Frankreich: 72 Prozent für Volksabstimmung über Fiskalpakt
Kanzlerin Angela Merkel, die bei ihrem ARD-Sommerinterview am Sonntag vor lauter Vorfreude über das Urteil ihrer kleinen Laufburschen im Bundesverfassungsgericht am 12. September förmlich platzte, wird es im Dezember schwer haben wie geplant den Machtanspruch der „politischen Union“ über die europäischen Demokratien in das Parteiprogramm der CDU schreiben zu lassen.
Mal ganz davon abgesehen, dass sie zuerst die politische Union mit CDU und CSU hinbekommen muss – wenigstens die Franzosen versprechen gegen die Kanzlerin von Deutschland zu meutern.
Diesen Monat hatte das Verfassungsgericht Frankreichs, der Conseil constitutionnel, sich ein Vorbild an seinen Brüdern und Schwestern in Karlsruhe genommen. Soll heißen, es machte sich zur Farce. Der Verfassungsrat beschloss, es sei völlig in Ordnung mit der Verfassung der 5. Republik, wenn diese wegen einem internationalen Vertrag – konkret: dem Fiskalpakt – in Teilen außer Kraft gesetzt werde.
So ermöglichten die Verfassungsrichter, wie die gesamte Nomenklatura Frankreichs aus den üblichen Eliteschulen stammend, ihrem Präsidenten Francois Hollande die Ermächtigung die Verfassung faktisch selbst zu ändern, ohne dass dieser drei Fünftel im Parlament oder die Mehrheit in einer Volksabstimmung (dieser Tage gern „Referendum“ genannt) dafür gewinnen musste.
Kommt Hollande aber doch zum Volk gekrochen – und das wird er letztlich müssen, wenn er den endgültigen Staatsstreich gegen die eigene Republik für die „politische Union“ über Teile Europas führen will – kann er sich auf einen Fusstritt gefasst machen, dass er bis nach Syrien fliegt.
In einer Umfrage des Instituts CSA für L‘Humanite erklärten 72 Prozent eine Volksabstimmung über den Fiskalpakt zu verlangen – sogar 66 Prozent aller Anhänger der „Sozialisten“ und 80 Prozent der Anhänger der Linksfront. Es ist schwer anzunehmen, dass 72 Prozent eine Volksabstimmung nicht deswegen verlangen, um dann all dem zuzustimmen was bisher ohne sie geschehen ist.
Am 12. September verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil. Es dürfte in Berlin bereits bekannt sein.
Und dann wird die Sache geklärt. Ein für allemal.
(…)
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25.06.2012 Prognose: Volksabstimmung über den Fiskalpakt als nächster Angriff auf das Grundgesetz
Deswegen ist es wichtig, diese Option einer angesetzten Volksabstimmung über das Inkrafttreten des Fiskalpakt-Gesetzes im Auge zu behalten und bereits jetzt die Menschen über den Inhalt des Fiskalpakts zu informieren:
– international ein Bluff
– in der Republik ein erneuter Versuch, das Grundgesetz einer übergeordneten Instanz zu unterstellen