Werden Stuttgart 21-Gegner und Gegnerinnen für Zivilcourage bestraft?

Heute finden zwei Verhandlungen gegen Stuttgart 21-Gegner vor dem Amtsgericht in Stuttgart statt. Um 11 Uhr steht Dr. Elvira Weißmann und um 15.15 Uhr Sieghard Hantschel vor Gericht. Ihnen wird zur Last gelegt, am 15.02.12 sich nicht unverzüglich aus einer aufgelösten Versammlung entfernt zu haben.

In der Nacht vom 14. auf den 15. Februar haben 2.000 Parkbesetzer und Parkbesetzerinnen verhindern wollen, dass weitere Bäume für Stuttgart 21 gefällt werden. „Die Öffentlichkeit wurde zu keinem Zeitpunkt darüber informiert, dass grundlegende Planfeststellungen für das Projekt ausstehen, Unklarheit über Kosten und Risiken herrscht. Diese Aktion des zivilen Ungehorsam hat den Schlossgarten wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, die jetzt sehen kann, dass zwischen der Räumung und der heutigen Verhandlung keinerlei Baufortschritt zu verzeichnen ist,“ sagt Parkschützerin Dr. Elvira Weißmann.

Eigentlich sollten heute vier Verhandlungen stattfinden, doch das Amtsgericht hat zwei Verhandlungstermine kurzfristig verschoben. „Ich habe gestern, einen Tag, vor dem Verhandlungstermin die Umladung zugestellt bekommen. Das Durcheinander vor Gericht wird mit solchen Aktionen bestätigt“, sagt Andrea Schmidt.

Am Verwaltungsgericht Stuttgart läuft das Verfahren noch, indem die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart überprüft wird. Aufgrund der Allgemeinverfügung, die ein Betretungsverbot für den Schlossgarten enthält, ist am 15.02.2012 die Versammlung aufgelöst worden. Doch die Justiz am Amtsgericht verurteilt schon mal.
„Bei den heutigen Verhandlungen steht unter anderem das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zur Disposition. Mit solchen Betretungsverboten, wie auch in Frankfurt, wird bundesweit dieses Grundrecht massiv beschnitten, um Protest zu unterdrücken und zu kriminalisieren,“ sagt Andrea Schmidt.

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