nun stellt sich die Frage – ist wenigstens die Piratenpartei Deutschlands fähig zu Grundgesetz, Republik und Demokratie? Wollen die Piraten das überhaupt sein? Oder wollen auch sie nur noch aus einem einzigen Grund in den Bundestag einziehen, nämlich um diesen zu entmachten, das Grundgesetz zu stürzen und die vom internationalen Finanzkartell IIF und dessen kleinem Laufbürschen Wolfgang Schäuble geforderten Finanzräte von Bankern über die europäischen Länder zu installieren ?