Prof. Dr. Peter Michael Huber: Am 19. September 2011 Stichwortgeber für eine „revolutionäre“ Idee.
Mit seinem Interview vom 19. September 2011 in der Süddeutschen Zeitung war Prof. Dr. Peter Michael Huber, Richter im 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts, Stichwortgeber für die „revolutionäre“ Idee, das Volk abstimmen zu lassen über ein neues Grundgesetz mit einer unter den Vorbehalt der EU-Wirtschaftsregierung gestellten Ewigkeitsgarantie. Am 30.06.2012 klagte der Verein „Mehr Demokratie“, in dessen Kuratorium er bis Mai 2012 war, darauf (S. 102 der Klagen), das Volk über ein Wirtschaftsregierung und auch noch ESM und „kleine Vertragsänderung“ erlaubendes neues Grundgesetz abstimmen zu lassen.
Und der gleiche Prof. Dr. Huber ist nun auch noch Berichterstatter zu den Verfassungsklagen gegen die Zustimmung zu diesen Verträgen und damit auch zu den Verfassungsklagen von „Mehr Demokratie“ und benachteiligt die Verfassungsklagen 2 BvR 1445 12, die gegen die Bestrebungen zum Aufbrechen und Abstürzenlassen des Grundgesetzes angeht, und die als einzige nicht nur die Rechte der Abgeordneten im Blick hat, sondern anhand ihrer Person die Grund- und Menschenrechte der ganz normalen Menschen wie die auf Leben, Menschenwürde, Eigentum, Gesundheit und Gleichheit geltend macht.
Wenn wie hier die Ordnung des Grundgesetzes selbst auf dem Spiel steht, und alle anderen von der Rechtsordnung vorgegebenen Mittel bis hin zu 8 Verfassungsbeschwerden, davon die neuesten 6 vom 30.06.2012 mit allein 34 ½ Seiten entscheidungserheblichen Punkten zur Rechtsfortbildung und mit 28 Eilanträgen auf einstweilige Anordnung sowie ein Befangenheitsantrag scheinbar einfach liegengelassen werden, man aber gleichzeitig am 12.09.2012 in der Hauptsache entscheiden will, dann bleibt nur noch Widerstand im Sinne von Art. 20 Abs. 4 GG, der gleichzeitig wirksam genug, aber auch verhältnismäßig sein muss.
Darum wird hier der Text des Befangenheitsantrags transparent gemacht – als ein verhältnismäßiges wirksames Mittel des Widerstands.
Dieser Artikel erschien in leicht veränderter Fassung auf Unser Politikblog